- 03.05.2023, 09:48
#569707
Moin,
da ich mit meiner Frage zur Maut schon in einem anderen Forum Interesse wecken konnte, will ich dies auch hier nicht vorenthalten.
Kurzform:
Mein U1300L ist auf 7500kg zugelassen und damit jetzt schon mautpflichtig. Auf der Seite von Toll-Collect kann man einen Befreiungsantrag von der Maut runterladen und ausgefüllt dorthin mailen. Auf diesem gibt es eine ankreuzbare Begründung "H-Kennzeichnung und ausschließlich private Nutzung", welche man mit einer Kopie des Fahrzeugscheins nachweise muss (also das H-Kennzeichen).
Dies habe ich jetzt einmal angestoßen, da ich keinen Bock auf Diskussionen mit der BALM (die mal BAG hieß) habe, zumahl diese Befreiung nicht im "Bundesfernstraßenmautgestz" aufgeführt und bestimmt nur in einer Verwaltungsvorschrift begründet ist, die der ausgediente Zöllner in den witzigen Autos nicht kennt.
Ich erntete dafür einige Kommentare wie "niemals schlafende Hunde wecken" und war bis jetzt einfach nur neugierig was passiert.
Heute entnahm ich dann der "Deutschen Verkehrszeitung", dass der Referentenentwurf des "Dritten Gesetztes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" nicht nur zum Anfang 2024 den Aufschlag für die CO²-Bewertung sondern auch ab 1.7.24 die Senkung der Gewichtsbegrenzung für die Mautpflicht von "mindestens 7.500 kg" auf "mehr als 3.500kg" vorsieht.
Hier der Link zum Referentenentwurf (alternativlos und dem Koalitionsvertrag entsprechend):
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anla ... cationFile
Damit dürfte nun für manchen Mog-Fahrer die Diskussion interessant werden, ob sein Fahrzeug für den "Güterkraftverkehr bestimmt" ist. Dies wird definiert als :
"Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen."
Eine Zulassung als "LKW" dürfte da wohl schon reichen... Bei den FAQ wird eine Frage bezüglich "Zugmaschinen ohne Anhänger" ebenfalls als mautpflichtig beantwortet.
Im "Registrierungsantrag nicht mautpflichtiger Fahrzeuge" sind für die Befreiung zum einen LOF-Fahrzeuge mit einer max-Geschwindigkeit von 40km/h bei entsprechender Nutzung aufgeführt, zum anderen unter "LOF-Zugmaschine / Ackerschlepper":
"Eintrag unter Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87“ oder „89“ und unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „1000“.
Bitte fügen Sie Nachweise in Form von Fotos bei. Alte Fahrzeugscheine: Eintrag mit Schlüssel-Nr. 8710.
Feuerwehr oder andere Einsatzfahrzeuge müssen entsprechend auf eine derartige Institution zugelassen sein, dann sind sie befreit. Der Eintrag als Fahrzeugklasse allein reicht nicht aus.
Wer bisher geglaubt hat, dass die Maut nur für gewerbliche Fahrten fällig wird, der schaut bitte bei Toll-Collect nach. Dort wird eindeutig klar gestellt, dass dem nicht so ist:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... zeuge.html
Maut für Euro 1 oder schlechter wird übrigens bei fast 25Cent pro km liegen....
Das scheint noch spannend zu werden, wenn dies entsprechend beschlossen werden wird....
da ich mit meiner Frage zur Maut schon in einem anderen Forum Interesse wecken konnte, will ich dies auch hier nicht vorenthalten.
Kurzform:
Mein U1300L ist auf 7500kg zugelassen und damit jetzt schon mautpflichtig. Auf der Seite von Toll-Collect kann man einen Befreiungsantrag von der Maut runterladen und ausgefüllt dorthin mailen. Auf diesem gibt es eine ankreuzbare Begründung "H-Kennzeichnung und ausschließlich private Nutzung", welche man mit einer Kopie des Fahrzeugscheins nachweise muss (also das H-Kennzeichen).
Dies habe ich jetzt einmal angestoßen, da ich keinen Bock auf Diskussionen mit der BALM (die mal BAG hieß) habe, zumahl diese Befreiung nicht im "Bundesfernstraßenmautgestz" aufgeführt und bestimmt nur in einer Verwaltungsvorschrift begründet ist, die der ausgediente Zöllner in den witzigen Autos nicht kennt.
Ich erntete dafür einige Kommentare wie "niemals schlafende Hunde wecken" und war bis jetzt einfach nur neugierig was passiert.
Heute entnahm ich dann der "Deutschen Verkehrszeitung", dass der Referentenentwurf des "Dritten Gesetztes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften" nicht nur zum Anfang 2024 den Aufschlag für die CO²-Bewertung sondern auch ab 1.7.24 die Senkung der Gewichtsbegrenzung für die Mautpflicht von "mindestens 7.500 kg" auf "mehr als 3.500kg" vorsieht.
Hier der Link zum Referentenentwurf (alternativlos und dem Koalitionsvertrag entsprechend):
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anla ... cationFile
Damit dürfte nun für manchen Mog-Fahrer die Diskussion interessant werden, ob sein Fahrzeug für den "Güterkraftverkehr bestimmt" ist. Dies wird definiert als :
"Die Mautpflicht ergibt sich in diesem Fall aus der generellen Zweckbestimmung des Fahrzeugs für den Güterkraftverkehr auf Grund typischer Fahrzeug- und Aufbauarten, wie zum Beispiel bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen."
Eine Zulassung als "LKW" dürfte da wohl schon reichen... Bei den FAQ wird eine Frage bezüglich "Zugmaschinen ohne Anhänger" ebenfalls als mautpflichtig beantwortet.
Im "Registrierungsantrag nicht mautpflichtiger Fahrzeuge" sind für die Befreiung zum einen LOF-Fahrzeuge mit einer max-Geschwindigkeit von 40km/h bei entsprechender Nutzung aufgeführt, zum anderen unter "LOF-Zugmaschine / Ackerschlepper":
"Eintrag unter Buchstabe J (Fahrzeugklasse) mit „87“ oder „89“ und unter Ziffer 4 (Art des Aufbaus) mit Ziffer „1000“.
Bitte fügen Sie Nachweise in Form von Fotos bei. Alte Fahrzeugscheine: Eintrag mit Schlüssel-Nr. 8710.
Feuerwehr oder andere Einsatzfahrzeuge müssen entsprechend auf eine derartige Institution zugelassen sein, dann sind sie befreit. Der Eintrag als Fahrzeugklasse allein reicht nicht aus.
Wer bisher geglaubt hat, dass die Maut nur für gewerbliche Fahrten fällig wird, der schaut bitte bei Toll-Collect nach. Dort wird eindeutig klar gestellt, dass dem nicht so ist:
https://www.toll-collect.de/de/toll_col ... zeuge.html
Maut für Euro 1 oder schlechter wird übrigens bei fast 25Cent pro km liegen....
Das scheint noch spannend zu werden, wenn dies entsprechend beschlossen werden wird....
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Michael Bonne
Michael Bonne