- 14.04.2003, 20:23
#16457
zum allgemeinen Verständnis:
die Änderung der Motorleistung hat im Unimog (speziell im 404) keine steuerliche oder versicherungstechnisch relevante Bedeutung, da bei diesem Fahrzeug andere Meßgrößen zur Besteuerung und Prämienfestsetzung herangezogen werden - im Gegensatz zu PKWs.
Aber die STVZO und andere Gesetze bestimmen, dass die Änderung von Baugruppen in Kraftfahrzeugen von entsprechenden Stellen (TÜV/DEKRA) begutachtet und in die Fz-Papiere eingetragen werden müssen, geschieht das nicht, verfällt die für das Fahrzeug erteilte ABE und damit ist die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr verboten!
Ich stelle mir folgenden Fall vor:
ich fahre mit meinem M130-Motor ohne entsprechende Legitimation und werde in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt (z.B. Auffahrunfall mit Toten - ist, wenn ein 404 auf einen PKW auffährt, sicher nicht unrealistisch). Mein Fahrzeug wird zur techn. Überprüfung sichergestellt. Dann habe ich die \"Arschkarte\" gezogen, spätestens dann wird der nicht serienmäßige Motor erkannt, steht ja auch groß am ZK \"280S\".
Die Folge:
Verurteilung wegen dann \"nicht mehr fahrlässiger\" Tötung, Verlust des Versicherungsschutzes aus der Haftpflichtversicherung ...
Das kann und will ich mir als Familienvater mit 2 kleinen Kindern nicht leisten
Darum ziehe ich die Eintragung mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln durch. Ob nachher im Brief 103 oder 80 kw, 102 oder 95 km/h stehen, ist mir völlig egal. Hauptsache, es stehen 2748ccm drin.
So, und die erste Hürde ist ja schon genommen, der TÜV Lüneburg verzichtet auf ein neues Abgasgutachten, für die ASU werden die Soll-Werte des M130 aus dem PKW zugrunde gelegt.
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
Tel. 0177 310 62 10
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zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver