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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#430713
Hallo Zusammen,
ich habe mir zum Transport meiner Kleinraupe einen einachsigen LKW-Anhänger gekauft. Dieser ist Baujahr 1973 und besitzt schon eine 2 Leiter Druckluftbremse. Anhänger ist abgemeldet, der Fahrzeugbrief und alter Schein liegen mir vor. Der Anhänger ist momentan noch beim Verkäufer.

Nun habe ich dazu folgende Frage:
Die Höchstgeschwindigkeit ist nicht in den Papieren eingetragen, wie kann ich nachprüfen ob der Anhänger legal bis 80km/h zugelassen ist? Woran wird das festgemacht?
#430731
Hallo

sofern keine Bauart-bedingte Höchstgeschwindigkeiteingetragen ist gelten die gesetzlichen Vorschriften der StVO wie für alle anderen Anhänger hinter LKW. 50km/k in geschlossenen Ortschaften, 60km/h auf Landstraßen, auf Autobahnen so schnell ein LKW mit Anhänger fahren darf.
#430774
Danke Helmut,
also interpretiere ich Deine Antwort so, das nur bei Eintragung die zulässige Höchstgeschwindigkeit limitiert ist.
Normalerweise denke ich geht die Geschwindigkeit aus der ABE hervor, aber diese ist aufgrund des Alters nicht mehr vorhanden. Da der Anhänger im früheren Leben bei der Autobahnmeisterei angestellt war, wird er wohl seine 80 km/h fahren dürfen. Aber spätestens der TÜVer wird mich aufklären.
#430998
moin,

wobei lediglich Anhänger vor dem Baujahr 3.1961 davon befreit sind, dass eine ABE vorhanden sein muss.

Wenn deine ABE im Laufe der Jahre abhanden gekommen ist, musst du dich um Ersatz kümmern. Oder der TüV (bzw Flensburg) hat zufällig ein baugleiches Fahrzeug in der Datenbank und kann dir eine neue ausstellen.

Alternativ kann man natürlich auch eine ganz neue ABE beantragen, sehr wichtig ist (nicht nur) dann jedoch auch das Vorhandensein aller Typenschilder (Achse, Deichsel usw.).

mfg
Fabian
#431382
Hallo

sofern eine ABE besteht, wovon auszugehen ist, steht diese in den Fahrzeugpapieren mit drin. Ansonsten ist die Nr des Einzelgutachtens eingetragen.
Siehe Feld K in der Zul.Bescheinigung Teil I oder auf Seite 4 im Fahrzeugbrief.
#473573
Hallo,
ich hab den Beitrag grad über die Sufu gefunden und schieb den mal hoch, weil die Fragestellung ziemlich genau auch meine jetzige ist. Und zwar will ich (im Auftrag) einen Auwärter UK 8.0 verkaufen. Das ist ein Zweiachs-Dreiseitenkipper. Ich bin immer davon ausgegangen, daß das ein Schnellläufer ist (80Km/h). Er war aber bei dem Bekannten nie zugelassen. Jetzt, wo ich den Brief habe, sehe ich, daß keine Geschwindigkeit eingetragen ist. Aber auch keine Beschränkung. Ich hab mit Hängern jetzt nicht so viel zu tun, daß ich wüßte, daß da eine Geschwindigkeit angegeben wird. Helmut hat ja schon gesagt, daß, wenn keine Beschränkung angegeben ist, der Hänger so schnell gefahren werden kann, wie die STVO es zulässt. Der Brief ist ein alter, auf Seite Vier wird bescheinigt daß "nach dem vorliegenden Gutachten Nr. C 351 706 das Fahrzeug bla bla bla usw. den geltenden Vorschriften entspricht.
Kann ich den Hänger nun mit möglicher 80Km/h-Zulassung inserieren? Was meint ihr? Aus den vorherigen Antworten würde ich mal ein Ja heraus interpretieren.
Grüße
Jörn
#473604
Hallo,

was ist daran so schwierig zu verstehen? Bei Anhängern ist nur dann etwas zur Geschwindigkeit in den Papieren eingetragen, wenn diese irgendwie limitiert ist. Steht nix drin, ist sie nicht limitiert bzw. es darf so schnell damit gefahren werden, wie es die StVO erlaubt.

Ob der Anhänger mit ABE oder Einzelgutachten seine generelle Betriebserlaubnis bekam, ist dabei auch unrelevant. Eventuelle Beschränkungen stehen im Brief bzw. Zulassungsbescheinigung I/II.

Gruß,
Michael
#473606
Hallo Michael,
Michael_Weyrich hat geschrieben:was ist daran so schwierig zu verstehen? Bei Anhängern ist nur dann etwas zur Geschwindigkeit in den Papieren eingetragen, wenn diese irgendwie limitiert ist. Steht nix drin, ist sie nicht limitiert bzw. es darf so schnell damit gefahren werden, wie es die StVO erlaubt
Das war jetzt nicht schwierig zu verstehen. Ich wollte mich halt nochmal vergewissern, daß bei Hängern keine Höchstgeschindigkeit eingetragen ist... (wenn sie denn nicht beschränkt sind)
Danke und Gruß,
Jörn
#473608
Hallo,

sofern Anhänger bauartbedingt weniger als 100km/h abkönnen, müssen sie eine entsprechende Eintragung in den Papieren sowie Geschwindigkeitsschilder haben, auch wenn in Deutschland zumindest bei größeren Anhängern und Zugfahrzeugen nirgends mehr als 80km/h nach StVO erlaubt sind. Daher sieht man auch manchmal Anhänger mit 80er Geschwindigkeitsschildern. Steht nix in den Papieren, so können sie für mindestens 100km/h zugelassen (was aber nicht heißt, dass man so schnell fahren darf).

Gruß,
Michael
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