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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#525343
Hallo Mogfreunde,

ich bin neu hier und habe mir heute einen 406, Bj.80 geleistet, gekauft, gegönnt. Ich habe in den 80ern beim Bund den Führerschein Kl.2 darauf begonnen bevor es zum MAN ging.
Irgendwie ist mir der Unimog nie aus dem Kopf gegangen, jetzt nach so vielen Jahren habe ich einfach zugeschlagen. Montag will ich in überführen, 140km Landstrasse, wird schon klappen hoffe ich. Der Altbesitzer sagte, bei 70kmh wird es schon ungemütlich, ist ein U84.
Mein Plan ist ein H Kennzeichen und deshalb meine Frage.
Wie macht man das, einfach zum TÜV fahren und sagen ich will H? Ok, Originalität sollte einigermassen vorausgesetzt sein, wie weit gehen die Kriterien? Bei meinem Mog ist die Pritsche nicht original, gibt das Probleme?
Danke für eure Hilfe

Heiner
#525347
Hallo Heiner

Ja, du musst nur zum Tüv fahren und sagen das du ein H-Gutachten für dein Mog benötigst.
Der Prüfer schaut sich das Fahrzeug an und entscheidet ob der Mog vom Zustand her die Kriterien für die H-Zulassung erfüllt.
Die nicht originale Pritsche kann ein Grund sein das er die Abnahme verweigert, die meisten Prüfer wissen jedoch nicht wie eine originale Unimogpritsche aussieht. Deswegen glaube ich das du gute Chancen hast die H-Zulassung zu bekommen.



Gruss Holger
#525364
Hallo

Eine Fremdpritsche ist noch kein KO-Kriterium für ein H.
Bei LKW darf sogar die Aufbauart verändert werden.
Bedingung lautet "zeitgenössisch oder Umbau nachweislich vor mehr als 30 Jahren".
Bei einem so jungen Fahrzeug sollte dann Holz, Stahl, Alu und GFK erlaubt sein.
Größer, kleiner usw. spielt keine Rolle.
Viele LKW wurden und werden immer noch nackt gekauft und woanders der Aufbau gefertigt.

Gruß Marc
#525367
Hallo Heiner
Das mit dem H Kennzeichen scheint auch ganz stark ne Ansichtssache
vom Prüfer zu sein.
Meiner hat diese mit na Japan Lima CD Radio und na neumodischen Schalttafel und na Schweizer Pritsche mit Va Beschlägen, bekommen. Weiter sind die meisten Leitungen außer Bremse aus VA.
Meinem Prüfer war damals bei der Annahme nur wichtig das wenn er um den Mog geht alles original aussieht.
Grüße Jürgen.
#525374
Servus,

ich hab die Abnahme zum H-Kennzeichen neulich hinter mich gebracht, ging aber erst, nachdem
Mogilein frisch lackiert war. Vorher wäre es angeblich nicht möglich gewesen, obwohl er sooo
schlecht also wirklich nicht aussah. Die Lackierung war eh geplant, also eigentlich egal, aber
geärgert hat es mich trotzdem. Bin dann auch zu einem anderen TÜVler gegangen.
Auch hier liegt (wie so oft) sehr viel im Ermessen des Prüfers. Der eine nimmt grundsätzlich
keine ehemaligen Armee-Fahrzeuge ab ("geht ja mal gar nicht, da gibt es eh viel zu viele!"), der
nächste nimmt es ganz genau, da darf kein modernes Radio/Navi fest montiert sein, wiederum
anderen scheint es grad vollkommen scheißegal zu sein, Hauptsache 30 Jahre alt.
Anders kann ich mir nicht erklären, daß Mogs mit ganzen Garnituren an Xenon-/LED-Schweinwerfern
herumfahren und trotzdem H-Kennzeichen haben, so gesehen z.B. beim Treffen in Gaggenau.

Gruß
SImon
#525383
Hallo zusammen,
vielen Dank für die hilfreichen Antworten, ich bin überrascht über die schnellen Antworten. Ich kenne das aus anderen Foren auch anders.
Ich hole meinen Unimog morgen ab und muss ihn erst einmal 120km über die Landstrassen fahren. Ich hoffe das klappt reibungslos und ich bleibe nicht liegen. Ich habe den Unimog zwar getestet, aber ich kenne das Fahrzeug nicht und es wäre richtig blöd, wenn er nicht durchhält, halte euch mal auf dem Laufenden.
Bis dahin lg Heiner
#526184
Hallo zusammen,

ich bin happy, der Mogli ist mittlerweile unbeschadet hier zu uns auf dem Hof angekommen. Die erste Hürde ist schon mal überwunden, der Motor hämmert über die ganze Strecke gleichmässig und laut, ich war echt fertig nach 140km.
Direkt gestern bin ich zum TÜV Rheinland hier in Witten. Die "Jungs" waren wirklich gut drauf und es gab relativ problemlos H-Zulassung und TÜV.
Mir war gar nicht klar, dass die alte Kiste (Bj.80) auch AU braucht. Der TÜV hat bei der Untersuchung gemessen, ich dachte nur das wird nix. War auch sehr sehr knapp und nur nach mehrmaligen wohlwollenden Standgas / Vollgasmessungen ging es dann irgendwie.
Wie soll denn so ein alter und vor fast 50 Jahren konstruierter Motor überhaupt die aktuellen Abgasvorschriften erfüllen? Ich habe keine Ahnung und vor Allem, was macht man dann wenn der Gute keinen TÜV wegen nicht erfüllter AU bekommt?
Vielen Dank für eure Meinungen.
Heiner
#526193
Hallo,
Heiner.J hat geschrieben:Wie soll denn so ein alter und vor fast 50 Jahren konstruierter Motor überhaupt die aktuellen Abgasvorschriften erfüllen?
1. Der OM352 wurde Ende der 50er/Anfang der 60er Jahre konstruiert, damit also länger als 50 Jahre her.
2. Der Motor in diesem Fahrzeug muss nicht die aktuellen Abgasvorschriften erfüllen sondern die Werte bringen, die er damals im Rahmen der Toleranzen lt. Hersteller bringen musste. Mit anderen Worten: Es wird geprüft, ob nix gröberes defekt ist, was zu deutlich erhöhten Schadstoffwerten führt. Inwieweit man das mit den angewandten Messmethoden erkennt, sei mal dahingestellt.
3. Diesel müssen ab Erstzulassung 1977 (den genauen Stichtag hab ich jetzt nicht im Kopf) zur AU. Egal ob mit H oder ohne.
Heiner.J hat geschrieben:Ich habe keine Ahnung und vor Allem, was macht man dann wenn der Gute keinen TÜV wegen nicht erfüllter AU bekommt?
Wenns knapp scheitert und augenscheinlich nichts größeres defekt ist, fahr zu einer anderen Prüforganisation. Bei der Messmethode gibt es so viel Spielraum, dass es manchmal auch vom Prüfer abhängt. Vorher mal ein paar km mehr mit der Kiste fahren, damit der Motor komplett durchgewärmt ist, ist auch kein Fehler.

Gruß,
Michael
#526202
Hallo Michael,
Michael_Weyrich hat geschrieben:3. Diesel müssen ab Erstzulassung 1977 (den genauen Stichtag hab ich jetzt nicht im Kopf) zur AU. Egal ob mit H oder ohne.
ich hinterfrage Deine Feststellung nur ungern, aber was ist mit der StVZO (aktuelle Fassung von 2017):

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 734 - 740; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

1.2.1.2
Vom Untersuchungspunkt Motormanagement-/Abgasreinigungssystem der Anlage VIIIa Nummer 6.8.2 sind ausgenommen:

1.2.1.2.3
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
?

Habe ich da etwas falsch verstanden ?

Herzl Gruß
von Rango (Erni)
#526217
das wäre dann ja mal eine gute Info, ist das so, daß Zugmaschinen dann keine AU brauchen?
Bei meiner AU war das echt knapp, nur mit gaaaaz viel Wohlwollen habe ich die Plakette dann erhalten. Will nicht ins Detail gehen aber unter regulären Umständen ist die Sonde ausgeflippt und hat nur noch "rot" angezeigt obwohl der Motor rund läuft, wenig qualmt und auch Kompression hat. ESP ist auch ok und eingestellt.
lg Heiner
#526222
Genau das ist der feine Unterschied,

Lof Zugmaschine =keine AU und auch freie Einfahrt in Umweltzonen
Nur Zugmaschine = AU und Verbot der Einfahrt Umweltzonen


Gruß
Jochen
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