- 17.02.2015, 11:30
#463955
Hallo,
Die einzigen relevanten Unterschiede zwischen altem 3er und EU-Klassen, ist die Achsbeschränkung bei alten 3er, die mit Umschreibung wegfällt sowie die mögliche Zusatzklasse CE(79), die man sich erteilen lassen kann, um weiterhin größere Einachs-(Tandemachs-)anhänger fahren zu dürfen. Dazu noch Klasse T, die man sich auch bei Umschreibung erteilen lassen kann. Die einzige bekannte Einschränkung einer Umschreibung, dass man Busse ohne Fahrgäste im Ausland nach Umschreibung nicht mehr führen darf, dürfte hier wohl eher keine Rolle spielen.
Falls er in Klasse L kommen will (wäre bei max. 40km/h auch machbar), würde das, vorausgesetzt er hat den CE(79) bei Umschreibung erteilen lassen und der ist noch gültig, in der Tat nichts bringen, da auch bei Klasse L in dem Fall nur zulassungsfreie 25km/h-LoF-Anhänger abgedeckt wären, die bei CE(79) auch möglich sind, ohne das Zugfahrzeug an sich zu beschränken.
Gruß,
Michael
pauschale Aussage die so nicht stimmt wie Du auch selber weist. (allein schon der Unterschied zwischen altem 3er und EU-Klassen)Darum habe ich ja die hier relevanten Dinge auch nachfolgend aufgeführt. Oder was meinst du jetzt?
Die einzigen relevanten Unterschiede zwischen altem 3er und EU-Klassen, ist die Achsbeschränkung bei alten 3er, die mit Umschreibung wegfällt sowie die mögliche Zusatzklasse CE(79), die man sich erteilen lassen kann, um weiterhin größere Einachs-(Tandemachs-)anhänger fahren zu dürfen. Dazu noch Klasse T, die man sich auch bei Umschreibung erteilen lassen kann. Die einzige bekannte Einschränkung einer Umschreibung, dass man Busse ohne Fahrgäste im Ausland nach Umschreibung nicht mehr führen darf, dürfte hier wohl eher keine Rolle spielen.
Wie dir wohl auch ist für mich noch immer nicht erkennbar, warum hier eine schnell laufende Zugmaschine kastriert werden soll.Doch, ist mir inzwischen schon (halbwegs) klar. Ich gehe davon aus, dass er das Gespann in Klasse T bringen will, damit wären, Zugmaschine mit max. 60km/h und reine LoF-Verwendung vorausgesetzt, keine weiteren Beschränkungen bezüglich der möglichen Anhänger vorhanden.
Falls er in Klasse L kommen will (wäre bei max. 40km/h auch machbar), würde das, vorausgesetzt er hat den CE(79) bei Umschreibung erteilen lassen und der ist noch gültig, in der Tat nichts bringen, da auch bei Klasse L in dem Fall nur zulassungsfreie 25km/h-LoF-Anhänger abgedeckt wären, die bei CE(79) auch möglich sind, ohne das Zugfahrzeug an sich zu beschränken.
Gruß,
Michael