- 16.04.2015, 21:10
#467568
Hallo,
habe mich mal wieder in den Regelwerken verstrickt und kapier nur noch Bahnhof.
Ein ungebremster 2-achsiger Bootsanhänger hat eine Bescheinigung für bbH 6 km/h, ist damit wohl nicht zulassungspflichtig und soll mit 6 km/h Schild vom Standort zum Kran (2 km) gezogen werden. Das Boot wiegt ca 3 t, sodass das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers mit Boot wohl so um die 4 to liegen dürfte.
Mein 417.101 hat eine eingetragene Anhängelast von 750 kg ungebremst und diverse weitere Anhängelasten bis zu 22 t mit verschiedenen Bremsen (Auflauf, Zweileiter etc.).
Darf ich jetzt den ungebremsten 6 km/h Bootsanhänger mit ca 4 to ziehen oder nicht (habe Führerschein CE - das sollte nicht das Problem sein) ?
Danke für Eure (möglichst zitierfähigen) Antworten
Herzl. Gruß
von Erni
habe mich mal wieder in den Regelwerken verstrickt und kapier nur noch Bahnhof.
Ein ungebremster 2-achsiger Bootsanhänger hat eine Bescheinigung für bbH 6 km/h, ist damit wohl nicht zulassungspflichtig und soll mit 6 km/h Schild vom Standort zum Kran (2 km) gezogen werden. Das Boot wiegt ca 3 t, sodass das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers mit Boot wohl so um die 4 to liegen dürfte.
Mein 417.101 hat eine eingetragene Anhängelast von 750 kg ungebremst und diverse weitere Anhängelasten bis zu 22 t mit verschiedenen Bremsen (Auflauf, Zweileiter etc.).
Darf ich jetzt den ungebremsten 6 km/h Bootsanhänger mit ca 4 to ziehen oder nicht (habe Führerschein CE - das sollte nicht das Problem sein) ?
Danke für Eure (möglichst zitierfähigen) Antworten
Herzl. Gruß
von Erni
Werner sacht: "Knacken, Knochen, Knebel! Nippel, Niete, Nuss! Wir schrauben uns die Finger krumm und sabbeln dabei Stuss!"
Keinen größer, keinen kleiner,
dieser Eine, das ist meiner:
U 417.101, EZ: 11/1991
UCG 6532
UVC 1292
Keinen größer, keinen kleiner,
dieser Eine, das ist meiner:
U 417.101, EZ: 11/1991
UCG 6532
UVC 1292