- 08.06.2020, 21:16
#542595
Guten Abend Zusammen,
ich möchte mich sehr gerne mit einer Frage zur Ablastung des Unimogs 421 an die hier sehr fachkundige Community wenden.
Folgender Fall liegt bei uns vor:
Wir haben einen Unimog 421 (U52; 63 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; 4,2to zulässige Gesamtmasse), welcher bei uns schon jahrelang im Einsatz ist und auch fast immer ohne größere Murren seinen Dienst verrichtet. Nun möchte ich den Unimog sehr gerne auf 3,5to ablasten, dass dieser theoretisch auch mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden kann.
Soweit konnte ich auch hier schon sehr hilfreiche Beiträge zur Ablastung des 421 finden, aus welchen ich mir ein gutes Bild des Vorgehens machen konnte.
Jedoch kommt mir jetzt folgende Frage in den Sinn:
Der Mog ist als "landwirtschaftliche Zugmaschine" (grünes Nummernschild, also ausschließlicher Einsatz für landwirtschaftliche Zwecke) zugelassen. Wenn ich das ganze verwirrende Führerscheinklassen-Chaos richtig verstehe, braucht man zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine jedoch auch einen dazu passenden Führerschein (also L bzw. T). Jenes heißt für mich nun im Umkehrschluss, dass der auf 3,5to abgelastete Mog als landwirtschaftliche Zugmaschine dennoch nicht mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden darf. Zum Führen mit dem Führerschein der Klasse B müsste er doch dann als reine Zugmaschine (also schwarzes Nummernschild ggf. mit H-Kennung) zugelassen sein...?
Also noch mal abschließend meine Frage in Kurzform: Reicht zum Fahren des Unimogs mit der Klasse B die Ablastung aus und der Mog kann als landwirtschaftliche Zugmaschine weiterhin zugelassen bleiben oder ist zum Fahren mit der Klasse B auch eine Änderung der Zulassung hin zu einer reinen Zugmaschine notwendig?
Schon mal vielen Dank für aufklärende Antworten!
Viele Grüße von der Nahe
Lucas
ich möchte mich sehr gerne mit einer Frage zur Ablastung des Unimogs 421 an die hier sehr fachkundige Community wenden.
Folgender Fall liegt bei uns vor:
Wir haben einen Unimog 421 (U52; 63 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit; 4,2to zulässige Gesamtmasse), welcher bei uns schon jahrelang im Einsatz ist und auch fast immer ohne größere Murren seinen Dienst verrichtet. Nun möchte ich den Unimog sehr gerne auf 3,5to ablasten, dass dieser theoretisch auch mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden kann.
Soweit konnte ich auch hier schon sehr hilfreiche Beiträge zur Ablastung des 421 finden, aus welchen ich mir ein gutes Bild des Vorgehens machen konnte.
Jedoch kommt mir jetzt folgende Frage in den Sinn:
Der Mog ist als "landwirtschaftliche Zugmaschine" (grünes Nummernschild, also ausschließlicher Einsatz für landwirtschaftliche Zwecke) zugelassen. Wenn ich das ganze verwirrende Führerscheinklassen-Chaos richtig verstehe, braucht man zum Führen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine jedoch auch einen dazu passenden Führerschein (also L bzw. T). Jenes heißt für mich nun im Umkehrschluss, dass der auf 3,5to abgelastete Mog als landwirtschaftliche Zugmaschine dennoch nicht mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden darf. Zum Führen mit dem Führerschein der Klasse B müsste er doch dann als reine Zugmaschine (also schwarzes Nummernschild ggf. mit H-Kennung) zugelassen sein...?
Also noch mal abschließend meine Frage in Kurzform: Reicht zum Fahren des Unimogs mit der Klasse B die Ablastung aus und der Mog kann als landwirtschaftliche Zugmaschine weiterhin zugelassen bleiben oder ist zum Fahren mit der Klasse B auch eine Änderung der Zulassung hin zu einer reinen Zugmaschine notwendig?
Schon mal vielen Dank für aufklärende Antworten!
Viele Grüße von der Nahe
Lucas