- 22.11.2012, 13:45
#400392
Hallo,
nachdem ich die Datenbestätigung von Herrn Bemmann (208,25 Euro) nun in Händen halte, habe ich mich zu ersten Tuchfühlungen zum TÜV nach Köln und Bergisch Gladbach begeben.
Der Prüfungsberechtigte in Köln lies sich gar nicht sprechen - ohne Fahrzeug - der in Bergisch Gladbach war aber ganz nett.
Auf den mitgeführten Fotoaufnahmen erkannte er aber gleich, daß ein Unimog mit Frontlader doch wohl grundsätzlich an der Vorderachse überladen sei.
Den Frontlader könne man beim Unimog nur auf dem Anhänger mitnehmen und erst am Einsatzort abseits der öffentlichen Verkehrsfläche montieren.
Ich möchte doch bitte zuallerserst zu einer Waage fahren.
(In diesem Zusammenhang: Kann mir jemand sagen, wieviel (s)ein Unimog mit Schmidtplatte an der Vorderachse wiegt und sind alle 411 mit Schneepflug vorne überladen?)
Der zweite auf den Fotos erkennbare Mangel war das Fehlen der Sonnenschutzblende auf der Fahrerseite.
Jetzt muß ich aber zunächst zum Strassenverkehrsamt, weil ich eine Beauftragung des Amts zur Erstellung einer Einzelbegutachtung brauche.
Wird fortgesetzt...
Mit freundlichen Grüßen
Rolf
nachdem ich die Datenbestätigung von Herrn Bemmann (208,25 Euro) nun in Händen halte, habe ich mich zu ersten Tuchfühlungen zum TÜV nach Köln und Bergisch Gladbach begeben.
Der Prüfungsberechtigte in Köln lies sich gar nicht sprechen - ohne Fahrzeug - der in Bergisch Gladbach war aber ganz nett.
Auf den mitgeführten Fotoaufnahmen erkannte er aber gleich, daß ein Unimog mit Frontlader doch wohl grundsätzlich an der Vorderachse überladen sei.
Den Frontlader könne man beim Unimog nur auf dem Anhänger mitnehmen und erst am Einsatzort abseits der öffentlichen Verkehrsfläche montieren.
Ich möchte doch bitte zuallerserst zu einer Waage fahren.
(In diesem Zusammenhang: Kann mir jemand sagen, wieviel (s)ein Unimog mit Schmidtplatte an der Vorderachse wiegt und sind alle 411 mit Schneepflug vorne überladen?)
Der zweite auf den Fotos erkennbare Mangel war das Fehlen der Sonnenschutzblende auf der Fahrerseite.
Jetzt muß ich aber zunächst zum Strassenverkehrsamt, weil ich eine Beauftragung des Amts zur Erstellung einer Einzelbegutachtung brauche.
Wird fortgesetzt...
Mit freundlichen Grüßen
Rolf