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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#457887
moinmoin,

mal angenommen ich leg mir einen 1300l von der Bundeswehr zu....
standart einfach nur mit pritsche.

-was muß ich ändern um den zuzulassen? (tarnlicht ab, AHK)
-grüne nr. als Zugmaschine für Transport und allgemeine landwirtschaftliche aufgaben (betrieb vorhanden)
-h-kennzeichen nicht möglich einen "grünen Anhänger 25km/h" zu nutzen, richtig?
-mit grüner nr. sind doch auch außerlandwirtschaftliche fahrten möglich wenn ich nachversteuer, oder?

bin bei diesen fragen unsicher, bitte licht ins dunkel bringen.
hab hier noch nicht die richtigen antworten gefunden.
vielleicht bin ich auch zu doof zum suchen.

gruß jan
#457932
Hallo Jan,
-was muß ich ändern um den zuzulassen? (tarnlicht ab, AHK)
Tarnbeleuchtung muss üblicherweise entfernt bzw. zumindest stillgelegt werden, für die NATO-AHK gibt es auch eine Zulassung, allerdings natürlich nur in Verbindung mit entsprechenden Zugösen. Sonst muss da eine zivile AHK rein oder die AHK eben abgebaut werden.
-grüne nr. als Zugmaschine für Transport und allgemeine landwirtschaftliche aufgaben (betrieb vorhanden)
Dazu müßtest du den 1300L, der üblicherweise ein LKW ist, erstmal auf Zugmaschine umschlüsseln lassen. Damit das geht, muss zumindest die Ladefläche in der nutzbaren Länge verkürzt werden, da diese bei Zugmaschinen auf das 1,4fache der Spurweite der Vorderachse beschränkt ist. Dies kann z.B. durch Einbau einer Werkzeugbox oder ähnliches erfolgen. Ob eine steuerfreie Zulassung erfolgen kann, entscheidet letztlich das Finanzamt.
-h-kennzeichen nicht möglich einen "grünen Anhänger 25km/h" zu nutzen, richtig?
Falsch, sofern als Zugmaschine zugelassen, darfst du auch bei H-Kennzeichen zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger mitführen. Die sind natürlich nur zulassungsfrei, wenn sie auch zweckgebunden eingesetzt werden.
-mit grüner nr. sind doch auch außerlandwirtschaftliche fahrten möglich wenn ich nachversteuer, oder?
Ja, aber nur mit dem Unimog selbst, nicht mit zulassungsfreien Anhängern, die dürfen nur für die entsprechenden Zwecke eingesetzt werden. So weit ich weiß, muss aber vorher versteuert werden, nicht nachher.

Gruß,
Michael
#458209
Moin,

also ich würde mich da noch einmal richtig schlau machen.

Meines Wissens darfst Du mit einem H-Kennzeichen keine Zulassungfreie Anhänger mitführen, da diese ausschließlich für den landwirtschaftlichen Bereich bestimmt sind und mit Folgekennzeichen eines grünen Nummernschildes gefahren werden.

Sollte es wirklich nötig sein, wäre das Umschlüsseln des Mogs kein Problem.

So wie ich Deine Möglichkeiten lese, würde ich den Mog auf steuerfreies landw. Kennzeichen zulassen.

Wenn du zu einem Treffen fahren möchtest, kannst du per Telefonanruf beim Zoll eine Versteuerung für 4 Wochen beantragen.

Gruss

Michael
#458332
Hallo Michael B,

häufig, so auch von Dir, wird die LOF-Nutzung mit dem "grünen Kennzeichen" gleich gesetzt. dies ist aber nicht richtig.

Das "grüne Kennzeichen" soll eigentlich nur offensichtlich machen, dass das betreffende Fahrzeug steuer befreit ist (bzw sein kann). Diese Steuerbefreiung gibt es ((nicht nur aber auch) bei z.b. auschließlicher LOF-Nutzung.

Wenn ein Landwirt neben seiner Landwirtschaft auch noch eine andere Nutzung seiner Schlepper hat, muss er Steuern zahlen und bekomtfür den Schlepper ein schwarzes Kennzeichen. Es bleibt aber nach der Zulassung eine LOF-Zugmaschine und darf dann auch während der rein landwirtschaftlichen Nutzung einen zulassungsbefreiten Anhänger LOF Anhänger ziehen. Dies ist absolut nicht an die Steuer und schon garnicht an die Farbe des Kennzeichens gekoppelt.

Auch gibt es kein Einschränkungen in der Nutzungen eines Fahrzeuges mit H-Kennzeichen aus gesetzlicher Sicht gegenüber dem selben Fahrzeug ohne H-Kennzeichen. Dies gilt so auch für eine historische LOF-Zugmaschine.

Also eine historisch versteuerte LOF-Zugmaschine darf für reine LOF Zwecke einen zulassungsfreien LOF Anhänger mitführen.

Um allerdings einen typischer LKW (435 / U1300l ) als LOF Zugmaschine zu zulassen bedarf es wie Michael W. schon verdeutlichte einige technische Anpassungen.
#458761
hi,
ja, ich fass mal zusammen...
umschlüsseln auf Zugmaschine:
-ablasten auf 6,3t, damit er das 1,5fache des zgg ziehen kann (9,5t)
-zivile ahk
-kiste auf die pritsche (0,55m oder mehr)
Fragen:
-Fahrtenschreiber?
-Unterfahrschutz?
-AU?
-Sonntagsfahrt?
-Steuern?

oder H-Kennzeichen?
-alles kann bleiben wie es ist
Fragen:
-Sonntagsfahrt?
-AU?
-Steuern?
-Kugelkopf AHK möglich?
-andere Reifen?
-Radio,Lampen...Klimbim?

oder als LKW:
-Unterfahrschutz?
-Fahrtenschreiber?
-Steuern?
-AU?
-

ich kann meine lof-anhänger auch mit dem Fendt ziehen.
verzichte auf das Theater mit dem umschlüsseln.
aber wie lass ich die mühle am besten und günstigsten zu?
ich will doch nur ´n anständigen Geländewagen, den ich selber reparieren kann und der die nächsten 30 jahre hält.
und ich hätte schon gern ´n Kugelkopf haken für Anhänger.
die bw- mogs haben ja oft keinen Fahrtenschreiber. ich würd auch gern drauf verzichten.

jan
#458942
Hallo,
umschlüsseln auf Zugmaschine:
-ablasten auf 6,3t, damit er das 1,5fache des zgg ziehen kann (9,5t)
-zivile ahk
-kiste auf die pritsche (0,55m oder mehr)
Fragen:
-Fahrtenschreiber?
-Unterfahrschutz?
-AU?
-Sonntagsfahrt?
-Steuern?
- Ablasten: Wozu?
- Zivile AHK: Sinnvoll, wenn du was damit ziehen willst, was keine NATO-Öse hat.
- Kiste auf Pritsche: Sprich mal mit dem TÜV ab, was der für Umschlüsselung auf Zugmaschine für nötig hält.
- Fahrtenschreiber: Bei allen Zugmaschinen ab 40KW Pflicht, sofern nicht reine LoF-Nutzung. Auch unter 7,5t, auch bei Privatnutzung.
- Unterfahrschutz: Beim Unimog gibt's 'ne Befreiung, egal welche Zulassungsart.
- AU: bei EZ ab 1977 Pflicht.
- Sonntagsfahrt: Kein Problem.
- Steuern: Je nach zul. GG, wie normaler LKW.
oder H-Kennzeichen?
-alles kann bleiben wie es ist
Fragen:
-Sonntagsfahrt?
-AU?
-Steuern?
-Kugelkopf AHK möglich?
-andere Reifen?
-Radio,Lampen...Klimbim?
- Sonntagsfahrt je nach Zulassungsart: LKW bis 7,5t ohne Anhänger, drüber gar nicht, Zugmaschine keine Einschränkung
- AU: wie oben beschrieben.
- Steuern: pauschal 191,-€/Jahr
- Kugelkopf: Prüfer fragen
- andere Reifen: Je nach Größe kein Problem (wenn's die früher auch schon gab, z.B. 14,5R20 bzw. Nachfolgegröße 365/80R20 auf Serienfelgen)
- Radio, Lampen...Klimbim: prüferabhängig...
oder als LKW:
-Unterfahrschutz?
-Fahrtenschreiber?
-Steuern?
-AU?
- Unterfahrschutz: wie bei Zugmaschine
- Fahrtenschreiber: Erst bei Gespanngewicht über 7,5t, sonst bei Privatnutzung nicht nötig
- Steuern: wie oben, abhängig vom zul. GG.
- AU: wie oben.

Gruß,
Michael
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