- 18.05.2020, 15:17
#541934
Hallo zusammen,
ein lof Anhänger ist zulassungsfrei wenn:
1) Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden
2) und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
3) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
Ich meine, ich brauche dann diesen 25 km/h Schild, ein Wiederholungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis
Die Zugmaschine (411er) hat ein schwarzes Kennzeichen.
Meine Fragen nun:
A) geht das überhaupt oder brauche ich an der Zugmaschine ein grünes Kennzeichen?
B) Muss das Wiederholungskennzeichen dann schwarz sein (weil die Zugmaschine schwarz hat) oder grün (weil es of-Anhänger wird)
Das ich den Hänger nur für lof Zwecke nutzen darf ist klar.
Danke für Eure Unterstützung.
LG
Oli
ein lof Anhänger ist zulassungsfrei wenn:
1) Anhänger, die nur in der Forst- oder Landwirtschaft benutzt werden
2) und an selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h angekoppelt werden können
3) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.
Ich meine, ich brauche dann diesen 25 km/h Schild, ein Wiederholungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis
Die Zugmaschine (411er) hat ein schwarzes Kennzeichen.
Meine Fragen nun:
A) geht das überhaupt oder brauche ich an der Zugmaschine ein grünes Kennzeichen?
B) Muss das Wiederholungskennzeichen dann schwarz sein (weil die Zugmaschine schwarz hat) oder grün (weil es of-Anhänger wird)
Das ich den Hänger nur für lof Zwecke nutzen darf ist klar.
Danke für Eure Unterstützung.
LG
Oli
Mein 411er fährt und fährt und fährt