Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#200240
Hallo Willi,
mir liegt ein Schreiben von Mercedes Benz vor, darin heisst es: „……..eine vertikale Stützlast bis 500kg in Anspruch genommen wird“. An anderer Stelle: „Es bestehen keine technischen Bedenken gegen das Mitführen von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht wie es für den Kugelkopf zulässig ist.“
Gruß Olaf
#200243
Moin, nach einfacher Überlegung müsste das doch alles sein, was er ziehen kann. Da kommen doch Ackergeräte ran, die so schwer gehen können, dass der Motor stehen bleibt oder die Räder sich eingraben. Für die Straße im Anhängerbetrieb ist die Anhängekupplung zuständig. An der Ackerschiene werden Arbeitsgeräte transportiert, die dafür vorgesehen sind. Soweit ich weiß, haben Kugelköpfe zum Aufschrauben auf die Ackerschiene keine Zulassung im Straßenbetrieb. Gruß, Burgfried
#200527
Hallo Burgfried
soviel mir bekannt ist, alles was eine Abnahme hat (ABE)und mit Stempel
(Schlagzahlen) versehen ist, darf angebaut werden. (Kugelkopf), Ich werde
mich schlau machen (TÜV, DEKRA; GTÜ). Höchstwahrscheinlich brauche
ich noch nicht mal eine Abnahme durch einen Sachverständigen.

MfG Willi

PS.: weiss einer etwas mehr, über diese Angelegenheit ABE- nochmal Abnahme durch einen Sachverständigen
#200549
Guten Morgen Zuggemeinschaft,
billigste Lösung ist,denke ich ,eingetragene Zugeinrichtung per Einzelabnahme.
Habe mal gehört,daß man damit die Betriebserlaubnis des Zugfahrzeuges
um ein vielfaches verlängern kann.
Zum Rangierbetrieb auf dem Hof und den angrenzenden Feldern kann man sich etwas mehr Zeit lassen und erst einmal ausgiebig testen.
Hatte etwas Zynik heut im Kaffewasser.
Gruß Uwe
#241984
Hi,

ich war heute beim Tüv um (unter anderem) meinen Kugelkopf an meiner Bodenkonstaten Ackerschiene eintragen zu lassen. Gegen den Kugelkopf bestanden auch keine Einwände. Der Prüfer wollte aber ein Dokument aus dem hervor geht, dass eine Ackerschiene grundsätzlich die Stabilität aufweisst einen Anhänger zu ziehen... Er wollte also eine Art Freigabe von
Mercedes. Hat jemand eine solche Freigabe für den 421 vorliegen oder kann mir sagen wie sie zu bekommen ist?
Ich habe einen Unimog 421 Bj 1978 mit der ALTEN Bodenkonstaten Ackerschiene.


Grüsse Torben
#242138
Hallo,

Siggi, du hast auch von mir eine PN... ;-)

Am meinem 421 ist die auf dem Bild gezeigte Bodenkonstate Ackerschiene
montiert, die häufig am 411 mit neuer Achse anzutreffen ist. (Auf dem Bild ist natürlich nur der Halter. Die Ackerschiene mit dem ovalen Loch in der Mitte fehlt auf diesem Bild noch.)
Hat jamand eine Freigabe für einen Kugelkopf an dieser Ackerschiene?
Bich bin aber auch weiterhin auf der Suche nach einer Freigabe bzw. Unbedenklichkeitserklärung für die Ackerschiene am 421 allgemein.

Bild
#242188
Hallo

Das Thema Kugelkopf und Ackerschine ist so alt wie die UCom. Da immer wieder irgendwelche Theorien aufgestellt wurden bzw auch heute noch immer wieder werden, habe ich mich an die Stelle gewandt, die darüber definitiv Bescheid weiß. Das ist nicht der TÜV sondern der Hersteller. Ich hatte vorher mit dem TÜV-Rheinland in Köln, nicht mit einem Kittelträger in irgendeiner Grube einer Prüfstelle korrespondiert, das Ergebniss hat mich ein wenig in meinem Glauben an die Fähigkeit dieser Organisation erschüttert.
Also zu Daimler ein Fax geschickt, mit der Nachfrage, ob es Anbaurichtlinien für die Kupplung gibt, mit Angabe meiner Fahrgestell-Nummern.
Siehe da ,zwei Tage später kommt per Post die Freigabebescheinigung von Daimler mit dem Eintrag der Fahrgestellnummern aller angegeben Fahrzeuge und einer allgemeinen Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, leider war auch eine Rechnung dabei :cry: .
Die Freigabe bezieht sich auf die maximalen Belastungen für die Kugelkopfkupplung an der Bodenkonstanten Ackerschiene und die Unbenklichkeitsbescheinigung auf die maximalen Belastungen für die Ackerschiene. Diese Freigabebescheinigung des KBA ist von 1965 und bezieht sich auf die Fahrzeuge Unimog, nicht auf ein spezielles Modell. Die vertikale Belastung beträgt maximal 500Kg und die Zugleistung ist theoretischunbegrenzt, wörtlich:Das Fahrzeug kann die gesamte Zugkraft an der Ackerschine übertragen
billigste Lösung ist,denke ich ,eingetragene Zugeinrichtung per Einzelabnahme.
Solche Sätze kommen immer wieder, ich kann darüber nur leise schmunzeln :wink:
Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis, wer als HIU die Suchfunktion benutzt hätte, wüsste das aber alles bereits, steht schon mehrfach in diesem Forum detailiert beschrieben. :shock:
#243062
[quote="Helmut-Schmitz"]Hallo


leider war auch eine Rechnung dabei
Hallo Helmut.
:oops: :x Sage Du doch einmal den Preis. Ich habe mich über eine simple Reifenfreigabe :x :oops: :twisted: geärgert. 125,00 Euro + Mehrwert für eine simple Kopie. Scheut Euch nicht Preisangaben zu machen oder zu erfragen. Leider habe ich das nicht gemacht. :twisted:
MvG Gert
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