Hallo
Das Thema Kugelkopf und Ackerschine ist so alt wie die UCom. Da immer wieder irgendwelche Theorien aufgestellt wurden bzw auch heute noch immer wieder werden, habe ich mich an die Stelle gewandt, die darüber definitiv Bescheid weiß. Das ist nicht der TÜV sondern der Hersteller. Ich hatte vorher mit dem TÜV-Rheinland in Köln, nicht mit einem Kittelträger in irgendeiner Grube einer Prüfstelle korrespondiert, das Ergebniss hat mich ein wenig in meinem Glauben an die Fähigkeit dieser Organisation erschüttert.
Also zu Daimler ein Fax geschickt, mit der Nachfrage, ob es Anbaurichtlinien für die Kupplung gibt, mit Angabe meiner Fahrgestell-Nummern.
Siehe da ,zwei Tage später kommt per Post die Freigabebescheinigung von Daimler mit dem Eintrag der Fahrgestellnummern aller angegeben Fahrzeuge und einer allgemeinen Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA, leider war auch eine Rechnung dabei
.
Die Freigabe bezieht sich auf die maximalen Belastungen für die Kugelkopfkupplung an der Bodenkonstanten Ackerschiene und die Unbenklichkeitsbescheinigung auf die maximalen Belastungen für die Ackerschiene. Diese Freigabebescheinigung des KBA ist von 1965 und bezieht sich auf die Fahrzeuge Unimog, nicht auf ein spezielles Modell. Die vertikale Belastung beträgt maximal 500Kg und die Zugleistung ist theoretischunbegrenzt, wörtlich:
Das Fahrzeug kann die gesamte Zugkraft an der Ackerschine übertragen
billigste Lösung ist,denke ich ,eingetragene Zugeinrichtung per Einzelabnahme.
Solche Sätze kommen immer wieder, ich kann darüber nur leise schmunzeln
Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis, wer als HIU die Suchfunktion benutzt hätte, wüsste das aber alles bereits, steht schon mehrfach in diesem Forum detailiert beschrieben.