Hallo,
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben:nach den bisherigen Regeln wäre ein PKW auch mit einem Pritschenanhänger oder ähnlichem auch bei überschreiten der 3,5t Grenze für das Gespann nicht maut pflichtig weil für die Mautpflichtigkeit die Art des Zugfahrzeuges maßgeblich ist und ein PKW eben nicht für den gewerblichen Güterverkehr vorgesehen ist.
Nach eben dieser Regel sind derzeit auch schwere Wohnmobile (7,5t ++) mit Anhänger z.B. für Fahrzeugtransport nicht Maut pflichtig.
Ich würde eher sagen, "nach den bisherigen Auslegungen", denn die Regeln sehen diese Ausnahmen erstmal nicht vor. Im §1 Abs 1 des BFStrMG heißt es erstmal nur:
"Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen,
1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
2. deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt."
Aus den 7,5t werden dann demnächst die 3,5t. In den Ausnahmen (Abs. 2) steht dann bezogen auf Gespanne nur, "Im Fall von Fahrzeugkombinationen ist das Motorfahrzeug für die Mautbefreiung der Kombination maßgebend."
Wie man das nun interpretieren kann, ist fraglich. Eine generelle Befreiung nach Abs. 2 ist weder für PKW noch für Wohnmobile genannt. Diese sind auch nur befreit, wenn keine Güter transportiert werden. Da sind wir dann wieder bei der Interpretation von "Gütertransport", der definitiv im Falle des Mautgesetzes den privaten Gütertransport auch beinhaltet. Ist also das PKW- oder WoMo-Gespann nur dann befreit, wenn keine Güter im Zugfahrzeug transportiert werden? Dann wäre ja auch eine leere Zugmaschine, die keine Güter transportiert, befreit, wenn nur auf dem Anhänger was transportiert wird. Schwammige Definition und komische Auslegung. So klar ist mir das irgendwie noch nicht.
Die Auslegung der Mautpflicht ist wohl aktuell so, dass man bei der Mautpflicht nach "für den Güterkraftverkehr bestimmt" alle Fahrzeuge mitzählt, die LKW, Transporter oder ähnliches sind, bei der 2. Alternative aber die tatsächliche Verwendung zum gewerblichen Transport nach Güterkraftverkehrsgesetz annimmt. Wie man aus dem Gesetz auf diese Interpretation kommt, erschließt sich mir aber nicht so ganz.
Gruß,
Michael