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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#4943
Hallo Leute!

Ich bin nun auch dem Virus verfallen!

Habe folgendes Problem:
Mein U 404S LKW mit Pritsche, Plane und Spriegel Bj. 1968 hat auf der Pritsche in Längsrichtung 2 Klapp-Sitzbänke eingebaut!
Der MOG ist im Originalzustand Schweizer Armee.
Im deutschen KFZ-Brief sind die Sitzplätze aber nicht eingetragen (vergessen worden?!)
Der DEKRA-Gutachter braucht nun eine Kopie eines Briefes (vollständig) eines bauartgleichen Fahrzeugs mit der ABE-Nummer welches diese Sitzbänke eingetragen hat.

Wer kann mir schnell helfen?
Einfach an email archbrecht@freenet.de als egal-welche-file senden

Gruß WOBRE :-D
#21733
Hallo,

wo das Thema hier jetzt soweiso behandelt wird - also ich wollte in nächster Zeit auch mit diesem Anliegen nerven ... Da kann ich es jetzt auch gleich tun ;) :

Also, ich such einen von euch, der so nett wäre und mir eine Kopie von seinem Brief schicken könnte,(möchte ich nämlich nicht erst bei eBay ersteigern müssen ... ;) ) zwecks Eintragung der Sitzbank auf der 404 Ladefläche.

Nur: Ich habe KEINE Schweizer Bänke auf der Ladefläche, sondern die Sorte vom Bund. (In der Mitte der Pritsche montiert - original wohl 8 Sitzplätze bei der BW)
Und am liebsten wäre es mir wenn sich jemand fände der diesen Typ Bank mit 4 Plätzen eingetragen hat. (Also insgesammt dann 6 Sitzplätze im Fahrzeug)

Danke !


Gruß Carl

(meine mail Adresse: carl.scheffer \"at\" t-online.de \"at\" durch @ bitte ersetzen)
#21738
Hallo,
normalerweise ist es kein Problem die Sitzbank eintragen zu lassen. Das Fahrzeug ist vor Baujahr 1980, die Sitzbänke original und längs zur Fahrtrichtung, also braucht man keine Sicherheitsgurte! Ich würde sagen ,versuchs mal beim TÜV. Ich hatte da keine Probleme. Tip : Nimm die TDV vom MOG mit. Da ist die Sitzbank ja beschrieben.
Mit Moggruß
Lothar
#21741
Hallo Lothar
Danke für den Tipp.
Ich habe für meinen MOG leider nur die Betriebsanleitung von MB
Ausgabe KTA
Da sind die Sitzbänke leider nicht drin beschrieben!
Ich gehe davon aus, dass du also im Besitz einer TDV bist!
Könntest du bitte so freundlich sein und mir die entsprechenden Seiten auf den Scanner legen und mailen: archbrecht@freenet.de oder faxen: 07237-442764
Vielen Dank im Voraus
WOBRE-MOG
#21957
Hallo Lothar
Vielen Dank für deine Mühe!
Die Sache ist jedoch aussichtslos!
Klare Bestimmungen laut TÜV:
Auf offenen Ladeflächen (Pritschen) sind generell keine Sitzbänke zulässig und werden demnach auch nicht eingetragen!
Transport von Personen wird polizeilich mit Bußgeld geahndet!
Ausnahme: Nur für gewerbliche Zwecke dürfen Arbeitnehmer (bis zu 8 Leute) zum Transport zur Arbeitsstätte (z.B Wald- oder Feldarbeit) auf der Ladefläche transportiert werden!
Ausdrücklich nicht darunter fallen: Vatertagsausflüge, Spaßfahrten auf MOG-Treffen usw.
Also dann werden wir uns halt dran halten............. ...........oder auch nicht!


Mit Moggruß
Wolfgang
#21976
Was hat man denn da für ein Bußgeld zu erwarten?
Also ich wurd letztens auf nem Feldweg mitten in der Pampa von den Grünen angehalten. Mit zwei Kumpels auf den Sitzbänken. Die wollten bloß wissen ob der Unimog überhaupt angemeldet ist.Mehr hat die nicht interessiert. Die dachten wir wärn vom Schützenverein...........
#21980
Jupp. Wenn der Mog grün angemeldet ist und du auf dem Weg zu deinem Erdbeerfeld mit 6 Asiatisch aussehenden Gastarbeitern auf der Pritsche OHNE Sitzbänke, werden sie sich auch nur nach der Arbeitserlaubniss erkundigen. Der Rest ist nicht zu beanstanden.

Thorsten

P.S. Und wenn das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist und es gab diese Teile im Original und du kannst das nachweisen und die alten Unterlagen ranschleppen, dann kriegst du das auch eingetragen. Da Hat sich der Herr Tüv einfach Arbeit vom Hals halten wollen.

[Editiert am 16/10/2003 von thorsten.schlote]
#10663
Servus Freunde!
Das Thema ist heiß!
Ich habe nun von mindetens 10 Leuten gehöhrt: \" das muß doch gehen, ich kenne da einen, der hat das eingetragen bekommen: aber nochmal: kein FuKo, kein Pinzgauer, kein weiß der Geier was......... ich brauche das typengleiche Fahrzeug! Bj. 68!

es wurden ca. 60.000 404 S gebaut!
es wird doch EINEN (!!!!) geben mit eingetragenen Bänken in Old-Germany!
mit MogGruß
Wobre-Mog
#10734
Hallo Wobre-Mog,
ich vermute bei Kenntnis der deutschen Zulassungsbestimmungen, dass es KEINE 404-Pritsche mit eingetragener Sitzbank gibt.
Die Pritschenversionen laufen zivil als LKW und in Ausnahmefällen als Zugmaschine und bei denen ist der Transport von Personen auf der Ladefläche verboten - naja, die Ausnahme mit der Ladungsbegleitung brauchen wir hier nicht zu vertiefen -. Für Polizei, BGS, BW, Feuerwehr und Katastrophenschutz gibt es eine Ausnahmegenehmigung, die aber nicht auf die zivile Nutzung übertragbar ist.
Ich sach ma: dat wird nix.

Hallo Zusammen, ich habe seit langem ein Problem […]

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