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#223720
Moin,

ich habe da mal eine persönliche Frage, vielleicht liest ja hier auch ein kundiger im Arbeitsrecht.

Mein Arbeitsvertrag ist fristgerecht zum 31.12.08 gekündigt worden und die Kündigung ist Wasserdicht und auch OK (Firma wurde übernommen, andere Verwaltung, etc...).

Ich bummele nun seit Mitte November meinen Resturlaub ab, ein Teil (ab 22.12.08) von der Firma vorgegeben, da diese über die Feiertage dicht macht.

Im Arbeitsvertrag habe ich stehen, daß ich eine Nebentätigkeit aufnehmen darf, den AG nur informieren muß. Widerspruch nur im Falle einer Tätigkeit in der selben Branche.

Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber (ganz andere Branche) gefunden und zum 15.12. eine neue Stelle auf 2. Lohnsteuerkarte angefangen. Diese wird dann ab. 1.1.09 mit neuer Karte auf normaler Lohnsteuerklasse weitergeführt. Meinen alten Arbeitgeber habe ich informiert.

Nun habe ich Post von meiner Krankenkasse bekommen, daß mich der alte AG zum 16.12. abgemeldet hat, daher vermute ich, daß er mein Gehalt wohl auch nur zu 50% zahlen wird. Für mich eine Schweinerei, da ja jetzt eh die Feiertage und Werksferien sind und ich vermute eine miese Art des Geldsparens (8 Arbeitstage aber halbes Monatsgehalt kürzen)...

Was ich bisher im Interent gefunden habe war nur, daß es nicht gestattet ist im Urlaub zu arbeiten, aber auf ein derartiges Vergehen erfolge nur eine Abmahnung und dann eine fristlose Kündigung. Ich habe keine Abmahnung erhalten, geschweige denn eine geänderte Kündigung.

Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

Gruss

Michael
#223724
Die Frage nach dem Arbeitsrechtler ist für deinen Fall richtig !
Nimm dir einen und zwar einen guten!

Schönes Fest und einen guten Rutsch in s neue Jahr und in den neuen Job !
#223754
Hallo Michael,
warte erstmal ab ob dein alter AG nicht weiter Bezahlt!
Eine Ummeldung der Krankenkasse ist ersteinmal nichts böses
weil Du in einer anderen Branche arbeitest!?
Wenn Du noch Kontakt zu deinem Betriebsrat der alten Fa. hast
frag den oder kontaktiere deine Krankenkasse warum abgemeldet!
Nebentätigkeiten können vom AG auch untersagt werden wenn du putzen
gehst, der AG muss keine Gründe vorlegen warum er dir diese NT untersagt.
Vor kurzer zeit bei uns im Betrieb aktuell gewesen.Auch besteht mein AG darauf des eine NT jährlich neu zu genehmigen! OHNE GEWÄHR!
Also so schwer wie es ist: Ich würde ersteinmal abwarten.
Grüsse Wilhelm
#224056
Moins Michael,

bin zwar kein Arbeitsrechtler, aber Arbeitgeber und als solcher notgedrungen vertraut mit Arbeits- u. Sozialgesetzgebung.

Also, in Deinem Fall verhält es sich def. so, daß Dein alter Arbeitgeber (im folgenden AG genannt;-)) dein Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu zahlen hat.

Unabhängig von einer Abmeldung bei der Krankenkasse hat Dein AG aus dem Betrag, welchen er als Dein Bruttoentgelt zu entrichten hat, den entsprechenden Beitragssatz an Deine Krankasse zu entrichten. Tut er dies nicht, so hat die Krankenkasse trotzdem einen Anspruch auf Zahlung ihrer Beiträge unabhängig davon, ob Dich dein AG abgemeldet hat oder nicht, da es sich, wie aus Deinen Aussagen hervorgeht, um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungverhältnis handelt.

Da dies jedoch alles ein Problem Deines AG ist, sollte es Dich nicht weiter belasten.

Dein alter AG ist in jedem Fall verpflichtet, Dein Netto-Gehalt bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses, in diesem Fall 31.12.08 an Dich zu bezahlen und bis zu diesem Zeitpunkt auch die vollen Soz.-Versicherungsbeiträge an die entsprechenden Träger abzuführen.

Zahlt er die entsprechenden Beiträge zunächst nicht, so hast Du trotzdem Anspruch auf Versicherungsschutz und v. a. auf Dein Nettogehalt.

Gruß

Stephan
#227442
Hallo Wilhelm,
w406 hat geschrieben:...Nebentätigkeiten können vom AG auch untersagt werden wenn du putzen gehst, der AG muss keine Gründe vorlegen warum er dir diese NT untersagt.
Sorry, wenn ich dich hier verbessern muss, aber das ist definitiv falsch!
Grundsätzlich MUSS dir ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit genehmigen und genehmigungspflichtig ist die NT eh nur dann, wenn es ausdrücklich in deinem Arbeitsvertrag gefordert wird (es sei denn, er ist im öffentlichen Dienst tätig).
Sollte er einer Genehmigung widersprechen, so muss er das begründen (es gibt natürlich gute Gründe bei manchen Nebenjobs).
w406 hat geschrieben:Vor kurzer zeit bei uns im Betrieb aktuell gewesen.Auch besteht mein AG darauf des eine NT jährlich neu zu genehmigen! OHNE GEWÄHR!
Dann solltest du dem betroffenen Kollegen Mal einen Tipp geben, z.B. auf
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... gkeit.html

Da sollten sich die meisten nötigen infos finden und dann ab zum Anwalt ;-)

MfG Maatsch
#227860
Hallo Wilhelm,
w406 hat geschrieben:...werde unseren Betriebsrat mal darauf ansprechen!
Das Problem wird sein das sich niemand in unserem Betrieb, (120 Ma)
mit der Geschäftsleitung anlegen möchte!
...aber wenn ihr schon mal einen Betriebsrat habt, dann ist das doch was - der ist doch dafür da - auch wenn "sich anlegen" vielleicht der falsche Ansatz ist.
Erstens sollte doch jeder Unternehmer froh sein, wenn er zufriedene Mitarbeiter hat, zweitens, wenn keine wirklichen Gründe dagegen sprechen, warum sollte die Geschäftsleitung dann so ablehnend sein - vielleicht hat ja nur noch niemand nach den Gründen gefragt...
...und drittens zeigt doch die Erfahrung, dass man mit einem Gespräch oft deutlich mehr erreichen kann, als mit tausend Paragraphen ;-)

Viel Erfolg!

MfG Maatsch
#227898
Moin,

also auch bei meinem neuen (alten) Arbeitgeber hat sich vieles getan. Vor 10 Jahren stand ein Verbot einer Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag, heutzutage steht die Erlaubnis mit Wettbewerbsverbot drin.

Nicht das es bei mir unbedingt so wäre, aber der Zeitjob als Lebensnotwendigkeit scheint sich rumgesprochen zu haben...

Michael

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