- 21.12.2008, 10:10
#223720
Moin,
ich habe da mal eine persönliche Frage, vielleicht liest ja hier auch ein kundiger im Arbeitsrecht.
Mein Arbeitsvertrag ist fristgerecht zum 31.12.08 gekündigt worden und die Kündigung ist Wasserdicht und auch OK (Firma wurde übernommen, andere Verwaltung, etc...).
Ich bummele nun seit Mitte November meinen Resturlaub ab, ein Teil (ab 22.12.08) von der Firma vorgegeben, da diese über die Feiertage dicht macht.
Im Arbeitsvertrag habe ich stehen, daß ich eine Nebentätigkeit aufnehmen darf, den AG nur informieren muß. Widerspruch nur im Falle einer Tätigkeit in der selben Branche.
Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber (ganz andere Branche) gefunden und zum 15.12. eine neue Stelle auf 2. Lohnsteuerkarte angefangen. Diese wird dann ab. 1.1.09 mit neuer Karte auf normaler Lohnsteuerklasse weitergeführt. Meinen alten Arbeitgeber habe ich informiert.
Nun habe ich Post von meiner Krankenkasse bekommen, daß mich der alte AG zum 16.12. abgemeldet hat, daher vermute ich, daß er mein Gehalt wohl auch nur zu 50% zahlen wird. Für mich eine Schweinerei, da ja jetzt eh die Feiertage und Werksferien sind und ich vermute eine miese Art des Geldsparens (8 Arbeitstage aber halbes Monatsgehalt kürzen)...
Was ich bisher im Interent gefunden habe war nur, daß es nicht gestattet ist im Urlaub zu arbeiten, aber auf ein derartiges Vergehen erfolge nur eine Abmahnung und dann eine fristlose Kündigung. Ich habe keine Abmahnung erhalten, geschweige denn eine geänderte Kündigung.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Gruss
Michael
ich habe da mal eine persönliche Frage, vielleicht liest ja hier auch ein kundiger im Arbeitsrecht.
Mein Arbeitsvertrag ist fristgerecht zum 31.12.08 gekündigt worden und die Kündigung ist Wasserdicht und auch OK (Firma wurde übernommen, andere Verwaltung, etc...).
Ich bummele nun seit Mitte November meinen Resturlaub ab, ein Teil (ab 22.12.08) von der Firma vorgegeben, da diese über die Feiertage dicht macht.
Im Arbeitsvertrag habe ich stehen, daß ich eine Nebentätigkeit aufnehmen darf, den AG nur informieren muß. Widerspruch nur im Falle einer Tätigkeit in der selben Branche.
Nun habe ich einen neuen Arbeitgeber (ganz andere Branche) gefunden und zum 15.12. eine neue Stelle auf 2. Lohnsteuerkarte angefangen. Diese wird dann ab. 1.1.09 mit neuer Karte auf normaler Lohnsteuerklasse weitergeführt. Meinen alten Arbeitgeber habe ich informiert.
Nun habe ich Post von meiner Krankenkasse bekommen, daß mich der alte AG zum 16.12. abgemeldet hat, daher vermute ich, daß er mein Gehalt wohl auch nur zu 50% zahlen wird. Für mich eine Schweinerei, da ja jetzt eh die Feiertage und Werksferien sind und ich vermute eine miese Art des Geldsparens (8 Arbeitstage aber halbes Monatsgehalt kürzen)...
Was ich bisher im Interent gefunden habe war nur, daß es nicht gestattet ist im Urlaub zu arbeiten, aber auf ein derartiges Vergehen erfolge nur eine Abmahnung und dann eine fristlose Kündigung. Ich habe keine Abmahnung erhalten, geschweige denn eine geänderte Kündigung.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?
Gruss
Michael