- 26.06.2005, 15:09
#68600
Hallo zusammen!
Ich bin mir zur Zeit unsicher zum Thema Abgasuntersuchung für einen U 407110.
Das Fahrzeug ist Baujahr 1991, hat ein zul. Gesamtgewicht von 4500kg und ist als Zugmaschine 8700 eingetragen.
Er soll nicht Gewerblich genutzt werden.
Ist hier eine AU vorgeschrieben?
Desweiteren stellt sich für mich die Frage ob der eingebaute Fahrtenschreiber benutzt bzw. sogar geeicht werden muß.
Und noch eins:
Im Fz-Brief steht die Eintragung: "Das Fahrzeug ist ein Geländefahrzeugentspr. Anhang I, Bemerkung (b) 4. der Richtlinie 70/156/EWG."
Kann das evtl. jemand übersetzen??
Ingo
Ich bin mir zur Zeit unsicher zum Thema Abgasuntersuchung für einen U 407110.
Das Fahrzeug ist Baujahr 1991, hat ein zul. Gesamtgewicht von 4500kg und ist als Zugmaschine 8700 eingetragen.
Er soll nicht Gewerblich genutzt werden.
Ist hier eine AU vorgeschrieben?
Desweiteren stellt sich für mich die Frage ob der eingebaute Fahrtenschreiber benutzt bzw. sogar geeicht werden muß.
Und noch eins:
Im Fz-Brief steht die Eintragung: "Das Fahrzeug ist ein Geländefahrzeugentspr. Anhang I, Bemerkung (b) 4. der Richtlinie 70/156/EWG."
Kann das evtl. jemand übersetzen??
Ingo