- 30.10.2019, 18:50
#536293
Hallo Mogfreunde,
vielleicht weiß das jemand von Euch. Ich versuche in Erfahrung zu bringen ob ich an meinem restaurierten Müller
Mitteltal KA TA Kipper ein Geschwindigkeitsschild/er anbrigen muss. Der Gesetztgeber sagt das Anhänger unter 100
Km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Kennzeichnung ( rundes Schild mit Schwarzer Schrift bla bla und so weiter....) tragen müssen. Ok kurzer Blick in die Zulassungsbescheinigung von dem Kipperchen in die Spalte T und da steht ...... nichts. Was nu? Der Anhänger ist als LKW 3 Seitenkipper und Baumasch. Transporter geboren , also muß der ja mindestens 80 km/h können oder? Oder gilt dann immer 100km/h wenn nichts in Spalte T steht. Denn wenn nix steht ist er ja auch nicht geschwindigkeitsbegrenzt.
Danke für die Aufklärung
Grüße Lorenz
vielleicht weiß das jemand von Euch. Ich versuche in Erfahrung zu bringen ob ich an meinem restaurierten Müller
Mitteltal KA TA Kipper ein Geschwindigkeitsschild/er anbrigen muss. Der Gesetztgeber sagt das Anhänger unter 100
Km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit eine Kennzeichnung ( rundes Schild mit Schwarzer Schrift bla bla und so weiter....) tragen müssen. Ok kurzer Blick in die Zulassungsbescheinigung von dem Kipperchen in die Spalte T und da steht ...... nichts. Was nu? Der Anhänger ist als LKW 3 Seitenkipper und Baumasch. Transporter geboren , also muß der ja mindestens 80 km/h können oder? Oder gilt dann immer 100km/h wenn nichts in Spalte T steht. Denn wenn nix steht ist er ja auch nicht geschwindigkeitsbegrenzt.
Danke für die Aufklärung
Grüße Lorenz