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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#500715
Hallo,

ich habe vor kurzem einen 1300l erstanden und nun steht der erste Skandinavien Urlaub an. Ich würde gerne wissen ob es für Dänemark & Schweden besondere Regularien bezüglich Feuerlöscher und Warnwesten gibt. Die Feuerlöscherpflicht gilt denke ich nur für den gewerblichen Güterverkehr.
(Mein Mog hat eine LKW Zulassung und läuft nicht als Wohnmobil)

Desweiteren würde mich interessieren, ob ich die Fährtickets für ein Wohmobil kaufen kann, oder den LKW Tarif wählen muss.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Gruß

T.
#500788
Hallo Thor,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu deinem neuen Reisemobil...
"Warnwesten" gibts in jedem Baumarkt um 1,50 / Stück und sie nehmen wenig Stauraum ein und wiegen wenig ... außerdem dienen sie der Sicherheit.
Ich würde Dir also empfehlen pro Passagier eine Warnweste mitzuführen...
Außerdem besteht in Deuschland auch WarnwestenPFLICHT.

Meines Wissens nach benötigst Du keinen Feuerlöscher- verbindliche Aussagen treffen aber die gängigen Automobilclubs (ADAC) ... die Regelungen ändern sich immer wieder...

Ob dein Fahrzeug auf der Fähre als Wohnmobil eingeschätzt wird kommt meist auf das Aussehen deines Unimog an....
Sieht er aus wie ein Wohnmobil??? Schlafgelegenheiten / Kochstelle etc.

Unser Mog hat eine Zugmaschinenzulassung - läuft aber beim ADAC als Wohnmobil und auch auf Fähren wird er so deklariert - wenns billiger ist wie ein LKW...
Ebenso bei Mautstellen - manchmal muss man halt diskutieren, wenn es Unklarheiten gibt.

Viel Spaß mit Deinem neuen Mog und schöne Reisen

Dieter
#500893
Guten Tag,
ich selbst fahre einen 1300l, dieser hat aber eine Sonder KFZ WOMO Zulassung.
Für die Fähre gilt immer das was in den Papieren steht.
Nachteile sind die bekannten Fahrverbote und evtl. die anderen Preise auf der Fähre.

Feuerlöscher habe ich immer 2 an Bord, einmal im Führerhaus einmal Hinten im Wohnkoffer, muss man nicht, aber besser is das.
Warnwesten für alle Personen, muss man nicht aber je nach Land usw. ist es teilweise Pflicht für alle und ich habe keine Lust rein und raus mit den Dingern also für Alle.

Schneeketten sind in den Wintermonaten teilweise Pflicht, im Frühjahr und Spätjahr können diese jedoch auch hilfreich sein.
Ich fahre im Aprill nach Marokko, selbst da habe ich diese dabei.
Ein mal Regen auf einer Piste im Hohen Atlas und Du ziehst die Dinger freiwillig auf, oder du wartest ab bis es nicht mehr Matschig ist.

Gruß Roland
#500921
Hallo
hat aber eine Sonder KFZ WOMO Zulassung.
nana nicht überheblich werden, es handelt sich wohl um Fahrzeugart Sonstige Wohnmobil.
Wenn ich dir weiterhelfen darf
Personenkraftwagen (M1):
Kfz zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Sie gliedern sich nach dem Aufbautyp in Pkw und Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung:
.....
Fahrzeug mit besonderer Zweckbestimmung
- Wohnmobil
- Krankenwagen, Notarzteinsatzfahrzeug
- Leichenwagen
- Beschussgeschütztes Fahrzeug
- Sonstige
- Rollstuhlgerecht
Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 wie auch die nationalen Fahrzeugarten (z. B. Motorschlitten) werden in der KBAStatistik in offene und geschlossene Pkw unterteilt.
...
Sonstiges Kraftfahrzeug (national):
Nationale Fahrzeug- und Aufbauarten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht den Pkw, Kraftomnibussen oder Lkw zugeordnet werden können.
Zu den Sonstigen Kfz zählen:
- Feuerwehrkraftfahrzeug und Kfz mit ähnlicher Zweckbestimmung
- Krankenfahrstuhl (zulassungsfrei)
- Polizeikraftfahrzeug
- Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeug
- Zivilschutzfahrzeug
- Sonstiges Kfz, soweit nicht aufgeführt
- Fahrzeugklasse bzw. Aufbauart unbekannt
#502278
Guten Abend,
OK ich lasse mich ja gerne korrigieren....
Ich überheblich?

Also laut StVZO §32 c Unterfahrschutz seitlich

...... Fahrzeuge die für SONDERZWECKE gebaut.....

OHNE seitlichen Unterfahrschutz!

Das bedeutet das ein Unimog ohne Unterfahrschutz, seitlich, ohne Vorne und Hinten folglich ein Sonderfahrzeug ist.
Wenn jetzt ein Wohnkontainer drauf kommt ist er jetzt ein sonder KFZ Womo oder ein sonstiges KFZ Womo.

Ist das evtl. die Erklärung dafür das es Unimog`s mit Unterfahrschutz gibt ?
Weil hier diese Fahrzeuge als sonstige KFZ eingestuft wurden?
Evtl. wusste hier jemand nicht das zumindest nach der derzeitig gültigen StVZO ein Unimog unter sonder KFZ fällt, weil er eben keinen Unterfahrschutz hat, siehe Ausnahmegenehmigungen MB und Zulassungsamt.

Oder liege ich nun damit falsch?

Fragen über Fragen........

Gruß Roland
#502493
Hallo
das Thema ist nicht gerade neu und wurde schon regelmäßig neu diskutiert.
Von MB gibt es für den Unterfahrschutz eine Versagungsurkunde. Diese und mehr zu dem Thema Unterfahrschutz findet ihr hier
Ein weiterer interessanter Beitrag in Verbindung mit Oltimer findet ihr im Blauen Forum
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