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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#424001
guude,

zitat:
(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

quelle:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21.php

gut mog! J.
#424015
Hallo Udo-Arno,

für die abgebildete originale Ausstattung auf der Pritsche des 411 gilt ganz klar der Hinweis von Justus.

Allerdings kenne ich einige etwas aufwändigere Umbauten mit Einzelabnahme, die mit Zulassung und Versicherungsschutz im Personentransport auf öffentlichen Straßen unterwegs sind. Im Laufe der Zeit wird es natürlich immer schwieriger, solche Ausnahmen zu erreichen. Ein hoher Aufwand ist es in jedem Falle.
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