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#115774
Berühmt ist er ja schon seit vielen Jahrzehnten, der Hamburger TÜV-Hanse im Ausschläger Weg. Bisher fiel er vornehmlich dadurch auf, dass dort an 2 Jahre alten Autos deutscher Hersteller mit einem großen Hammer gegen die Schweller gehauen wurde (um Durchrostungen zu finden ???), oder dass die Erteilung der begehrten Plakette ermöglicht oder zumindest vereinfacht wurde, wenn der Wagen von einer etwa 20-jährigen, gut aussehenden Fahrerin vorgeführt wurde.
Letzteres ist ja zumindest ein Zeichen dafür, dass dort Menschen arbeiten, die jedenfalls genetisch gesund sind.
Aber das alles ist seit langem bekannt; und die meisten Hamburger weichen deshalb auf Konkurrenzunternehmen aus.
Die Stadt Hamburg läßt ihre Behördenfahrzeuge allerdings bei eben diesem TÜV-Hanse prüfen. Und so ergab sich wieder die Gelegenheit zu einer wunderbaren Großtat, die für den anus der Geschichte hier aufbewahrt werden muss:
Ein im auffälligen Rot lackiertes Einsatzfahrzeug der Feuerwehr Hamburg (im Volksmund "Feuerwehrauto" genannt) wurde zur HU vorgeführt. Und was tat der eifrige Prüfer ? Er verweigerte die Erteilung der Plakette und drohte Stillegung des Fahrzeuges an. Und warum tat er das ? Weil am Fahrzeug blaue Lampen angebracht waren ! (und wohl nur der echte Kenner weiß, dass es sich dabei nicht um die an Fahrzeugen spätpubertärer Jungchauffeure gelegentlich zu findende blaue Unterbodenbeleuchtung, sondern um das an Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr recht häufig anzutreffende sogenannte "Blaulicht" handelte).
Ja, und eben diese Lampen waren nach den Feststellungen des eifrigen Prüfers nicht vollzählig in den Fahrzeupapieren eingetragen.
Und was musste geschehen, um die Plakette doch noch kurzfristig zu bekommen (denn das Fahrzeug war ja nicht "außer Dienst genommen) ? Na ?? Richtig geraten ! Die Blaulichter mussten noch auf dem Geländes des TÜV abmontiert werden. Dann erst gab's die Plakette.
Und da die Stadt Hamburg weder gewillt ist, alle Verträge mit dem TÜV-Hanse zu kündigen (was wohl jeder vernünftige Unternehmer sofort getan hätte), noch gewillt ist, sämtliche Blaulichter (gebührenpflichtig) eintragen zu lassen, fristet das betroffene Fahrzeug ab nun sein Dasein als spärlich beleuchtetes Reservefahrzeug, Hinterhof, dritte Reihe.
Weitere werden hinzu kommen...

Gundo

P.S.: Diese Geschichte beruht überwiegend auf wahren Begebenheiten.
#115876
Hallo,

wenn man's so sieht, fährt das Fahrzeug im Falle des wiedermontierten Blaulichts ohne Betriebserlaubnis und damit ohne Versicherungsschutz.

Müssen gelbe Rundumleuchten eigentlich auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden?

Sowohl Rundumleuchten als auch Blaulicht müssten doch über eine ABE verfügen, die dass Eintragen überflüssig machen?

gruesse
hueroth
#115921
Gelbe Rundumkennleuchten müssen -wenn diese fest montierrt sind- eingetragen werden. Dazu benötigt man -zumindest in BY- eine Ausnahmegenehmigung der Regierung.

Ist die Rundumkennleuchte also auf der beim Unimog üblichen Steckhalterung montiert, wo sie abgenommen werde kann (zumindest theoretisch), muß die Rundumkennleuchte nicht eingetragen sein. Dies gilt alles für GELB.
BLAU darf vom Normalbürger keinesfalls geführt werden, auch nicht wenn diese abnehmbar wäre.
Meines Wissens muß das Blaulicht bei historischen FAhrzeugen, z.B. Feuerwehr, die dieses schon zu Einsatzzeiten montiert hatten aber nicht demontiert werden. Hier würde ja die Originalität des FAhrzeugs verletzt werden. In den mir bekannten Fällen wurde ein Eintrag in die FAhrzeugpapiere vorgenommen à la "muß bei Fahrt auf öffentlichen Straßen abgedeckt werden". Meist bedient man sich hier einer (blauen) Wollmütze.
#116068
amilcarman hat geschrieben:In den mir bekannten Fällen wurde ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere vorgenommen à la "muß bei Fahrt auf öffentlichen Straßen abgedeckt werden". Meist bedient man sich hier einer (blauen) Wollmütze.
Hallo, hast du da irgendwas schriftlich Offizielles drüber oder eine Kopie des Fahrzeugscheins wo so was eingetragen ist? Danke!

Gruß Felix
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