- 30.03.2010, 20:20
#294701
das kann ich mir nicht vorstellen:
Ich bin nur an einen Schalter, hab meine Fragen gestellt, von wegen Oldtimer anmelden ohne Papiere usw.
Auf meine Frage, wie lange die Anfrage beim KBA dauert, antwortete der Beamte: "Maximal 3 Sekunden; geben Sie mir doch mal die Fahrgestellnummer und ich schau' gleich nach."
Als guter Unimogler weiß man nicht nur den Geburtstag seiner Partnerin (falls man eine hat), das Hochzeits-, Erste-Kuss- und Valentinstagsdatum, sondern auch die Fahrgestellnummer seines Zweit-Lieblings auswendig.
Innerhalb von Sekunden war das Ergebnis auf dem Bildschirm.
... und gekostet hat es auch nichts.
Merkst was, Fränggische Beamde sin schnell!!
Harald
Moggälä hat geschrieben:Gibts da irgendwelche Fristen, die einzuhalten sind, zwischen der Abfrage und der Zulassung des Delinquenten?Hallo Axel,
das kann ich mir nicht vorstellen:
Ich bin nur an einen Schalter, hab meine Fragen gestellt, von wegen Oldtimer anmelden ohne Papiere usw.
Auf meine Frage, wie lange die Anfrage beim KBA dauert, antwortete der Beamte: "Maximal 3 Sekunden; geben Sie mir doch mal die Fahrgestellnummer und ich schau' gleich nach."
Als guter Unimogler weiß man nicht nur den Geburtstag seiner Partnerin (falls man eine hat), das Hochzeits-, Erste-Kuss- und Valentinstagsdatum, sondern auch die Fahrgestellnummer seines Zweit-Lieblings auswendig.
Innerhalb von Sekunden war das Ergebnis auf dem Bildschirm.
... und gekostet hat es auch nichts.
Merkst was, Fränggische Beamde sin schnell!!
Harald