Ich auch nicht
Dann schaun mer noch mal:
§ 58 Geschwindigkeitsschilder
Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
Das leuchtet mir ein
Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein:
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
Warum brauchen LKWs dann eins
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
das macht richtig Sinn, da man (bis auf Ausnahmen) eh nur 80 fahren darf
3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s(hoch)2.
da würden dann schon sämtliche Ungebremste zugehören
Das gilt nicht für:
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,
also brauchst Du eins, weil Dein Mog schneller ist
land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.
Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.
An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite;
wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muß ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.
Ich fasse noch einmal zusammen:
Mog als Zgm. unter 60km/h = kennzeichnen
Mog als lof.Zgm über 32km/h auch kennzeichnen
Hab ich was übersehen