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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#209703
Hallo!

Mal eine gaaaanz andere Frage:

Ich bin ja aus Ö, aber in D ist es viiiel günstiger, einen LKW zuzulassen ( bei uns ca 4000¤ pa nur Haftpflich und in D 1000¤ pa und das schon teilkasko)
Klar, da will man Sparen:)

Kann ich denn da einfach einen Zweitwohnsitz in D anmelden, und das LKWchen in D anmelden?
#209778
Hmm, müsste eigentlich gehen. Nur weis ich es nicht ob es die Polizei nicht etwas Stutzig macht wenn Monate lang ein LKW bei dir in Ö steht aber ein D Kennzeichen hat.....
#209802
Hallo Lukas aus Ö!
Ich hab selbst meinen Mog in D bei Hof stehen und dort einen Zweitwohnsitz angemeldet. Den Mog musste ich aber am Hauptwohnsitz anmelden, obwohl der in D nur 150 km entfernt ist. Kann mir nicht vorstellen, dass da eine Anmeldung über Landesgrenzen hinweg möglich ist.
Aber sicherheitshalber nachfragen, vielleicht findest Du einen Landkreis, der eine Anmeldung am Zweitwohnsitz zulässt.
Viel Erfolg
Eberhard
#209836
VETO ---------- ein Österreicher wird kein Deutscher !!!!!
Also mir fällt da leider bjemand ein....

Bei uns im Kreis hättest Du keine Chance. Wenn Du in touristischen oder geldgierigen Regionen Deinen Zweitwohnsitz anmeldest, läufst Du Gefahr den Nutzen durch eine Zweitwohnungssteuer zu schmälern...

Michael
#210495
Hallo,
für die "Nachfolge-Generation" kurz meine aktuellen Erfahrungen bei Haupt- und Zweitwohnsitz innerhalb D.

Es ist definitiv so, dass das Kfz am Hauptwohnsitz zugelassen werden muss. Unabhängig wo es ueberwiegend oder ganz betrieben/geparkt wird.

Durch die mittlerweile EDV gestuetzte kurzfristige Wohnsitz-Ummeldung könnte man dann zwar zunachst auf den gewuenschte Wohnort zulassen, aber bei der "Wieder-Umschreibung des H.whnsitzes" erhaelt man danach schnell Post in der man zur Ummeldung des Kfz aufgefordert wird.

Spannend stell ich mir das ganze dann vor, falls man für die gruenen Kennzeichen, dem H.Wohnsitzzustaendigen Finanzamt erklären soll , die Wiese/Acker liegt 250km entfernt.
#222476
Das wäre ein Möglichkeit, du meldest in Deutschland ein Gewerbe an. Es wäre zu prüfen, inwiefern das als Personengesellschaft mit der Zulassung des KFZ dann klappen könnte.

Ich habe auch seit ca. 15 Jahren ein "ruhendes" Gewerbe angemeldet, wegen Steuer und dergleichen ist aufgrund mangelnden Umsatzes Ruhe, habe alber noch nciht probiert einen PKW darauf zuzulassen, da es ja keinen Unterschied in den Kosten machen würde.

Gruss

Michael
#222492
Tach allerseits.

Meine Erfahrungen sind folgende:
1. Es war zumindest für selbstfahrende Arbeitsmaschinen in D durchaus möglich, einen abweichende Standort eintragen zulassen. Das Fahrzeug bekommt dann die Kennzeichen des Kreises am Standort, nicht des Hauptwohnsitzes. Ob das auch für LKW und über Landesgrenzen geht, weiss ich nicht. Auf der Zulassungsstelle braucht man auf jeden Fall viieeel Zeit und Geduld, die haben sowas noch nie gemacht...

2. Es ist nicht zwingend so, dass der Fahrzeughalter auch der Versicherungsnehmer sein muss. Auch hier wieder: viel Zeit & Geduld, bei der Versicherung hat das noch nie jemand gemacht.... und auf der Zulassungsstelle auch nicht...
Man bekommt eine Eintrag / Zusatz zur Zulassungsbescheinigung, der bei einer Polizeikontrolle ausgiebigen Funkverkehr verursacht....

Maat et joot, behelf
#225600
Hallo,
jop hat geschrieben:...Durch die mittlerweile EDV gestuetzte kurzfristige Wohnsitz-Ummeldung könnte man dann zwar zunachst auf den gewuenschte Wohnort zulassen, aber bei der "Wieder-Umschreibung des H.whnsitzes" erhaelt man danach schnell Post in der man zur Ummeldung des Kfz aufgefordert wird...
will hier ja keine schlafenden Hunde wecken, aber es scheint definitiv nicht überall so zu sein - ich kenne da jemanden ;-), der fährt seit ca. 8 Jahren mit einer "ortsfremden" Zulassung und hat, trotz richtiger Wohnortanmeldung, noch keine Post von der Zulassungsstelle bekommen ;-)

Aber zur Zulassung im Ausland: ich kann dir nur den umgekehrten Umstand erklären: wenn du ein Auto im Ausland zugelassen hast, deinen überwiegenden Lebensmittelpunkt jedoch in Deutschland hast, erwarten die deutschen Behörden, dass du dein Fahrzeug auch in D zulässt - sonst gehen sie zumindest von Steuerhinterziehung aus - wie das die Behörden in Austria halten, musst du selbst in Erfahrung bringen.

MfG Maatsch
#225612
maatsch hat geschrieben:....
will hier ja keine schlafenden Hunde wecken, aber es scheint definitiv nicht überall so zu sein - ich kenne da jemanden ;-), der fährt seit ca. 8 Jahren mit einer "ortsfremden" Zulassung und hat, trotz richtiger Wohnortanmeldung, noch keine Post von der Zulassungsstelle bekommen ;-)
....
MfG Maatsch
Hallo Maatsch,
das ist richtig, die "alten Zulassungen" haben Bestandsschutz, da passiert nix.
Nur bei Kfz-Zulassungen ab Anfang 2008 "verfolgt" Dich Dein Kennzeichen an den jeweiligen Hauptwohnsitz in D.
Wie das bei verschiedenen Wohnsitzen im In- und Ausland ist weiss ich aber nicht.
#231622
Ein Bekannter hat eine Firma in Rumänien angemeldet, und dort auch seine "Hobbyfahrzeuge" angemeldet.

Fährt jetzt in Ö mit rumänischen Kennzeichen, müsste jedoch logischerweise für die "Wiederkehrende Begutachtung" jedesmal dort hinfahren. :cry:

Dafür ist Versicherung, Steuer etc. deutlich günstiger :D

Grüße aus dem Salzkammergut
Bert
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