- 12.02.2010, 12:47
#288533
Hallo Leute!
Das die Zusatzscheinwerfer am 406 (und anderen Unimog) nur in Betrieb sein dürfen, wenn die normalen Scheinwerfer verdeckt sind, ist mir bekannt.
Gibt es ein klares Verbot, wenn ich an der Stelle dieser Zustatzscheinwerfer ein paar Zusatzfernscheinwerfer montiere?
Diese darf ich an anderen Fahrzeugen doch auch montieren.
In der Suche und im Gesetzesblatt der STVO bin ich nicht wirklich fündig geworden.
Bei letzterem wird in diesem Zusammenhang auch nur von kombinierten Fern- und Abblendscheinwerfern gesprochen.
Verständlich, da das Abblendlicht ja niemanden blenden darf.
Bei reinen Zusatzfernscheinwerfen müsste das doch egal sein,oder?
Schließlich haben die großen Trucks auch eine ganze Batterie Fernscheinwerfer auf dem Dach!
Grüße,AT
Das die Zusatzscheinwerfer am 406 (und anderen Unimog) nur in Betrieb sein dürfen, wenn die normalen Scheinwerfer verdeckt sind, ist mir bekannt.
Gibt es ein klares Verbot, wenn ich an der Stelle dieser Zustatzscheinwerfer ein paar Zusatzfernscheinwerfer montiere?
Diese darf ich an anderen Fahrzeugen doch auch montieren.
In der Suche und im Gesetzesblatt der STVO bin ich nicht wirklich fündig geworden.
Bei letzterem wird in diesem Zusammenhang auch nur von kombinierten Fern- und Abblendscheinwerfern gesprochen.
Verständlich, da das Abblendlicht ja niemanden blenden darf.
Bei reinen Zusatzfernscheinwerfen müsste das doch egal sein,oder?
Schließlich haben die großen Trucks auch eine ganze Batterie Fernscheinwerfer auf dem Dach!
Grüße,AT
Munter bleiben!!! Andreas
mit Unimog 406 U900 Cabrio Bj 74
mit Unimog 406 U900 Cabrio Bj 74