Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#4153
Hallo Unimog Gemeinde,
es wurde ja schon oft diskutiert das Thema, und weiter untern ist ja unter dem Beitrag \"Traktor Zulassungsfrage\" einiges dazu gesagt worde. Ich habe mich mal bei einigen Versicherern und Anwälten schlau gemacht.
Hier das Ergebnis:
Die StVZO wurde nicht geändert. Es gibt sie immer noch, die Zulassungsfreie Anhäger, die mit nciht mehr als 25 km/h bewegt werden.
Geändert hat sich das Entschädigungsrecht. Der geschädigte kann frei wählen, wer im Schadenfall zahlen muss, entweder die Zugmaschine oder der Anhänger. Hier liegt nun das Problem für die Zulassungsfreien Anhänger. Wer ein solches Gefährt duch die Landschaft zieht oder im Hof rumsttehen hat, hat auch automatisch ein Problem.
Wenn er es zieht ist das Problem noch nicht ganz so groß, da er im Schadenfall das immer noch auf die Zugmschine abwälzen kann.l Wenn das Gerät im Hof steht, wirds problematisch. Wer zahlt dann?
Deswegen: Den Zulassungsfreien Anhänger in der Haftpflichtversicherung melden und mitversichern lassen, entweder in der Prtivathaftpflicht oder wenn vorhanden in der Betriebshaftpflicht. Und ihr wisst ja: nur wer schreibt der bleibt!!
Anhänger mit grünem Kernnzeichen können schon für 10,60 EUR in der KFZ Versicherung versichert werden.
Beste Grüße
Bernd Schömann
#18503
Wenn das Ding bei mir auf dem Hof steht und nicht bewegt wird wieso hab ich dann ein Problem mit der Versicherung falls mir eienr drauf brummt?
Dann hat doch derjenige ein stehendes Hinderniss angefahren!? Ausserdem ist das ja mein privater hor auf dem nicht rumzufahren hat?!?!

Also ich kenn das eben so dass der der drauffährt in der Regel auch schuld ist... oder nicht???

Grüssle Michael
#18508
Hallo Michael,
nehmen wir mal den Fall an, dass auf deinem Hof Kinder (von deinem Besuch) spielen und aus irgendeinem Grund löst sich die Anhängerbremse und ein Kind wird überrollt...
Und dann???
#18684
Hallo,
das von Ulli genannte Beispiel tirfft den Nagel auf den Kopf!
Nur am Rande sei hier gesagt, dass eben nicht immer der, der hinten Auffährt Schuld hat. Wer dieses behauptet, kennt den §7 des StVG nicht!
Wenn ich auf ein falsch geparktes KFZ Auffahre, kann ich den Falschparker eben auf diesen § 7 in Regress nehmen. Wenn jemand ohne Grund bremst und ich auf den Vordermann deswegen Auffahre, dann zahlt der Bremser! Wenn an einer Kreuzung an der man Vorfahrt hat und der Vordermann im Kolonnenverkehr bremst weil den Vorfahrtachtenden vorfahren lassen will und ich hinten Auffahre, zahlt der Vordermann meinen Schaden. Usw. Usw. Alles wegen dem §7 der StVG.
Deshalb nochmal: Wenn der Hänger einen Schaden verursacht, wenn er nicht nagehängt ist, und man keine KFZ Haftpflicht für den Hänger hat, hat derjenige ein Problem!!!
Gruß
Bernd Schömann
#18713
... gilt der Zulassungsfreie Anhänger eigentlich nur für landwirtschaftliche Anhänger oder kann ich auch zum Beispiel einen Bootsanhänger ein 25-km/h Schild ranhängen und an meinen Mog hängen und muss für diesen keinen TÜV machen, keine Steuer und Versicherung bezahlen???

Michael aus Oberfranken
#18717
Hallo Michael,
das 25km/h-Schild hat zunächst mal nichts mit der Zulassungsfreiheit zu tun. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Anhänger, deren Betriebsbremse nicht auf alle Achsen wirkt. Werden diese Anhänger mit LoF-Zugmaschinen gezogen, sind sie zulassungsfrei. Deinen Bootsanhänger kannst du auch zulassungsfrei bei höheren Geschwindigkeiten ziehen, wenn aufgrund der Bauweise eine andere Verwendung ausgeschlossen ist. Die Entscheidung fällt wohl die jeweilige Zulassungsstelle.
#18718
Die Zulassungsfreien Anhänger gibt es nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke und für die Bauwirtschaft.
Ich habe einige Zeit nach einer Möglichkeit gesucht einen Selbstbauwohnwagen legal zulassungsfrei zu betreiben. Scheint nicht zu gehen. Es sei den, du betreibst ein Tarn-Baugeschäft und verkleidest deinen Wohnwagen als Bauwagen.

Unsicher bin ich mir immer noch bei unserer Kutsche. Darf ich die (Beleuchtungsleiste, 20km Schild vorhanden) hinter dem (grün zugelassen) Mog zum Turnier ziehen? Meine „Landwirtschaft“ dient ja der Pferdehaltung. Ein landwirtschaftlicher Einsatzzweck ist aber eigentlich nicht zu erkennen.

Thorsten
#18720
@ulli
Sportanhänger sind Kennzeichen u. mittlerweile wohl auch Tüv-Pflichtig.
Hab das vor einigen Jahren mit nem Segelflugzeuganhänger durchgemacht. Die konnte man bis dato ja auch zulassungsfrei mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeugs ziehen. Ist leider vorbei.

Thorsten
#18721
Ergänzung:
Völlig Paradox ist, das ein Autoanhänger auf dem ein Oldtimer zu Veranstaltungen transportiert wird, kein Sportanhänger und somit nicht steuerfrei ist. Bei nem Rennfahrzeug oder z.B. nem Trialmog ist Steuerbefreiung möglich, wenn der Hänger nicht zu anderen Zwecken benutzt wird. :(
#18724
Hallo miteinander,
der §18 STVZO regelt die Zulassungspflicht und beschreibt auch die Ausnahmen. Es heisst dort:

Von der zulassungspflicht ausgenommen sind u.a.
m. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden;
Wenn es sich bei dem zu befördernden Boot als um ein Sportgerät handelt, Rennboot, Kanu o.ä., dann sollte es mit der Zulassungsbefreiung klappen. Funktioniert sicher nicht mit der Segeljolle, mit der die Familie am Wochenende über die Binnenseen schippert.
#18727
.. ich sehe schon, dieses Thema ist gar nicht so einfach...

..um eins zumindest einschränken zu können unser Segelboot ist kein \"Ausflugsdampfer\" sondern ein reines Sport-segel-boot (Flying Dutchman, 21 qm Segelfläche, keine Kajüte, ...)

... also, da ich ein grünes kennzeichen an meinem Mog habe, darf ich dann das sowieso nicht ranhängen, oder???

Gruß
Michael
#18733
Lieber Ulli.
Diese Anhänger sind zwar Steuerbefreit, aber sowohl Kennzeichen- , als auch Tüvpflichtig.
Einen Anhänger, der ohne Tüv und Kennzeichen ein Sportgerät hinter sich herzieht, gibt es nicht mehr und @ hartwurscht, bestimmt nicht hinter einer landwirtschaftlichen Zugmaschine.

Thorsten
#18736
Hallo Thorsten,
die Steuerbefreiung wird in KraftStG geregelt, die Zulassungsfrage in der STVZO. Nach STVZO gibt es durchaus die Möglichkeit der Zulassungsbefreiung von \"Sport\"anhängern, d.h. keine eigene Zulassung, keine eigene Versicherung, die Anhänger erhalten das Kennzeichen des Zugfahrzeuges. §18 STVZO regelt diese Frage. Ich weiss allerdings auch, dass die Zulassungsstellen einem solchen Ansinnen nur widerwillig nachkommen, weil in der Vergangenheit mit zulassungsfreien Anhängern sehr viel Schindluder getrieben wurde, beliebt waren z.B. zulassungs- und steuerbefreite Pferdeanhänger, um damit komplette Wohnungsumzüge durchzuführen. ;)
Es ist nämlich schwer, der Zulassungsstelle die fehlende Missbrauchsmöglichkeit nachzuweisen. Mit einem Sportbootanhänger kann ich nämlich durchaus Dachlatten aus dem Baumarkt zu meiner \"Baustelle\" transportieren.
#18751
@Nieswurtz
So isses. Die Kennzeichen- und TÜV-Pflicht besteht in jedem Fall. Nur über die Steuerbefreiung kann man mit dem Finanzammt reden. (Dann gibt es ein grünes Kennzeichen) Und wehe, du tranportierst ein paar Strohballen in deinem Pferdeanhänger.

@ulli
Unterscheide mal zwischen zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig.
Es gibt definitiv außerhalb der Bau- oder Land- und Forstwirtschaft keine Möglichkeit mehr, Anhänger zulassungsfrei (d.h. mit dem Kennzeichen des ziehenden KFZ) zu betreiben.
Halt, doch. Schausteller haben auch noch diese Möglichkeit. Und das sind wir doch eigentlich alle, oder ?

Thorsten
Luftkessel 424

Hallo wurde mal geschweißt, aber professione[…]

Zwischengänge U 417

Hallo Uli, eine Aussage über Druck ist bei s[…]

Hallo Forum, heute von Osnbrück zum Oldtimer[…]

Unimog Fulda

Hallo. Erstmal möchte ich mich vorstellen. M[…]