- 14.05.2003, 12:49
#4153
Hallo Unimog Gemeinde,
es wurde ja schon oft diskutiert das Thema, und weiter untern ist ja unter dem Beitrag \"Traktor Zulassungsfrage\" einiges dazu gesagt worde. Ich habe mich mal bei einigen Versicherern und Anwälten schlau gemacht.
Hier das Ergebnis:
Die StVZO wurde nicht geändert. Es gibt sie immer noch, die Zulassungsfreie Anhäger, die mit nciht mehr als 25 km/h bewegt werden.
Geändert hat sich das Entschädigungsrecht. Der geschädigte kann frei wählen, wer im Schadenfall zahlen muss, entweder die Zugmaschine oder der Anhänger. Hier liegt nun das Problem für die Zulassungsfreien Anhänger. Wer ein solches Gefährt duch die Landschaft zieht oder im Hof rumsttehen hat, hat auch automatisch ein Problem.
Wenn er es zieht ist das Problem noch nicht ganz so groß, da er im Schadenfall das immer noch auf die Zugmschine abwälzen kann.l Wenn das Gerät im Hof steht, wirds problematisch. Wer zahlt dann?
Deswegen: Den Zulassungsfreien Anhänger in der Haftpflichtversicherung melden und mitversichern lassen, entweder in der Prtivathaftpflicht oder wenn vorhanden in der Betriebshaftpflicht. Und ihr wisst ja: nur wer schreibt der bleibt!!
Anhänger mit grünem Kernnzeichen können schon für 10,60 EUR in der KFZ Versicherung versichert werden.
Beste Grüße
Bernd Schömann
es wurde ja schon oft diskutiert das Thema, und weiter untern ist ja unter dem Beitrag \"Traktor Zulassungsfrage\" einiges dazu gesagt worde. Ich habe mich mal bei einigen Versicherern und Anwälten schlau gemacht.
Hier das Ergebnis:
Die StVZO wurde nicht geändert. Es gibt sie immer noch, die Zulassungsfreie Anhäger, die mit nciht mehr als 25 km/h bewegt werden.
Geändert hat sich das Entschädigungsrecht. Der geschädigte kann frei wählen, wer im Schadenfall zahlen muss, entweder die Zugmaschine oder der Anhänger. Hier liegt nun das Problem für die Zulassungsfreien Anhänger. Wer ein solches Gefährt duch die Landschaft zieht oder im Hof rumsttehen hat, hat auch automatisch ein Problem.
Wenn er es zieht ist das Problem noch nicht ganz so groß, da er im Schadenfall das immer noch auf die Zugmschine abwälzen kann.l Wenn das Gerät im Hof steht, wirds problematisch. Wer zahlt dann?
Deswegen: Den Zulassungsfreien Anhänger in der Haftpflichtversicherung melden und mitversichern lassen, entweder in der Prtivathaftpflicht oder wenn vorhanden in der Betriebshaftpflicht. Und ihr wisst ja: nur wer schreibt der bleibt!!
Anhänger mit grünem Kernnzeichen können schon für 10,60 EUR in der KFZ Versicherung versichert werden.
Beste Grüße
Bernd Schömann