Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#295179
ich habe einen zulassungsfreien Anhänger, also max. 25km/h der mit den entsprechenden Schildern "25" gekennzeichnet wird. Nun hab ich mich gefragt wie er im Falle eines Falles versichert ist. Gilt das noch daß zulassungsfreie und mit Folgekennzeichen versehene Anhänger über das Zugfahrzeug versichert sind?
#295181
Moin Thorsten,

Anhänger sind, sobald sie an das Zugfahrzeug angekuppelt sind, automatisch über das Zugfahrzeug versichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um zulassungsfreie oder zulassungspflichtige Anhänger handelt.
Die Haftpflichtversicherung bei zulassungspflichtigen Anhängern deckt nur Schäden, die durch den stehenden - oder führerlos rollenden - Anhänger entstehen, deswegen ist sie auch so billig.
Zulassungsfreie Anhänger sind für diesen Fall über die Betriebshaftpflicht versichert.

Gruß Ulli
#295182
Hallo Thorsten,

Anhänger die vom Zugfahrzeug auf der Straße gezogen werden sind über dieses auch versichert. Stellst du den Anhänger auf der Straße ab und es passiert etwas hast du ein Problem, denn da braucht er im privatbereich eine Haftpflichtversicherung. Ist der Anhänger im privaten Einsatz, mußt du ihn auch ganz normal anmelden. Anders wenn du einen Land- oder Forstwirtschaftlichen Betrieb hast.

Gruß
Stefan
#295383
Moin Ihr Lieben,
insbesonder mein leiber Freund Ulli:
Das ist seit dem 01.07.04 nicht mehr so einfach. Natürlich hast du recht Ulli, dass die Versicherung auf die ziehende Einheit geht.
Aber: Seit dem 01.07.04 gibt es auch die sogenannte Hänger (oder besser : Anhänger Haftung). Das hat was mit dem Direktanspruch eines geschädigten zu tun.
In der Vergangenheit gabe es oft Schadenfälle , da hat der geschädigte nur die KFZ Nummer des Anhänger und nicht des ziehenden Fahrzeuges.
Die Versicherung des Anhängers konnte sagen: Sorry - wende dich an die Zugeinheit - weil die Haftung auf die Zugeinheit übegeht im Betrieb des Hängers.
Wenn nun der Anhängerbetreiber gesagt hat - ich weiß nicht welcher Schlepper an dem Tag den Anhänger gezogen hat - hatte der Anspruchsteller viele Probleme um an sein Geld zu kommen. Mit der neuen Regelung - das auch die Betreiber von Anhängern haften - hat sich die Situation geändert. Der geschädigte hat einen direkten Anspruch an den Anhänger Betreiber und wenn der keine Versicherung dafür hat - kanns übel enden.
Ich betone: Es kann übel enden - muß aber nicht.
Wenn natürlich der Schädiger offen mit den Karten spielt und sagt - das hier war die Zugeinheit - dann haftet natürlich die Versicherung der Zugeinheit!
Da ich selbst Versicherungsheini bin und weiß wie deren "Zahlungsmoral" ist, würde ich in jedem Fall dafür sorgen, dass auch ein Zulassungsfreier und somit Versicherungsfreier Anhänger - Versicherungsschutz genießt. Das geht z.B. beitragsfrei über den Einschluss in Privathaftpflichtversicherungen oder Betriebshaftpflichtversicherungen.

Beste Grüße

Bernd
#295496
Morgen zusammen,

eingangs wurde ja explizit der zulassungsfreie Anhänger angesprochen.

Dieser muß ja mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs (oder zumindest einem Fahrzeug aus dem eigenen Fuhrpark) versehen sein.
Von da her sollten die von Bernd angesprochenen Probleme bei der Feststellung des haftenden Zugfahrzeugs sich im Rahmen halten.

Allerdings lebe ich auch in der Realität und weis das hier (beim Wiederholungskennzeichen) viel geschlampert wird. :?

Derjenige der seinen zulassungsfreien Anhänger verborgt tut daher gut daran darauf zu achten das der Anhänger dann auch das Wiederholungskennzeichen des Zugfahrzeugs bekommt!

Grüße

Tobias
#295515
klausmeßner hat geschrieben: kann mir mal einer sagen bis zu welchen zul.Gesamtgewicht ein Anhänger zulassungsfrei sein kann? Oder gibt es überhaupt keine Beschränkung?
Wie verhält es sich, wenn ich solch einen Anhänger vom Nachbarn ausleihe. Muß ich dann das Kennzeichen auch ändern?
Moin Klaus,
ein Gewichtslimit gibt es für zulassungsfreie Anhänger nicht - es gelten die Gewichtsrestriktionen gem. STVZO wie für jeden anderen Anhänger auch.

Einen zulassungsfreien Anhänger des Nachbarn darfst du nur an deine ZGM anhängen, wenn die Fahrt einem lof-Zweck dient und dann muss, da deine ZGM sicher nicht zum Fuhrpark des Nachbarn gehört, der Anhänger ein Folgekennzeichen deiner ZGM bekommen.

Also als Nicht-Bauer mal einen zulassungsfreien Anhänger ausleihen, um damit Baumaterial fürs Haus vom Baumarkt zu holen , ist nicht :wink:

Gruß Ulli
#295666
Moin,
muß mich Uli leider anschliessen.
Ich kann nur dringend empfehlen: Wer keinen Zulassungsfreien Hänger ziehen darf weil er eben nicht den entsprechenden (Berufs)stand hat, sollte es auch lieber lassen.
Im Schadenfall gibts nix wie Ärger und Probleme und das ganze weil man mal eben 30 € Versicherung und 50 € Steuer sparen will........
Das bringt nix.

Beste Grüße

Bernd Schömann
#296093
Hallo Ulli und Bernd,

ich habe eure letzten beiden Beiträge gelesen.
Ich als nicht Bauer habe ein schwarzes Nummernschild. Wenn ich jetzt für meinen "Bauern des Vertrauens" seinen zulassungsfreien Anhänger z. B. in der Ernte ziehe und es zu einem Schaden kommt, kann es Probleme geben, wenn sich jemand quer stellen sollte. In dem Fall gehe ich aber nicht davon aus. Im absoluten Notfall wäre der Schaden dann über das Zugfahrzeug gedeckt.
Wenn ich aber mit einem zulassungsfreien Anhänger z. B. zum Baumarkt fahre und Material hole, kann es in einem Schadensfall Probleme geben.
Kann ich dann einfach von meinem schwarzen Kennzeichen ein weiteres Kennzeichen in "grün" anfertigen lassen und dann an den Anhänger schrauben und alles ist ok?

Danke für eure Antworten
Viele Grüße aus Rheda-Wiedenbrück
Stephan
#296111
Hallo Stephan,

in § 10 Abs. 8 der FZV steht:

"Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich."

Je nach steuerlicher Zuordnung fällt das Wiederholungskennzeichen schwarz oder grün aus.

Wenn du mit einem zulassungsfreien Anhänger zum Baumarkt fährst und Material holst, das nicht für einen landwirtschaftlichen Betrieb gedacht ist, dann hast du nicht nur im Schadensfall ein Problem; sondern der Anhänger wird automatisch zulassungsplichtig, (weil er nicht unter die Ausnahmen von § 3 fällt). Dann hast du ein steuerrechtliches, zulassungsrechtliches und ggfls. auch ein fahrerlaubnisrechtliches Problem. Damit erfüllst du uU Straftatbestände!

Gruß

Werner
#296321
Hallo,

das Thema ist bestimmt für viele Unimogler interesant. Was ist denn zu tun, um einen zulassungs freien LoF Anhänger zuzulassen.

Ich habe für meinen Anhänger keine Papiere und das Typenschild ist weggerostet. Der Hersteller ist aber die Fa. Krone. Ein 8t Kipper mit Auflaufbremse.

Eventuell hat ja schon mal einen LoF Anhänger zugelassen auf ein eigenes schwarzes Kennzeichen und kann mal berichten was zu tun ist und was Steuer und Versicherung kosten.

Viele Grüße
Achim
#296457
Hallo Achim,

für eine Zulassung braucht Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) und eine gültige HU, also wie bei jedem anderen Fahrzeug auch.

Neue Papiere:
neben den (nicht mehr vorhandenen) Typenschild sollte man noch eine eingeschlagende Fahrzeug-Nummer finden. Meistens im Bereich der Dreichsel auf der rechten Seite.

Das einfachste wäre natürlich, wenn der Hersteller (Fa. Krone) Dir entsprechend der Fahrzeugnummer dann neue Papiere ausstellen kann.
Ansonsten mal beim TÜV bzw DEKRA nachfragen, ob die was haben - oder halt eine Einzelabnahme durchführen lassen.

Versicherung:
einfach mal mehrere Gesellschaften anfragen -können erheblich voneinander abweichen.

Steuern:
nach Gewicht - bei 8,0 t zgG. wären es 373,00 Euro

Gruss
Lutz

Hallo Horst, Beides habe ich liegen - mehrfach und[…]

Wohin zieht das Fahrzeug bei Rückwärts[…]

Zeigt her Eure Trenkle

So nachdem ich die vergangenen 4 Monate sehr viel […]

Hallo in die Runde, welche Schlüsselweite hat[…]