klausmeßner hat geschrieben:
kann mir mal einer sagen bis zu welchen zul.Gesamtgewicht ein Anhänger zulassungsfrei sein kann? Oder gibt es überhaupt keine Beschränkung?
Wie verhält es sich, wenn ich solch einen Anhänger vom Nachbarn ausleihe. Muß ich dann das Kennzeichen auch ändern?
Moin Klaus,
ein Gewichtslimit gibt es für zulassungsfreie Anhänger nicht - es gelten die Gewichtsrestriktionen gem. STVZO wie für jeden anderen Anhänger auch.
Einen zulassungsfreien Anhänger des Nachbarn darfst du nur an deine ZGM anhängen, wenn die Fahrt einem lof-Zweck dient und dann muss, da deine ZGM sicher nicht zum Fuhrpark des Nachbarn gehört, der Anhänger ein Folgekennzeichen deiner ZGM bekommen.
Also als Nicht-Bauer mal einen zulassungsfreien Anhänger ausleihen, um damit Baumaterial fürs Haus vom Baumarkt zu holen , ist nicht
Gruß Ulli
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Ulli
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