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#529452
Hallo zusammen

ich habe ja wie schon geschrieben einen Shelter FM1 auf einen Einachsanhänger Bw neue Generation gebaut und mich bzw uns darin häuslich eingerichtet.
Da ja seit kurzem die Maut nun auch alle Bundesstrassen betrifft habe ich da ein Problem.
Der Anhänger ist als Plattform eingetragen und der Shelter somit Ladung. Da er durch diesen Eintrag zur Güterbeförderung bestimmt ist ist mein Gespann somit Mautpflichtig da ich die 7500kg überschreite.
Ablasten kommt nicht in Farge da der Mog bereits 7490 hat und somit nix mehr für den Anhänger bleibt.
Nun ist meine Überlegung den Anhänger mit dem verschraubten Shelter als Wohnwagen umzuschlüsseln.

Hat mir da jemand eine VERBINDLICHE Info wo ich nachlesen kann welche Vorraussetzungen es da gibt?
Ich habe hier und vielen anderen Foren alles gefunden. Von Bett über Schrank, Sitzgarnitur, Kühlschrank Kochstelle bis zur Toilette alles aber überall heißßt es was anderes dazu... Beim einen geht die Kochstelle als E-Platte die mobil ist also nur dabei beim anderen muss sie verschraubt sein und beim dritten ist sogar Gas vorgeschrieben...

Auch auf den Seiten vom Tüv konnte ich nix finden. Selbst beim örtlichen großen Caravan-Händler war ich zu Gast (Wortspiel). Selbst da konnte mir nichts verbindliches mitgeben.

Hat von euch einer eine belastabre Aussage oder Erfahrung damit was wirklich praktikabel ist? Der Anruf beim Tüv ergab ich könnte mich ja mal im Netz schlau machen.

Achja warum? Wenn der Anhänger nicht mehr zum Transport von Gütern bestimmt ist ist er laut Toll Collect Maut-befreit....

Ich hoffe auf euch!

Gruß Michael
#529463
Hallo Michael

ich würde mal beim RB Göppingen-Stauferland ( rb.goeppingen-stauferland@unimog-club-gaggenau.de )
nachfragen. Der Kollege hat vermutlich tieferen Einblick in die Vorgaben und Richtlinien des TÜV-Süd. :wink:
Eventuell in 6 Wochen mal zum Wintertreffen Göppinger Stauferland fahren, das ist zufälligerweise direkt auf dem Gelände der TÜV-Prüfstelle. 8)
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