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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#263311
Moin Olaf,

du gehst mit dem alten Brief und einen aktuellen HU-Bericht vom TÜV zur Zulassungsstelle und beantragst eine Wiederzulassung.

Dort bekommst du die Zulassungsbescheinigung I und II - Kfz-Briefe gibt es seit 2007 nicht mehr.

Interessant wäre noch, warum der Brief ungültig gestempelt wurde? Endgültige Abmeldung oder Ausstellung eines neuen Briefes, im zweiten Fall solltest du den Verbleib des "neuen" Briefes klären.

Gruß Ulli
#263328
Moin Olaf,

mit dem KBA machst du gar nichts, die Abfrage macht die Zulassungsstelle online im Rahmen des Zulassungsverfahrens.
Dabei wird nur festgestellt, ob das Fahrzeug schon mal in D zugelassen war und ob eine Diebstahlmeldung vorliegt.
Bis 2007 musstest du die KBA-Auskunft selbst beschaffen (gegen Gebühr), seit dem 01.03.2007 geht das nur noch über die Zulassungsstelle. Als Privatperson bekommst du die KBA-Auskunft nicht mehr.

Ich weiss also nicht, was die Zulassungsstelle noch will. Mehr als alten Brief, TÜV-Gutachten und Versicherungsnachweis kannst du nicht bereitstellen und das reicht bei allen anderen Zulassungsstellen.

Gruß Ulli
#263386
Moin Olaf,

Warum wurde der Brief ungültig gestempelt?
Wurde eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt?
Wenn ja, auf wen, wo ist sie jetzt?

Kfz-Briefe werden bei An- und Ummeldungen seit 1.3.2007 grundsätzlich entwertet, dafür gibt es die Zulassungsbescheinigung Teil I(ehem. Fz-Schein) und II(DIN A4-Blatt).

Ohne Teil II musst du wohl auf andere Weise den Eigentumsnachweis führen.

Gruß Ulli
#263393
Hallo Allseits,

gleiches Problem ist mir bekannt. Ich legte dem SVA vor:

alten Brief, ungültig gestempelt
Gutachten vom TÜV zur Erlangung der Betriebserlaubnis
Gutachten für H-Kennzeichen
EVB Nummer der Versicherung

Fazit des SVA: Zulassung nicht möglich, da KFZ-Schein fehlt.

Den hatte ich leider nicht und der Vorbesitzer des Unimogs hatte den auch nicht. Nach langen Hin und Her mit der Zulassungsstelle haben die dann beim SVA angerufen, bei dem der Unimog zuletzt stillgelegt wurde. Und siehe da, bei dem Telefonat stellte sich heraus, dass der alte Fahrzeugschein dort irrtümlich vernichtet und eben nicht an den Vorbesitzer ausgehändigt wurde. Das dortige SVA hat meinem SVA daraufhin schriftlich bestätigt, dass der Unimog dort ordnungsgemäß abgemeldet worden ist und das sich der Fahrzeugschein dazu nicht mehr im Umlauf befindet.

Nach diesem gigantischen Bürokratenakt wurde mein Unimog dann problemlos zugelassen.

Vielleicht hilft es ja auch in diesem Fall, Kontakt mit dem SVA aufzunehmen, das den Unimog als letztes abgemeldet hat. Möglicherweise sind die dort bereit auch sowas zu bestätigen wie bei mir und es klappt dann alles reibungslos.

Wünsche Dir viel Glück!

Gruß
Stefan
#263431
Moins,

um Irritationen vorzubeugen:

@Stefan
du meinst sicherlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (als Ersatz für den Fahrzeugbrief) und nicht den Kfz-/Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugschein (neu ZulBesch Teil I) wird grundsätzlich bei Abmeldung eingezogen und vernichtet.
Zur Wiederzulassung wird die ZulBesch Teil II (das DIN A4 Blatt) benötigt.

@Olaf
du hast die Frage, warum der alte Brief ungültig gestempelt wurde, noch nicht beantwortet.
Es ist durchaus relevant, ob die Stempelung wegen Ausstellung der Zulassungsbescheinigung oder wegen endgültiger Stilllegung oder wegen Ausstellung eines neuen Briefes (vor dem 1.3.2007) erfolgte.

Gruß Ulli
#263451
guude,

dann frag doch das KBA. wenn die schreiben, es sei sache des SVA, lege denen das schreiben vor.

oder versuche irgendwie zugang zum "Briefzimmer" des SVAs zu finden. die bearbeiten keine post, sondern stellten die kfz-briefe aus, heute die zulassungsbescheinigungen II. da triffst Du auf wirklichen sachverstand.
ein kaufvertrag wäre dabei sehr hilfreich.
halte uns auf dem laufenden!

gut glück! justus.
#263464
Hallo,
du meinst sicherlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (als Ersatz für den Fahrzeugbrief) und nicht den Kfz-/Fahrzeugschein.
Der Fahrzeugschein (neu ZulBesch Teil I) wird grundsätzlich bei Abmeldung eingezogen und vernichtet.
Seit Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen wird im Falle alter Papiere bei Stillegung der Fahrzeugschein nicht mehr vernichtet sondern nur noch entwertet und wieder an den Fahrzeughalter ebenso wie der Fahrzeugbrief zurückgegeben. Zumindest bei uns...

Ich konnte aber meinen U406 im letzten Jahr mit TÜV-Gutachten, H-Gutachten, altem Brief (Fahrzeug wurde 1975 stillgelegt, weder alter Schein [da damals eingezogen] noch Abmeldebescheinigung lagen vor) wieder zulassen. Es erfolgte nur eine Online-Abfrage beim KBA.

Gruß,
Michael

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