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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#138681
Hallo,

bzgl. der Zulassung eines Quad gibts ja Möglichkeiten ohne Ende:
a.) Mopedkennzeichen - Leichtkraftfahrzeug Quad vierrädig - bis 45 km/h V-max.
b.) schwarzes Kennzeichen - PKW - bis 15 kw max. Leistung
c.) schwarzes Kennzeichen - Motorrad - ?
d.) schwarzes Kennzeichen - Zugmaschine - Leistung offen
e.) grünes Kennzeichen - landw. Zugmaschine - Leistung offen

Hier die Fragen:
1.) Ist bei der Zulassung als Motorrad die Leistung offen?
2.) Gilt bei der Zulassung als Zugmaschine (d + e) die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h Landstraße und 80 km/h Autobahn?
3.) Was kostet die Kiste (Yamaha 37 kw, 750 ccm, 130 km/h) an Steuer als PKW, Motorrad oder schwarze Zugmaschine?

gruesse
hueroth
#138691
hi, da wir 2 quads haben kann ich dir ein wenig helfen...

mopedkennzeichen geht nur bei 50ccm quads, wie ich mit 16 eins hab. da zahl ich 100¤ im Jahr an versicherung...

für deinen KVF kannste dat also net machen 8) (haben ne 660 yamaha)...

wir haben unsere als zugmaschiene zugelassen, das hat den vorteil: offenen leistung. als auto geht das auch aber is halt steuer mäßig teurer. da der vorteil: kein umbau auf zugmaschine nötig (anhängerkupplung etc.) pkw auf 15kw gedrosselt is schwachsinn außer wegen den paar mücken wegen versicherung. machen wür dich das nicht! die mogler würden sagen: kastrieren (wie ich gelernt habe hier^^ -> ablasten)

motorrad zulassug gibts net!!! hat ja 4 räder.

also beste möglcihkeit für deinen KVF ist zugmaschinenzulassung. wahrscheinlich ist die auch shcon umgerüstet, heist hat anhängerkupplung etc. da musste aber auch net auf 60 bzw 80 kmh drosseln! unsere hat 100 eingetragen, läuft en bischen mehr... läuft die KVF wirklich 130? dachte immer so 110-120? :roll: :?

was das im jahr kostetet weis ich net, tipp ma auf 100-150, mehr abe rnet weis es aber auch net genau.. kann mcih da ma erkundigen.
dann kannste

mfg T4nK
#139096
Hallo T4nK,

Du hast Dein Quad als Zugmaschine zugelassen! Wie schnell darfst Du denn damit auf der Landstraße und auf der Autobahn offiziell fahren?

Ich vermute mal:
Da die (Quad-) Zugmaschine unter 3,5 to. GG wiegt, eigentlich wie ein Auto. Jedoch nicht mehr als im Fahrzeugschein unter T (neuer Schein) oder 6 (alter Schein) angegebene Höchstgeschwindigkeit, die ja bei vielen Quads nicht so üppig ist, wie sie eigentlich laufen.

Ferner ist die im Fahrzeugschein unter P 2 (neuer Schein) oder 7 (alter Schein) eingetragene kw-Leistung verbindlich. Sollte das Quad aus irgendwelchen Gründen mehr kw haben, erlischt die Betriebserlaubnis und somit der Versicherungsschutz.

gruesse
hueroth

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