Hallo
wenn ein Fahrzeug vor Inkrafttreten der neuen Zulassungsverordnung abgemeldet wurde, wurde der Schein bekanntlich eingezogen und eine Abmeldebescheinigung ausgestellt. Die Abmeldebescheinigung enthielt die Daten über TÜV und ggf AU für die Wiederzulassung. War die Frist von max 18 Mon. seit der Vorübergehenden Stilllegung abgelaufen, war der Brief verfallen, mitsamt der Abmeldescheinigung. Ohne Abmeldebescheinignung musste halt TÜV und AU vor der Wiederzulassung neu bescheinigt werden bzw eine neue Vollabnahme.
Die Abmeldebescheinigung ist übrigens auch noch nicht so alt, früher zog man zur Wiederzulassung mit dem Kennzeichen mit dem aufgeklebten TÜV-Siegel zur Zulassungsstelle, der Termin wurde dann einfach auf das neue Kennzeichen übernommen. Das Vorhandensein einer Abmeldebescheinigung ist also nicht immer möglich.
Ich habe letztes Jahr einen 17 Jahre lang abgeldeten Wohnwagen ohne Abmeldebescheinigung und nur mit dem alten Brief zugelassen, ohne neue Vollabnahme, da der alte Brief ja noch vorhanden war, es war lediglich eine normale Tüv-Untersuchung vorher erforderlichaber.
Zu dem Ursprungsproblem des TS
Das Fahrzeug ist laut Zulassungsstelle abgemeldet, augenscheinlich von Amtswegen, das müsste vermerkt sein, wer das Fahrzeug abgemeldet hat (abmeldende Behörde bzw Dienststelle, z.B. Finanzamt, war kein Schein vorhanden, so muss dies ebenfalls vermerkt sein und der Schein wurde für ungültig erklärt), somit ist der Eintrag im Brief nicht mehr gültig und ist durch einen gültigen Eintrag zu ersetzen. In diesem Augenblick tritt dann der aktuelle Status des Fahrzeuges ein, nämlich abgeldet und sämtliche Fristen für TÜV und AU abgelaufen. Die Eintragungen aus der Abmeldebescheinigung sind nicht mehr zutreffend, somit ist die Abmeldebescheinigung ebenfalls verfallen und somit wertlos.
Es verbleibt ein Fahrzeug ohne TÜV und AU aber mit einem vorhandenem Fahrzeugbrief.
Nach der neuen Zulassungsverordnung verfällt der Brief bzw die neue Zulassungsbescheinigung nie. Es müssen die Fahrzeugdaten 7 Jahre im KB gespeichert werden.
Sofern das Fahrzeug nach einer beliebigen Zeit wieder zugelassen werden soll, ist bei vorhandenen Papieren keine Vollabnahme erforderlich.
Ich sehe also in Joerns Ansinnen keine Probleme.
@Maatsch
Wie es in Landshut passieren kann: die Zulassungsstelle fordert den Fahrzeugschein, obwohl Abmeldebescheinigung vorhanden ist - keine Diskussion möglich.
..... wie die da ran gekommen sind...
Wurde das Fahrzeug nach alten Zulassungsrecht angemeldet und nach dem neuen Zulassungsrecht abgemeldet, so wird der Schein dem Brief beigefügt und dem Briefinhaber übergeben. Dies wird in der Zulassungsstelle vermerkt, es wird auch expliziet darauf hingewiesen, das der Schein zur Wiederzulassung unbedingt erforderlich ist. Dass es in diesem Falle keine Diskusion darüber gibt ist unstreitig richtig. Der Verkäufer muss den Schein mit übergeben, darauf ist künftig beim Fahrzeugkauf dringend zu achten, sonst s.o.