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Zulassdung landwirtschaftliche Zugmaschine

Verfasst: 04.04.2003, 17:56
von hdj80404s
Hallo,
ich habe die Bescheinigung der bw zum Beantragen eines Kfz_Scheines. Ich beabsichtige meinen 404 als landwirtschaftliche Zugmaschine zuzulassen. Er ist aber als LKW eingetragen. Mir wurde die Auskunft erteilt, dass dies nur über eine spezielle Tüvprüfung realisierbar ist. :casstet:
Muss ich jetzt erst den Kfz-Brief beantragen, dann mit roten Nummern zum Tüv und den LKW TÜv absolvieren um schließlich eine Zulassungsänderung beantragen zu können,
oder gibt es einen einfacheren Weg?
Vielen Dank für jede Antwort
-carsten :)

Zulassdung landwirtschaftliche Zugmaschine

Verfasst: 04.04.2003, 17:56
von hdj80404s
Hallo,
ich habe die Bescheinigung der bw zum Beantragen eines Kfz_Scheines. Ich beabsichtige meinen 404 als landwirtschaftliche Zugmaschine zuzulassen. Er ist aber als LKW eingetragen. Mir wurde die Auskunft erteilt, dass dies nur über eine spezielle Tüvprüfung realisierbar ist. :casstet:
Muss ich jetzt erst den Kfz-Brief beantragen, dann mit roten Nummern zum Tüv und den LKW TÜv absolvieren um schließlich eine Zulassungsänderung beantragen zu können,
oder gibt es einen einfacheren Weg?
Vielen Dank für jede Antwort
-carsten :)

Zulassdung landwirtschaftliche Zugmaschine

Verfasst: 04.04.2003, 18:27
von ulli
Hallo Carsten,
erst zum TÜV - ohne Auto - und fragen, welche baulichen Voraussetzungen für die Zulassung erforderlich sind. Der 404 kann nämlich ohne techn. Veränderungen (Kürzung der Ladefläche) nicht als Zugmaschine zugelassen werden. Dann bei der Zulassungsstelle Kurzzeit-Kz. besorgen und damit (und mit dem Mog natürlich :D ) zum TÜV und Umwittmung zur Zugmaschine eintragen lassen. Wenn die BW-Bescheinigung älter als 18 Monate ist, ist ohnehin Baurat nach §29 erforderlich.

Zulassdung landwirtschaftliche Zugmaschine

Verfasst: 04.04.2003, 20:12
von HorstWege
Hallo Carsten
Der Mog muß auf jeden fall eine Vollabnahme erhalten auch wenn die BW Bescheinigung
neu ist. Bei dieser Vollabnahme kannst Du dann entscheiden als was du den Mog
zulassen wilst,vorausgesetzt du hast wie Ulli schon geschrieben hat die nötigen
Umbauten gemacht.

Gruß Horst

Zulassdung landwirtschaftliche Zugmaschine

Verfasst: 06.04.2003, 09:09
von hdj80404s
Danke für die hilfreichen Antworten
-carsten