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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#1950
Im Thema Führerschein,
hat Oliver Stollenberg geschrieben dass beim im die zulässige Stützlast von 1500 Kg steht und sich dann die Anhägelast nach der AHK oder der 3 Ps - Regel richten würde.

Beim mir (Zugmaschiene U 411 \"411120\") steht nämliche auch nur 1100 Kg was mir aber recht wenig vorkommt.

Meine Frage: Könnte es sich hierbei auch um die zulässige Stützlast handeln und mein Mog dann nach der 3 PS - Regel eigendlich 10,6 Tonnen ziehen dürfte?

Natürlich abhängig von der AHK.

Vielen Dank schon im voraus für eure Atworten

Sepper
#3781
Im Thema Führerschein,
hat Oliver Stollenberg geschrieben dass beim im die zulässige Stützlast von 1500 Kg steht und sich dann die Anhägelast nach der AHK oder der 3 Ps - Regel richten würde.

Beim mir (Zugmaschiene U 411 \"411120\") steht nämliche auch nur 1100 Kg was mir aber recht wenig vorkommt.

Meine Frage: Könnte es sich hierbei auch um die zulässige Stützlast handeln und mein Mog dann nach der 3 PS - Regel eigendlich 10,6 Tonnen ziehen dürfte?

Natürlich abhängig von der AHK.

Vielen Dank schon im voraus für eure Atworten

Sepper
#15647
Kleine Anmerkung.. ich heiße Stollenwerk und nicht Stollenberg...

Die Geschichte mit der Stützlast resultiert wie Marco geschrieben hat aus den alten Fahrzeugbriefen. In denen war nur die Stützlast angegeben und der Prüfer, der bei mir damals die Vollabnahme gemacht hat, hat das dann als Anhängelast eingetragen. Eigentlich nicht so toll, aber nun mal nicht mehr zu ändern. Besser ist dann wohl die Variante gar nix einzutragen.

Hast Du für Deinen 411 denn auch schon einen neuen Brief oder noch das alte Buch ? Wenn neu, hast Du die Vollabnahme machen lassen ?

[Editiert am 20/3/2003 von OliverStollenwerk]
#15664
Bei meinem 406 Bj 64 65 PS ist auch nichts eingetragen, heist das das ich dranhängen kann was er zieht? Weiterhin hab ich eien einschränkung eingetragen wenn ich über 5 t zzG. komme muss ich ein 20 km/h am Heck befestigen, was das bedeutet konnte mir bis heute keiner sagen stand halt im Orginalbrief.
Gruß aus dem Oberbergischen
#15672
Guten Tag,
zu Oliver: Danke für die Namensverbesserung
Mein Mog hat einen neuen Brief von 1984 und es wurde da wohl eine
Vollabnahme gemacht. Weiß es aber nicht genau da das vom Vorbesitzer
erledigt wurde.

zu Stephan: Ich habe ein schwarzes Kennzeichen war aber beim Vorbesitzer auf Landwirt
-schaft angemeldt. Das macht aber bei der Eintragung im Brief keinen Unter-
schied, oder?

Es geht mir eigentlich darum wenn mich der Trachtenverein aufhält und ließt die eingetragenen 1100 kg - wie mach ich das denen klar das das die Stützlast ist?

MfG

Sepper
#15675
Sepper, guten Abend!

Also, 1.100 kg kann doch nur die Stützlast sein. Ich würde bei einer Verkehrskontrolle mich darauf berufen; denn es müßten ja die Vertreter der Staatsmacht an Ort und Stelle den Beweis antreten, daß damit die Gesamtanhängelast gemeint ist. Auch einem U411 kann da weit mehr zugemutete werden.

In Russland hättest Du da noch ganz andere Probleme. Die fänden bestimmt irgendeine Kleinigkeit, um das Leben schwer zu machen. Nur, wenn man mit einem Unimog unterwegs ist, dann stellen sie neugiriege Fragen und lassen einen fahren.
#15706
Hallo Uwe!
Zu der Sache mit 5t zGG und 20 km/h-Schild :
Das müßte sich auf die Verwendung von Anbaugeräten beziehen, also darf das zulässige Gesamtgewicht bei Verwendung von Anbaugeräten 5t betragen, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten und dies durch 20 km/h-
Schilder kenntlich gemacht wird. Bei meinem 411er steht es entsprechend im KFZ-Schein, normales zGG: 3500kg, bei 20km/h und Anbaugeräten bis 4500Kg.

Gruß Ulli
#16744
Hallo Moggler,
hatte die gleiche Frage nach der Anhängelast unserm TÜV auch gestellt und habe folgende Antwort bekommen (In meinem Breif ist auch keine Anhängelast eingetragen), jedoch Stützlast 1000 Kg):
Bei Zugmaschinen wird keine Anhängelast eingetragen. Die zulässige Anhängelast steht in der Allgemeinen Betriebserlaubnis, die zur Serienfertigung für Mercedes Benz ausgestellt wurde. Ich habe mir davon eine Kopie aus Gaggenau faxen lassen. Darin steht unter Anhängelasten folgendes:
Zul. Anhängelast: Anhänger mi Bremse (s. Ziff. 19g)
Anhänger ohne Bremse 1100 kg
Unter 19g steht:
Zul. Anhängelast:
Anhänger mit Bremse: 16.000 kg bei einer Steigung bezw. einem Gefälle von nicht mehr als 10 %. Voraussetzung für die Inanspruchnahme obiger Anhängelast ist Auslastung des Fahrzeuges auf das Zul. Gesamtgewicht.

Ich hoffe jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.

Gruß Rainer aus Nordhessen
#16757
Hallo Rainer,
Bei Zugmaschinen wird keine Anhängelast eingetragen.
Gilt das immer, oder wie?
Bei meinem U1700, zugelassen von Anfang an als Zugmaschine, ist sehr wohl eine Anhängelast eingetragen...

[Editiert am 23/4/2003 von DaPo]
#16766
Hallo miteinander,
bis Ende der 60er Jahre wurde bei Zugmaschinen keine Anhängelast eingetragen. Ob bei einer Wiederinbetriebnahme (Baurat) von solchen Zugmaschinen eine leistungsabhängige Anhängelast eingetragen wird, hängt von der Tagesform des Prüfers ab.
Beispiel:
mein Traktor Ritscher, Bj. 1953, 28 PS hat 1998 nach Restauration Baurat bekommen. Dabei wurde das Feld Anhängelast freigelassen, obwohl im alten (grauen) Brief per Herstellerstempelung 16000kg eingetragen waren. Auf meine Nachfrage meinte der Prüfer, ich könne anhängen, was der Trecker zieht, darf nur das in D geltende Gesamtzuggewicht von 40to nicht überschreiten.

Ein Jahr später hat ein anderer Prüfer, der nur die Kugelkopfkupplung auf der rahmenfesten Ackerschine eintragen sollte, die Anhängelast der Maulkupplung auf 24to begrenzt. Welche Berechnung er dabei zugrunde gelegt hat, entzieht sich meiner Kenntnis, denn bei der 3PS/to Regelung dürfte ich ja nur 9,3to ziehen.
- Der Trecker ist mit 5to Anhängelast schon reichlich überfordert - ;)
#16833
Hallo Leute
Das bei einer Zugmaschiene keine Anhängelast eingetragen wird,und das die
Anhängelast nichts mit dem Fahrzeuggewicht zu tun hat kann ich nicht bestätigen.
Als ich meinen Flugzeugschlepper kaufte (dereckt v. der BW) wahren in dem
Fahrzeugschein der BW. 30 t eingetragen.Als ich zur Vollabnahme zum TÜV fuhr
hatte ich natürlich die beiden Gewichte und das große Frontschild abgenommen.
Ich wollte natürlich gerne die 30 t Anhängelast behalten,aber der Tüvprüfer errechnette aus meinem neuen Lehrgewicht von 3760 kg unter Ziff. 28 eine Anhängelast von
9600 kg.Gleichzeitig steht unten im Anhang: Ziff.28 :22000 kg bis 10 % Steig.
mit eingeschaltetem Allradantrieb.Kann einer die Rechnung nachvollziehen?

Gruß Horst
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