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Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?
Verfasst: 04.06.2020, 21:51
von deepblue-rh
Ich kann Hansi nur zustimmen.
Bin noch nie angehalten worden,
mein 406 ist als Zugmaschine angemeldet , historisch und hat
trotz Nachfrage nur hinten ein zweizeiliges Kennzeichen.
Zugelassen in Vorarlberg
( hab das vordere Kennzeichen noch nie vermisst
Ralph
Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?
Verfasst: 08.06.2020, 16:28
von Alteisen
Hallo Leute!
Gerne möchte ich euch meine Erfahrungen dazu mitteilen.
Zuhause bin ich im Bezirk Korneuburg.
Mein 411 Westfalia hatte Erstzulassung März 1965 in Germanien.
Die Einzelgenehmigung (nach erfolgter Restauration)
hat das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung am 04.07.2013 durchgeführt.
Eingetragen ist: gemessene Höchstgeschwindigkeit km/h 53,00
Auflagen: an 120 Tagen pro Jahr zu verwenden; sowie dies fahrtenbuchartig aufzuzeichnen.
Im Zulassungsschein: Fahrzeugklasse T5/Zugmaschine/lof/historisch
Kennzeichentafel: NUR hinten, zweizeilig!
Die Jahre bisher gabs nicht einen einzige Frage...
L.G.
Norbert
Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?
Verfasst: 03.03.2021, 12:38
von salve
Hallo Norbert,
danke dir für den Hinweis mit Fahrzeugklasse T5/Zugmaschine/lof/historisch. Würde meinen 411.110 von 1957 gerne mit meinem Wechselkennzeichen verwenden.
Nun hat mir die Landesprüfstelle Salzburg gesagt das zur Einzelgenehmigung nur zwei Kennzeichen zulässig sind (Fahrzeug ist momentan noch in D zugelassen mit zwei Kennzeichen).
Anscheinend gibt es hier keine Landesweite Regelung wie ich das im verlauf sehen kann
Grüße aus dem Flachgau
Phillip
Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?
Verfasst: 03.03.2021, 20:10
von ingos406er
Hansi wie recht du hast !
Mein 417er ist auch ein Traktor und die Polizisten staunen immer wie das sein kann !
Gruss Ingo
Re: Zugmaschine 1 oder 2 Kennzeichentaferl?
Verfasst: 11.03.2021, 16:09
von Alteisen
Servus Phillip!
Freut mich, dir (und anderen) hilfreich sein zu können.
Was nun die Einzelgenehmigung/Typisierung betrifft, kann ich nicht wirklich sagen,
wieso und ob es von Bundesland zu Bundesland anders ist.
Es soll auch schon von einer Prüfanstalt zu einer anderen, im gleichen Bundesl.
abweichend gehandhabt worden sein.
Sicher erscheint mir aber, dass die Zulassung österreichweit einheitlich sein muss.
Wobei nach meinem Wissensstand die Anzahl der Nummerntafeln keinen Einfluss darauf hat, ob man zwei Fahrzeuge auf Wechselkennzeichen betreiben darf.
Mein leider bereits verstorbener Vater, hat Jahrzehnte legal seinen PKW mit einem Traktor auf Wechselkz. gehabt.
Dazu war eben nur EINE Tafel hinten an den Traktor zu befestigen.
Was aber wichtig dabei ist: es müssen gleichförmige Tafeln sein.
D.h. beide Fahrzeuge brauchen gleichlautend eingetragen, entweder ZWEIZEILIG oder eben EINZEILIG!
(Natürlich ist ein Motorrad mit irgendeinem Mehrspurigen zusammen nicht möglich.)
Grüße Norbert