Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#101397
Moin Peter,
ist alles noch nicht "in trockenen Tüchern".

Die Bundesregierung hat eine sehr scharfe Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben, da der vorliegende Entwurf den Klagen Tür und Tor öffnet, der ADAC hat inzwischen ein Konzept zur Womo-Besteuerung vorgelegt, das im Gegensatz zum Gesetzentwurf "sehr moderat" ausfällt und einen gewissen Bestandsschutz für Altfahrzeuge einfordert.

Alle Details gibt es im Forum von CAMPERLINE


Ganz so schlimm, wie der Gesetzentwurf es vorsieht, wird es vermutlich nicht kommen.

Gruß Ulli
#101400
Als Zitat.

Das hier ist bekannt.
hib-Meldung040/2006
Stand: 10.02.2006
Regierung will Wohnmobile einheitlich besteuern
Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung schlägt vor, für alle Wohnmobile einen eigenständigen, durchgängigen Kraftfahrzeugsteuertarif zu schaffen, dessen Verlauf zwischen den für Personenwagen und Nutzfahrzeugen geltenden Tarifen liegt. Diese Lösung empfiehlt sie in ihrer Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Änderung kraftfahrzeuglicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung" (16/519). Die Länderkammer weist in diesem Entwurf darauf hin, dass Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen seit dem 1. Mai 2005 wie Personenwagen nach Hubraum und Emissionsverhalten und nicht mehr nach Gewicht zu besteuern sind, wenn es sich dabei um Geländewagen, so genannte Sport-Utility-Vehicles, Großraum-Limousinen, Kleinbusse, Wohnmobile und so genannte Büro- oder Konferenzmobile handelt.

Der Bundesrat empfiehlt in seinem Entwurf, die Besteuerung schrittweise bis zum Jahr 2011 abzupassen, um für die Halter von Wohnmobilen besondere Härten beim Übergang von der alten zur neuen Besteuerung zu vermeiden. Nach einem "Bestandsschutz" für 2005 sollen Wohnmobile, die mehr als 2,8 Tonnen wiegen, über einen besonderen Tarif für die Jahre 2006 bis 2010 an die Pkw-Besteuerung "herangeführt" werden. Dadurch solle ein Anreiz geschaffen werden, auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen oder die Fahrzeuge nachzurüsten. Ab 2011 solle es dann einen dauerhaft geltenden Abschlag von 20 Prozent auf die hubraum- und emissionsbezogene Besteuerung geben. Aus der so geänderten Besteuerung der Wohnmobile würden sich ab 2006 voraussichtlich Mehreinnahmen von etwa 70 Millionen Euro jährlich mit steigender Tendenz in den Folgejahren ergeben.
Aber das hier ist neu.
Die Regierung bemängelt an dem Entwurf, dass der ab 2011 vorgesehene dauerhafte Abschlag von 20 Prozent auf die Kraftfahrzeugsteuer nicht konsequent dem Grundsatz entspricht, wonach alle Wohnmobile steuerlich künftig als Personenwagen gelten sollen. Die Halter schwerer Wohnmobile würden steuerlich zum Teil weniger belastet als die Halter von Wohnmobilen mit bis zu 2,8 Tonnen Gewicht. Für eine solche Ungleichbehandlung gibt es nach Meinung der Regierung keinen Grund. Der Bundesrat begründe dies damit, dass bei leichten Wohnmobilen die Nutzung zu Wohn- und Campingzwecken weniger ausgeprägt sei. Auf die tatsächliche Verwendung eines Fahrzeugs komme es aber bei der Kfz-Steuer nicht an, stellt die Regierung fest. Vor allem im Grenzbereich um 2,8 Tonnen hätten geringe Gewichtsunterschiede bei ansonsten typgleichen Fahrzeugen nicht zu rechtfertigende Unterschiede in der steuerlichen Belastung zur Folge. Die Regierung empfiehlt, vor einem Beschluss über den Gesetzentwurf noch "inhaltliche und rechtsförmliche Fragen" zu prüfen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_040/05

Damit dürfte sich der 20% Rabatt für schwere Wohnmobile erledigen.
Man darf gepannt sein, wo sich der zukünftige WoMoTarif einpendeln wird.
Richtung PKW oder Richtung LKW ?
Na ratet mal.

Thorsten
#101426
Moins,

hier die komplette Stellungnahme der Bundesregierung:

KLICK MICH

Interessant sind die Seiten 13 - 15, davor wird im Wesentlichen auf Gesetzentwürfe und Verordnungen hingewiesen.

Auf Seite 13 wird z.B. erkannt, dass die Steuererhöhung für Eigner schwerer WoMos keinen Anreiz zu schadstoffreduzierenden Umrüstungen bietet, da es die in der Regel für die LKW-Fahrgestelle gar nicht gibt.

Desweiteren wird gerügt, dass das Verhältnis Nutzlast zu Sitzplätzen für SUVs, Konferenz- und Büromobile, Pickups für die Einordnung im Klasse M oder N ein Kriterium ist, nicht aber für Wohnmobile.

Schlussendlich schlägt die Bundesregierung vor, für alle WoMos unabhängig von bestehenden Gewichtsgrenzen einen eigenen Steuertarif zu entwickeln, der zwischen der Hubraum- und der Gewichtssteuer liegt.

Gruß Ulli
#101507
Hi Ihrs,

sorry wenn ich hier falsch sein sollte.
Ich lese hier immer über die vermalledeite WoMo-Steuer.

Mich würde jedoch interessieren, was mein neuer 1300er als So.KFz- Werkstattwagen an Steuer kosten würde.

Habt ihr da eine Idee, oder einen Tipp, wo ich das ersehen kann?

Vielen Dank schon mal

Holger
#101512
Moin Holger,
SoKfz Werkstattwagen wird wie gehabt nach Gewicht versteuert. Den aktuellen Tarif kannst du in dem Link zu Kfz-Steuer.de (in Peters Beitrag) nachlesen.
LKW über 3,5to auswählen, zGM und Schadstoffklasse (U1300 hat wohl noch keine, dann sonstige) angeben.
Gruß Ulli
#101513
Hi Ulli,

danke für die schnelle Antwort.

Viele Grüße aus dem Schwabenland

Holger

PS.: da macht das Mog fahren ja richtig Spass. Mein DoKa Pickup soll jetzt nur St¤uer 832,- kosten. Dann auch noch die Nachberechnung für vergangenes Jahr ... 1400,- T¤uro ... :shock: Da fahr ich doch lieber 2 Jahre Mog um den Preis, wohlgemerkt Steuer und Versich. zusammen :lol:
#101662
Frage ist nur, welcher Tüffi Dir das Ding als Werkstattwagen einträgt?!?!?!?
... und welche "Bedingungen" daran geknüpft sind.
#101672
SysAdmin hat geschrieben:Frage ist nur, welcher Tüffi Dir das Ding als Werkstattwagen einträgt?!?!?!?
... und welche "Bedingungen" daran geknüpft sind.
idealerweise hat das Auto schon eine solche Zulassung. Wenn nicht, wird nach meiner Kenntnis gefordert:
- 1 Werkbank
- 1 Schraubstock
- Behältnisse für Ersatzteile/Werkzeug

1 Schweissgerät + 1 Notstromaggregat und möglichst wenig Restfläche für "Gütertransport" runden das Bild sicherlich positiv ab. Wenn man dann dem aaS noch glaubhaft den Einsatzzweck des Fahrzeugs vermitteln kann, sollte einer solchen Zulassung nichts im Wege stehn.

Die Begründung, dass man damit der drohenden WoMo-Steuer entgehen will, wird sicher nicht ausreichen :lol:

Gruß Ulli
#101675
Na, Ulli dann hast du ja auch einen Werkstattwagen !

Schweißgerät = 2 Kabel an der Batterie.
Notstromaggregat = Umformer.
Werkbank = Frühstückstisch.
Schraubstock = Ehefrau.

Viel Spaß beim Steuern sparen. :mrgreen:

Thorsten
#101765
Hi Ihrs,

also das Dingens krieg ich schon so. Der nette Verkäufer macht das alles fixundfertig und ich muß nur noch meine Nummernschilder draufschrauben wenn ich ihn abhol und gut.

Wie er das hinkriegt weiß ich nicht und erlich gesagt interessiert es mich auch nicht, solange beim nächsten TÜV da niemand rummuckert. Ansonsten geh ich zu dem TÜV, der das so eingetragen hat, auch wenn das eine kleine Weltreise bedeutet (~350km von hier aus).

Weiß jemand von euch, wie sich die Tüffies anstellen, wenn man mit so einem Teil zur normalen TüV abnahme kommt, und die von euch genannten Features nicht an Bord sind?

Ausserdem hab ich vorerst eh nur Plane und Spriegel drauf (muß ich noch besorgen). Der einschlägige Koffer kommt erst später.

Einschränkungen soll es, soviel ich bis jetzt weiß keine geben.

So long mal und schon mal vielen Dank für die nette Dikusion

Holger
#122446
In der Zeitung stand, dass in NRW jemand vor Gericht durchgesetzt hat, dass sein SUV weiterhin nach Gewicht und nicht nach Hubraum besteuert wird. Begründung des Gerichts: Verstößt gegen EU-Recht. Dürfen wir jetzt aufatmen ? Vielleicht gilt aber EU-Recht nur in NRW ?

Gruß aus München

Klaus
#122995
Moin,
das habe ich auch gelesen, da das aber ein ganz wichtiges Thema ist, wurde das oberste deutsche Finanzgericht der Bundesfinanzhof angerufen. Bis es zu einer endgültigen Entscheidung kommt, kann es also noch dauern. Vielleicht geht es anschließend dann noch zu einem EU-Gericht. :?:
Gruß Stefan
#154006
Hallo Mogler

Da ich was steuer anbelangt meine erfahrungen schon mit dem land rover gemacht habe als dieser steuerbeschiss losging,habe ich mich organisiert mit proallrad. Ich habe mehr als meine probleme mit ungerechtigkeit und raubrittertum und deshalb sah ich mich regelrecht dazu gezwungen dieser e.v bei zu treten.Sefan Specht der ein absoluter spezi auf dem gebiet ist hat einen spitzenanwalt aus düsseldorf aufgetan,mit dem schon eine ganze weile musterprozesse geführt werden auf einzelne fahrzeuge bezogen unterschiedlichster baumuster Darunter auch Mog Doka und Magierus mit womo aufbau und einer stehhöhe unter 1,70m..Deutschland mit seinen volksvertretern verstößt im übrigen mit diesem steuermodel,gegen bestehendes eu recht. Auf www.Proallrad.com erfahrt ihr mehr.
Gruß Brillo.
WHB

Erledigt!

Schaltkasten kaputt?

Hallo im 406 gad es unter dem Code M36 verst&aum[…]

:arrow: Unimog - MB trac Ersatzteile NEU von A […]

:arrow: Wochensonderangebot 2025 KW 08: 20% Rab[…]