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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#533304
Hallo,

zwecks vermehrter Fahrten zu Unimogtreffen habe ich mir die Frage gestellt;

ob ich hinter meinen 3-Seiten-Kipper (Müller-Mitteltal, 10,5t), gezogen von einem U1000 eine Wohnwagen hängen darf,
und diese auch legalisiert werden kann.

Hat jemand dieses schonmal offiziell gemacht => also Pkw-Kupplung hinter einen Tandem-Anhänger.
Tandem ist druckluftgebremst, Wohnwagen ist auflaufgebremst.

Gruß und DANKE :mog4

Jens aus NORDLIPPE :danke
#533308
Hi Jens,

Wenn Dein U 1000 als Zugmaschine eingetragen ist geht das.
Wichtig: 18,75m Gesamtlänge darf nicht überschritten werden und Du darfst (auch auf BAB) nicht schneller als 60 kmH fahren

Bild


Gruß
Frank
#533316
Hallo
hinter Tandem-LKW-Anhänger
Bei beiden handelt es sich dabei um einen Starrdeichselanhänger(SDAH)
Wichtig ist dabei, ob der 1. Anhänger eine Stützlast für den nachfolgenden SDAH besitzt. Bei Drehschemelanhängern ist das kein Thema, dort wird die Deichsellast des 1. Anhängers nicht beeinträchtig, er benötigt auch keine Stützlast an der Deichsel, wenn er an einen SDAH gekuppelt wird.
Ausschlaggebend ist bei SDAH immer der DC-Wert.
Bei den Kombinationen von Frank ist das kein Problem, da dort keine zwei SDAH gekuppelt sind.
Uli Langenkamp

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