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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier geht es um Umbauten & Reisen mit dem Unimog.
#544919
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Thema Wohnkabine nach mehreren Offroadjahren mit meinem Jeep Wrangler bin ich jetzt im Begriff mir ein Expeditionsmobil zu bauen. Als Basis natürlich ein Unimog - was sonst.
Wie ist das mit dem zulässigen Überstand der Wohnkabine hinten. Ich habe im Kopf, dass der zulässige Überstand der Aufbauten über die Hinterachse 60% des Radstandes nicht überschreiten darf.
Gilt das für alle Modelle oder nur für die mit dem Langen Radstand.
Ich könnte sehr günstig einen U300 von 2010 bekommen in einem super Zustand allerdings mit dem kurzen Radstand. Bei der 60% Regelung ging dort aber doch noch ein 3,50m Koffer was mir reichen würde.
Bin gespannt auf eure Meinungen.

Grüße Thomas :danke
#545249
Hallo

So ganz passt die 60 % Regelung nicht für alle Fahrzeuge. Nicht zu vergessen ist die mindestens vorgeschriebene Vorderachslast.
Am besten suchst du mal nach Aufbaurichtlinien für den Unimog deiner Wahl.
Oder den direkten Kontakt zu Mercedes in Wörth.
Der TÜV Prüfer der das ganze am Ende der Bauphase abnehmen soll ist natürlich auch eine Anlaufstelle.

Gruß Andreas
#545263
Hallo
Dank der Spinne ist die Kabine ja absetzbar und somit nicht nötig einzutragen!
das haben die Prüfer nicht zu verantworte, die zulassungstechnischen Vorgaben kommen von "oben"
Die Ladung darf nicht beliebig weit hinten überstehen und ist mit Warnschildern oder Beleuchtung kenntlich zu machen. Das überwacht die BAG oder die Rennleitung, kostet ggf dann direkt Geld und kann ein abruptes Fahrtende bedeuten.
Das mag im Busch keinen interessieren, Da wird auch kaum jemand mit dem Moped drunternageln. Und wenn doch, sieht die Klärung der (Mit-)Schulfrage dort anders aus.
Noch einen kleinen Hinweis, jeder Beitrag beginnt mit einem Gruß und endet mit der Unterschrift des Realnamen.
Das ist ein Bestandteil unserer Nettiquette, die du sicherlich bei der Anmeldung gelesen hast,und auf die wir hier Wert legen.
#545265
Guuden,

nun, als Ladung geht einiges, sie darf bis 1,5 m hinten überstehen, 3,0 m sind zulässig, wenn die Wegstrecke unter 100 km liegt.
Eine 30 x 30 cm große Fahne, ein gleichgroß ausfallendes hellrotes Schild oder ein roter zylindrischer Körper mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm müssen an überstehen­der Ladung befestigt werden, wenn diese hinten mehr als 1,0 m über Rückstrahler hinausragt.
Bei Nacht ist zusätzlich mit einer roten Lampe mit Rückstrahler zu kennzeichnen.
Diese Sicherungshilfen dürfen jedoch in keinem Fall höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht sein.
Allerdings darf Ladung nicht dauerhaft mit dem Fahrzeug verbunden sein, in Praxis muss sie werkzeuglos vom Fahrzeug gelöst werden können. Andernfalls ist die Ladung ein Bestandteil des Fahrzeugs.

Aber egal wie, mit zunehmendem Überstand verliert das Fahrzeug zunehmend seine Geländeeigenschaften, da braucht es immer weniger einen Unimog.

Gut Mog! Justus.
#545485
Hallo zusammen
Also ich hab mir auf ein U-300 eine schnicke Kabine mit 4 Schlafmöglichkeiten einer Naßzelle und einem Durchstieg ins Fahrerhaus gebaut .... und bin sehr zufrieden danit vor allem mit der Alltagstauglichkeit (Parklücken) und dem Komfort bei langen Autobahnstrecken .... hatte vorher einen 1300 mit Sankabine ..... und würde jetzt nicht mehr tauschen wollen.
Gruß Tobi

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