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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#201404
Hallo zusammen,

ich weiss, es gibt zu diesem Thema mehr als genug Beiträge,
und trotz intersiver Suche habe ich mein Problem nicht abschliessend
lösen können.
Also, ich habe einen alten, auflaufgebremsten Gummiwagen,
der in einem gutem Zustand ist.
Ich habe weder eine Fahrgestellnummer, noch ein Typenschild zu
diesem Anhänger. Eigentlich weiss ich nicht mal den Hersteller.

Was muss ich tun, um diesen Anhänger LEGAL mit Kennzeichen
auf die Strasse zu kriegen, so das ich den Anhänger mit jeden
beliebigen Fahrzeug (Unimog/Trecker - schwarzes Kennzeichen)
ziehen kann. (Abnahme beim TÜV, Zulassungsbehörde...etc...)

Ich bin kein Landwirt,ich kenne auch keinen, habe keinen Wald,ich kenne auch keinen der einen hat. Ich will das ganz offiziell haben, ohne
Trickserei.

Eine Bitte noch : Bitte keinen Endlosen Gesetzestexte, die schaffen meist mehr Verwirrung, als alles andere.

Dankeschön, und schönes Wochenende.
#201413
Hallo Namensvetter,
Eigentlich weiss ich nicht mal den Hersteller.
Also weißt Du, oder nicht?

Falls Du Dir nicht nachträglich eine ABE beschaffen kannst, würde ich den Hänger in allen wichtigen Details fotografieren und mit den Fotos erst mal zum TÜV marschieren. Am besten, Du suchst Dir dort den ältesten Mitarbeiter oder einen solchen, der sich privat für landwirtschaftliche Oldies interessiert. Denn leider (oder Gott sei Dank?) gibt es trotz aller Vorschriften und Regelungen große Spielräume.

Viel Erfolg!
#201417
Hallo Christoph,

nach einigen Recherchen kann ich mir nicht vorstellen, daß es die Firma in Weingarten noch gibt. Also ABE von dort is nich. Bleibt Dir nur der Gang zum TÜV.
#201425
Hallo Christoph,

und wie geht das dann weiter von statten ?
Das Fahrzeug wird ja sicher vermessen etc.
Wie ist das mit den Gewichten ? Lässt sich das errechnen ?
Was kommen da für Kosten auf mich zu ?
Muss ich zum TÜV, oder tut es auch eine alternative Prüforganisation ?
#201428
Hallo Christoph,

wie schon angedeutet kann Deine Sache sehr unterschiedliche Wege nehmen, je nachdem wo Du mit ihr landest.

Für mich war und ist es immer wichtig, für solche Sachen ein gutes Netzwerk zu haben. Also z. B. einen guten Bekannten beim TÜV oder der DEKRA oder einen erfahrenen Landmaschinenmechaniker in einer seriösen Firma, am besten gleich alle drei.

Falls Du auf solche Personen noch nicht zurückgreifen kannst, mußt Du Dich wohl oder übel langsam selbst vorantasten. Ich würde, damit ich mir nichts verbaue, zunächst zu einer weiter entfernt liegenden Prüfstelle gehen und dort vorfühlen. Oder Du versuchst über einen örtlichen Treckerverein, direkt mit einem gewogenen Prüfer in Kontakt zu kommen. Dazu wird Dir sicher auch noch etwas einfallen.

Jedenfalls, wenn Du irgendwo einen abschlägigen Bescheid erhältst, würde ich nicht gleich aufgeben und es auf einem anderen Weg nochmal versuchen. Erst wenn Du auf verschiedenen Wegen immer zu dem selben negativen Ergebnis kommst, wirst Du wohl aufgeben müssen.

Ob TÜV oder DEKRA oder sonstige Prüforganisationen das machen (dürfen), ist regional unterschiedlich. Beim TÜV liegt jedenfalls die größte Erfahrung mit Exoten vor.

Das Leergewicht des Hängers wird auf jeden Fall gewogen werden müssen. Bei meinem URSUS habe ich das mit einer Kranwaage an den 4 Rädern nacheinander gemacht und dann addiert.

Nach meinen eigenen Erfahrungen sehe ich gute Möglichkeiten, eine Zulassung zu erreichen. Mit ein bis zwei hundert Euro Aufwand wirst Du jedoch rechnen müssen.

PS: Das Typenschild müßte sich doch für weitere Hinweise noch etwas besser freilegen lassen.
#203933
Hallo Christoph !
Habe vor kurzem beim TÜV Minden einen alten zweiachsigen Bauwagen abnehmen lassen um eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
Weder Papiere noch Fahrgestellnummer waren vorhanden.
Habe den Anhänger vorher wiegen lassen und alle wichtigen Daten wie Länge, Höhe, Breite, Gewichte, Felgen, Reifen, Achsen- und Zuggabeltyp
usw. für den Prüfer aufgelistet.
Beleuchtung und Bremsen sollten in Ordnung sein, musste damit auf die Rolle. Fahrgestellnummer wurde beim TüV zugeteilt.
Kosten TÜV : 91,-¤
Strassenverkehrsamt Betriebserlaubnis : 11,-¤

MfG
Ulli
#203936
Hallo Christoph,

ich hoffe das du bei denen Recherchen nach "Weingarten" die verschiedenen "Weingarten" beachtet hast! Bei mir im Landkreis ist die Ortschaft Weingarten/Baden.....meines Wissens gibt es noch in RLP und Bayern mind. ein Weingarten!
#203955
Hallo Christoph,

bei der Zulassungsstelle gibt es Handlisten mit aller jemals vorhandenen Fahrzeugherstellern. Die werden jetzt auch wieder vermehrt benötigt, um die alten Herstellerschlüssel auf die neuen Zulassungsbescheinigungen um zustellen. Ich habe den Prozedur sowohl bei meinem alten BW 1,5to Hänger als auch bei der Wiederzulassung meines Wohnwagens durchexerziert.
Sofern es also jemals Zulassungen von diesem Hersteller gab, bist du schon einen Schritt weiter.
Problem 2, Tag der ersten Zulassung.
Hat der Hänger noch nie eine Zulassung gehabt, gilt das aktuelle Datum als solches. Das wiederum ergibt größere Probleme mit dem ABS-System :roll:, welche heutzutage Vorschrift sind. Hilfreich wäre es, wenn du einen der Vorbesitzer "findest", der dir bestätigt, dass er den Hänger damals bereits ( in jedem Falle vor 1978) zugelassen hatte.
Ansonsten bist du den großen Spielräumen TÜV und Zulassungsstelle hilflos ausgeliefert. :?
#204814
Hallo Helmut,

Die Sache mit dem ABS betrifft nur Hänger mit Gesamtgewicht über 3,5 t und bbH größer 60 km/h. Somit kein Thema beim Gummiwagen. Da die Kiste sicherlich jahrelang über öffentliche Straßen fuhr ( mit Folgekennzeichen) wird als Erstzulassung die Jahresmitte des Baujahres verwendet. (Typschild saubermachen).

MfG
Werner
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