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Moderator: Unitrac

#534050
Hallo,

ich bereite gerade die Einzeilgenehmigung meines Unimogs vor. Jetzt frage ich mich, wie Ihr Eure Maschinen angemeldet habt?

Oldtimer?
LKW <7,5to?
Zugmaschine<7,5to?
Zugmaschine<50km/h?

Wie löst Ihr die diversen Fahrverbote? Nacht-, Wochenend-, und Orts-Parkverbot? Wenn ich den Paragraphenjungle richtig verstehe, ist generell "Zugmaschine" das flexibelste. Das Fahren mit Anhänger in allen oberen 4 Optionen am Wochenende jedoch auch nicht erlaubt:-(

PS: Landwirtschaft habe ich keine...

Vielleicht habt Ihr Tipps für mich.

lg,
Michael
#534078
Servus Ralph,

das wäre natürlich super, aber bist Du Dir sicher, dass Oldtimer nicht unter die Fahrverbote fallen?

Ich konnte dazu nix wirklich im Netz finden. Und auf der Homepage vm ÖMVV steht im Okt 2018, zum Thema, Ausnahme vom Wochenendfahrverbot für historische LKW:
"Zielsetzung ist es historische LKW vom Wochenendfahrverbot auszunehmen. Dahingehend wurde ein Vorschlag des
Wortlautes für eine entsprechende Änderung im § 42 Abs 3 StVO 1960 an das BMVIT übermittelt."
oemvv-newsletter-oktober-2018

Daraus habe ich interpretiert, dass es da leider noch keine Oldtimerausnahmen gibt:-(

Was am Samstag um 1500 Schluß bedeuten würde...
lg,
Michael
#534083
Hallo Michael,

habe meinen Unimog 411 Westfalia als Zugmaschine / Oldtimer
auf Wechselkennzeichen mit einem Lindner BF 35 A Trakor angemeldet.

Die § 57 Plakette ist bei Oldtimer rot. Das heist ein Fahrtenbuch führen,
120 Tage Nutzung im Jahr. Überprüfung alle 2 Jahre.

Da das zulässige Gesamtgewicht bei 3,5 to ist habe ich das LKW- Fahrverbot nicht.

Wenn ein Fahrzeug das mit Wechselkennzeichen gefahren wird und in einem so schlechten
Zustand ist, daß der Entzug des Kennzeichen droht. So ist der Halter dafür verantworlich.
Er sollte sich im Klaren sein, über die Kosequenzen. Da ist das Kennzeichen eingezogen und
der Halter hat den Nachweis zu bringen über die Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuges.
Kann eine Vorführung bei der Prüfstelle bedeuten mit alle Kosten.
#534142
Hallo,

meine Unimog´s hab ich alle als Zugmaschine Typisiert und als LOF Zugmaschine Angemeldet.
Bei der Anmeldung kommt es zu unterschieden, wie man diesen anmeldet bzw. Nutzt, als Land / Forstwirtschaftliche Zugmaschine fällt man nicht unter LKW Fahrverbote und Wochenendfahrverbote.

Wie es ist wenn man keine Landwirtschaft oder ähnliches hat kann ich leider nicht sagen, bzw. weiß auch nicht wie genau das kontrolliert wird.

Bei zusätzlichem Oldtimer Zulassung / Historisches Kraftfahrzeug Eintragung braucht man zwar nur alle 2 Jahre Gutachten machen, nachteil ist aber man muss ein Fahrtenbuch schreiben, man darf nur begrenzte Zeit damit Fahren im Jahr und man darf mit dem Fahrzeug nicht wirklich Arbeiten also nicht den Kipper voll mit Schotter/ Holz usw. packen oder Anhänger mit Bagger oder anderes ziehen.
Also nur Nutzung zu " Wochenendausfahrten".

Lg. Markus
#534169
Hallo,
LW habe ich leider nicht. Basierend auf Deiner Info, habe ich mir mal den Erlass zu historischen Fahrzeugen angesehen:

https://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse ... index.html

Da habe ich jetzt keine Einschränkung gefunden, dass man ihn nicht artgerecht nutzen darf (Holz transportieren etc). Der Erlass ist aber auch schon von 2006, aber scheinbar noch aktuell, da von der BMVIT Homepage.

Was mir neu war ist, dass man nur offizielle Fahrtenbücher verwenden darf:
2.3.2. Zur Ausstellung von Fahrtenbüchern für historische Fahrzeuge sind ausschließlich die folgenden Vereine ermächtigt: ÖAMTC, ARBÖ, ÖMVV, ÖMVC, ÖGHK und AMV.
Das schreit für mich nach erfolgreicher Lobbyarbeit der Autofahrerclubs, um sich ein bisschen Körberlgelt zu verdienen...Aber gut. Muss ich mich mal erkundigen, was das kostet.

lg,
Michael
#534170
Hallo,

ich habe diese Info mit der Verwendung von Historischen Fahrzeug von der KFZ Landesprüfstelle Steiermark so erfahren, wie weit das korrekt ist kann ich nicht sagen aber ich nehme mal an die wissen was die sagen, deshalb hab ich den Eintrag Historisch herausnehmen löschen lassen.

Ich nehme mal an wenn man mit dem Fahrzeug Arbeiten würde wäre der Verschleiß ja größer, und da wäre der Überprüfungsintervall mit 2 Jahren vermutlich zu größ.

LG. Markus
#551302
Hallo Zusammen,

ich stehe gerade vor dem selben Punkt wie Michael am Anfang vor der Typisierung bei der Landesprüfstelle in Salzburg. Würde den 411er gerne mit meinem Wechselkennzeichen einzeilig verwenden (so war er auch in D angemeldet) Thema einzeilig und zweizeilig ob vorne und hinten angebracht wird auch noch spannend.

Habe keine Landwirtschaft somit fällt LOF Zugmaschine aus, soll aber auch mit Anhänger verwendet werden im Wald und nicht nur als Sonntagsauto sprich Oldtimer. Daher macht meines Wissens nun Zulassung als Zugmaschine am meisten Sinn, Pickerl jährlich wäre kein Problem für mich.

Wie habt ihr eure nun typisiert?
Danke schon mal.
Gruß
Phillip
#551309
Hallo,

ich habe das Prozedere ja inzwischen in NÖ durch nach einigem Paragraphenhickhack aber schlussendlich erfolgreich. Geworden ist es:

-Historisch
-Zugmaschine
-Wechselkennzeichen mit PKW
-Einzeiliges Kennzeichen
-hzGG 6.8to bei 80kmh, 8,0to bei 40kmh

2 Einschränkungen habe ich dadurch:
-Keine Autobahn erlaubt (wegen Zugmaschine)
-Keine Gewerblichen Fahrten erlaubt (wegen historisch)

Die 2 Nachteile sehe ich für mich unkritisch. Die Vorteile überwiegen:
-Kein LKW-/Nachtfahr-/Wochenendfahrverbot
-kein Fahrtenschreiber
-kein Abgasgutachten
-2Jahre Pickerl

Ich verwende den Mog primär auf eigenem Gelände als Arbeitsmaschine und ab und zu mal als Zugmaschine für schwere Transporte/Waldarbeit.

Hoffe, das hilft,
Michael

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