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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#270742
Hallo Zusammen,

wir haben unseren 421er als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen zugelassen.

Dürfen wir damit nun einen 25km/h Hänger (landwirtschaftlich) ziehen oder nicht?

Welche Vorraussetzungen muß ein Hänger haben, den ich ziehen darf?
Wo finde ich einen geeigneten Hänger mit LKW-Zugöse (zivil), den ich mit
Vmax des MOGS bewegen darf?

Grüße
Marc aus Ostfildern
#270746
Hallo Marc,

bei der Wahl des / der zulässigen Anhänger ist die Farbe des Kennzeichens eigentlich das unwesentlichste Kriterium.

Auch ein versteuerter Mog darf als Zugmaschine landwirtschaftliche Anhänger ziehen, ist nicht verboten. Er darf aber auch alle anderen Arten von Anhängern ziehen, weil er ja nicht über die Steuerbegünstigung Zweck gebunden ist. :D

Viel interessanter ist die Frage nach dem Führerschein, der Anhänger Kupplung (Stützlast und D-Wert), Bremsanlage, Motorleistung,

Schaumal in die Wissensdatenbank

Da findest Du schon ein paar Beiträge in Richtung dieses Themas.

Wenn dann noch immer Unklarheit besteht, berschreibe Deinen Mog (in Bezug (Bremsanlge, Anhängerkupplung, Motorleistung) , welchen Führerschein Du oder der Fahrer hast, und was Du vorhast etwas detaillierter :wink:

Dann wird Dir besser geholfen :D
#270747
Hallo Jürgen,

Danke für Deine Antwort, die hilft mir schonmal sehr weiter.

Fahren darf ich laut Führerschein alles mit mehr als 2 Rädern, ohne Kette bzw. mehr als 8 Mitfahrer - Danke an Y-Tours an dieser Stelle :-)

Hab schon in "oft gestellte Fragen" gestöbert, daher ist mir das mit
"gebremst, ungbremst, Gewichtverhältnis etc." schon ein bisschen klarer geworden.

Wenn ich jetzt nun Gipskartonplatten auf dem "Landwirtschaftlichen" Hänger ziehe - meckert da wieder einer?

Das Ganze ist trotz allem SEHR unklar und unübersichtlich.

Das Einzige bei dem ich mir sicher bin: UNWISSEN SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT"

Ich würde mir daher gerne einen Hänger anschaffen,
den ich an meinen 421er 3,5t zGG. Zugmaschine mit 1-K Anhängerbremsanlage (noch, soll 2-K umgerüstet werden) ziehen darf.

Leer auch schonmal mit den laut Tacho erreichten 115km/h (da ist der Wurm drin - fährt nur 57)

Grüße und nochmals Danke!

Marc
#270749
So...

wie ich das sehe darf ich:

- 750kg ungebremst dranhängen (kommt nicht in Frage)
- auflaufgebremst 3,5t mit Vmax = 40km/h

Da ich gemäß §42 max. das zGG des MOGS dranhängen darf,
ist für mich ein auflaufgebremster 3,5t die beste Wahl.


Umrüstung Bremsanlage kann ich mir dann schenken.

Da diese Hänger wohl eher "landwirtschaftlich" zu finden sind,
bin ich wieder bei Vmax 25km/h.

Und wenn ich damit ab und an ein bisschen schneller erwischt werde,
ist das günstiger als Umrüstung, Zulassung und teure Hänger???

Das war jetzt nicht soo ganz ernst gemeint, trifft die SItuation wohl aber schon...

Grüße
Marc
#270750
Hi Marc,

jetzt wird die Sache doch schon ein wenig klarer.

Die 1 K- Anhängerbremsanlage ist eigentlich nicht mehr zu gebrauchen.
Gut, Ausnahme LOF mit bis zu 25km/h. Wohl nicht das was Du möchtest.

Bei Gipskartonplatten auf LOF Anhängern musst man auch aufpassen. Hier gibt es wieder die Zweckbestimmung. Dann müssten die Platten für den LOF-Betrieb sein. Möglicherweise auch nicht das was Du möchtest.

Was Du aber ganz legal derzeit ohne Umbau anhängen darfst sind normal zugelassene (schwarz) auflaufgebremste Anhänger mit bis zu 8to ZGG. Allerdings bei > 3,5to nur mit max 40km/h. (zumindest beladen wird der Mog dann aber auch nicht mehr laufen, oder)

Hiervon darfst Du theoretisch sogar 2 Stück ziehen.
#270751
Hallo Marc,

das Thema Anhänger, Führerschein und Zulassung wird hier regelmäßig intensiv diskutiert. Daher würde ich hier tatsächlich die Suchfunktion empfehlen (die inzwischen doch auch wieder einigermaßen funktionieren sollte).

In den letzten Ausgaben der Zeitschrift Oldtimer Traktor gab es zu dem Thema auch fast erschöpfende Beiträge. Ggf. hat jemand in deiner Bekanntschaft die Zeitschrift.

Zu deiner Bemerkung zur Zulassung: Was nicht land/forstwirtschaftlich genutzt wird, braucht eine eigene Zulassung/eigenes Kennzeichen. Und hierfür brauchst Du im Regelfall mindestens eine Betriebserlaubnis. Also kaufe nicht den nächstbesten Eigenbau.

Gruß
Markus
#270753
marc2705 hat geschrieben:Da ich gemäß §42 max. das zGG des MOGS dranhängen darf, ist für mich ein auflaufgebremster 3,5t die beste Wahl.
Moin Marc,

der §42 STVZO gilt für PKW und LKW, nicht aber für Zugmaschinen.
Die Anhängelast für Zugmaschinen ergibt sich aus der Motorleistung gem. §35 STVZO.

Bei auflaufgebremsten Anhängern gilt die 40km/h-Beschränkung bei zGM > 3,5 nur dann, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt, ansonsten gilt bei auflaufgebremsten Anhängern mit zGM > 3,5to Vmax = 25km/h.

Nochmal zur Verdeutlichung: du darfst mit der schwarz zugelassenen Zugmaschine natürlich auch zulassungsfreie (LOF-)Anhänger ziehen, aber nur, wenn die Fahrt einem LOF-Zweck dient - Gipskartonplatten-Transport für den Hausausbau (wenn es sich nicht um den Ausbau einer Betriebsstätte eines anerkannten LOF-Betriebes handelt) fällt erfahrungsgemäß nicht unter einen LOF-Zweck.

Gruß Ulli
#270768
Hallo,

bleibt noch zu ergänzen, dass du natürlich als Nicht-Landwirt auch nicht in den Genuß der Zulassungsfreiheit kommst, selbst wenn du den Anhänger nur Land- oder Forstwirtschaftlich nutzen willst. Du müßtest im Prinzip die Kriterien erfüllen, dass du deinen Mog auch grün zulassen dürftest. Hat auch nichts mit der 25km/h-Beschränkung zu tun.

Gruß,
Michael
#270912
Hallo Marc!
schau dich mal nach einem Anhänger vom VEB Anhängerbau Arnstadt Typ HM 20.11 um, Manchmal stehen welche bei mobile.de drin. sehr robuste zweiachsanhänger mit 2,8to gesamtgewicht und wiegen nur 800kg leer, mechanisch-hydraulische auflaufbreme wirkt auf alle 4 räder , zulassung bis 60 kmh, zweiseitenkipper. kastenmass passt in der breite zum 411 und 421. hab kürzlich einen solchen retauriert. Top-bremse, pro Rad ! sind zwei bremszylinder verbaut, das teil steht sofort. habe die auflaufbremse zum rückwärtsfahren elektromagnetisch verriegelbar umgebaut, ansteuerung über rückfarscheinwerfer, aussteigen entfällt also.
daten des anhängers kannst du auch im netz unter ddr-landmaschinen abrufen.
Hoffe konnte dir helfen
MFG
Ulli
#272848
Hi Ulli und die Anderen!

Bin jetzt fündig geworden.

Mit Papiere
Neu lackiert in DB unimoggrün/schwarz
HU Neu, Reifen 70%, Handpumpe repariert...
Transport ca. 500km

=> 3100EUR.

Nicht ganz billig, aber mein Schwager muß 50% Zahlen und
evtl. kann man noch das Haushaltsgeld der Frauen ein bisschen optimieren ;-) und bald ist ja Weihnachten (wer weiß...)

Tip wo versichern?
bei dem Kollege aus dem Forum?

Grüße, nochmals Danke für die Brauchbaren Tips
(sonst sucht man sich zu Tode)

Marc



ulli-mog hat geschrieben:Hallo Marc!
je nach Zustand
Gebrauchsfähig ca. 1500,-¤
Top-Zustand ca. 3500,-¤

nicht ganz billig, aber wie gesagt bis 60 km/h.
Versicherung 22,-¤
Steuer 104,-¤
MfG
Ulli

Hallo Zusammen, wir haben eben die Dichtung mit de[…]

Hallo Helmut, den Voranzug auf die 120N und auch d[…]

U406 Verlagerungsgetriebe Groß

Hallo, ich habe mehrere davon im guten Zustand. We[…]

Hey, Dann mal gute und Pannenfreie Fahrt mit dem M[…]