Michael_Weyrich hat geschrieben:Zulassungsfreie landwirtschaftliche Anhänger sind nur dann zulassungsfrei, wenn sie
...
-- hinter Zugmaschinen (oder auch Zugmaschine/Ackerschlepper, Zugmaschine/Geräteträger) gezogen werden, nicht jedoch hinter LKW, Wohnmobilen, PKW usw.
... oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen...
der Passus, dass zulassungsfreie Anhänger nur von Zugmaschinen etc. gezogen werden dürfen, gilt allerdings nur für lof-Anhänger (Michael hatte es schon geschrieben) und Schaustellerwagen.
Andere zulassungsfreie Anhänger dürfen natürlich auch von LKW. PKW, WoMo etc. gezogen werden - nicht dass hier der Eindruck entsteht, zulassungsfreie Anhänger dürften grundsätzlich nur von ZGM gezogen werden.
Magirusfan68 hat geschrieben:
Wollte eigentlich mit meinem kleinen Traktor ( 18 km/h, 15 PS und Oldi-Kennzeichen ) einen alten ehemaligen landwirtschaftlichen Anhänger ziehen (ca. 2 to Ges.Gew., auf 25 km/h beschränkt, private Nutzung).
Besitze noch die alte Klasse 3 !
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wäre das nicht möglich !!
so ist es, da der lof-Zweck nicht gegeben ist, muss der Anhänger eine eigene Zulassung haben und wenn es ein Drehschemelanhänger ist, reicht Kl. 3 nicht, wohl aber BE
( ich unterstelle mal, dass der Traktor bei der genannten Motorleistung eine zGM von weniger als 2 Tonnen hat, dann frage ich mich allerdings, warum du ihn mit H-Kennzeiochen laufen läßt, das rechnet sich steuerlich erst ab einer zGM von gut 3 Tonnen).
Magirusfan68 hat geschrieben:
Ebensowenig wie es möglich wäre, diesen Anhänger an meinen 404 zu hängen und mit max. 25km/h zu ziehen !!
nur solange der Anhänger keine eigene Zulassung hat. Mit eigener Zulassung darf der Anhänger auch an den 404 gehängt werden.
Magirusfan68 hat geschrieben:
Ich fahre abundzu mit meinem Magirus Oldi-LKW ( abgelasstete auf 7,5 to ) und einem Anhänger auf den ich zwei kleine Traktoren mitführe ( 3,5 to Gewicht ) zu Olditreffen.
mit Kl. 3 kein Problem und mit C1E auch nicht, da der Anhänger mit einer zGM von 3,5to erheblich unter dem Leergewicht des Magirus liegt (das dürfte wohl bei gut 6 Tonnen liegen) und die Gesamtmasse des Zuges nicht über 12to kommt.
Magirusfan68 hat geschrieben:
Des weiteren darf ich bisher mit meinem L200-Pickup max. 2,8to ziehen bei einem Leergewicht des L200 von ca. 2 to.
Geht das dann auch nicht mehr ??
doch, da der Pickup mit B gefahren werden darf, geht das mit BE auch weiterhin.
Die Beschränkung der zGM des Anhängers auf das Leergewicht des Zugfahrzeugs gilt nur für Kombinationen, die mit C1E gefahren werden.
Gruß Ulli
Gruß aus der Lüneburger Heide
Ulli
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zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver