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Re: Re:

Verfasst: 21.01.2013, 16:13
von flugrost
gnobber hat geschrieben:Für Zulassung mit H ist eine Abnahmen gemäß §21c StVZo notwenig.

Gruß Michael
§23 StVZo :idea:

Gruß Alfred :lol:

Re: Re:

Verfasst: 21.01.2013, 19:48
von gnobber
flugrost hat geschrieben:§23 StVZo :idea:
Hallo Alfred,

vielen Dankf ür den Hinweis... :wink:

Der §21c ist aufgehoben und wurde wohl durch den §23 ersetzt...

In meinem Anforderungskatalog vom TÜV-Süd ist noch §21c aufgeführt. Kann Dir jetzt aber nicht sagen wann da Drucklegung war, ist nicht hinterlegt. Es gibt einen neuen von Mai 2012, da ist es geändert.

Hier der alte:
www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Und der aktuelle:
www.tuev-sued.de/uploads/images/1336049976224756740680/2anfordkat-oldtimer.pdf


Gruß Michael