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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#408664
Hallo vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Ich habe mir einen 435 Unimog U1300L, Baujahr 1982 von der Bundeswehr gekauft.
Der TÜV verlangt nun bei der Vollabnahme §21, Unterfahrschutze seitlich und hinten :(
Gibt es Ausnahme Regelungen für Unimog s vom Unterfahrschutz, da ein Unimog eigentlich ja ein Geländefahrzeug ist ? Das mit dem Handbuch und bei Daimler hab ich schon gehört, aber wie komme ich an die Sachen ran, wo drinsteht das ein Unimog keinen Unterfahrschutz braucht ?? Das muss ich zur Nachuntersuchung vorlegen !!
Ich will meinen Unimog dann mit H Kennzeichen zulassen, ich habe noch keinen Unimog mit Unterfahrschutzen gesehen und es gefällt mir auch nicht.
MFG Harald
Zuletzt geändert von Behuetuns am 06.02.2013, 19:50, insgesamt 2-mal geändert.
#408667
Gilt nicht für Geländefahrzeuge! Habe auch noch keinen MAN Kat damit gesehen.
Ich würde den TÜV wechseln. Entweder hat der keine Ahnung oder mag keine BW Unimogs. ...oder beides.
#408839
Hallo hab das noch gefunden bekomme aber die "EG Zertifikate" nicht bei!!!

"Die Unimogs sind von allen Schutzeinrichtungen befreit.
Die Versagungsurkunde für den Seitenanfahrschutz wurde dem Unimog mit EG-Zertifikat: e1-89/297-00011 erteilt, die Versagung für den Heckunterfahrschutz unter EG-Zertifikat: e1-70/221-0485 für Baumuster 408-418 und e13-70/221-1557 für U 427-437." :party
MFG Harald
#408922
Hallo Harald,
mal ne Frage, warum willst du ne Vollabnahme machen?
Meiner Meinung nach würde dein Unimog keiner der heutigen Anforderungen erfüllen! Das 'Fahrzeug war bei der Bundeswehr zugelassen und brauch nur eine HU !

LG Festus
#408937
guude,

entweder einen prüfer mit kompetenz finden oder das zertifikat bei mercedes anfordern, ist allerdings kostenpflichtig.
den prüfstellen liegen die genehmigungen und deren ausnahmen, also auch die EU bestimmungen, in digitaler form vor. spätestens nach nennung der EU nummer sollte es zu finden sein.
eine briefkopie eines gleichgearteten mogs mit entsprechendem eintrag kann auch helfen, dann braucht der lurch nichts neu zu texten.

gut mog! justus.
#408941
Hallo Harald,
von der Zulassungsstelle?? Einen rechtsfähigen Bescheid über die Ablehnung wegen fehlender Vollabnahme ausstellen lassen. Darin sind die § die es nicht gibt dann aufgeführt. Da sie dafür keine haben, schrieftliche Dienstaufsichtsbeschwerde an den Amtsleiter schreiben.
Behördenwillkür. Würde mich echt mal interesieren was da für ein Grund vorhanden sein sollte...oder meinen die weil ein H-Kennzeichen willst?

lg Festus
#408948
Hallo Festus
Hatte AU und HU mit H Kennzeichen Bescheinigung dabei. Ging offen bar darum daß das FZ noch nicht zugelassen war. Das schärfste ist ja in den BW Datenblatt das ich von der Bw ausgestellt bekam steht Ausnahme vom seitl. Unterfahrschutz. TÜV Lurche sagten das giltet nur bei der BW. Obwohl in den Bund papieren eine FZ ABE steht. D.h. Meine Unimog ist wie jedes Auto ein ABE Fahrzeug
So wie jetzt weiter ??
:flex
#408972
Hallo Harald,
genau so ist es. Die Bundeswehr zählt als Zulassung. Wenn du eine HU hast, muss die Zulassungsstelle das Fahrzeug zulassen. Wenn sie das verweigert, wie schon erwähnt, einen rechtsfähigen Ablehnungsbescheid der Zulassungsbehörde verlangen.
Mit Namen der Person die das verweigert und den gültigen Verordnungen. Du musst aus der Nummer raus, das du bringen musst. Sie müssen dir die Verweigerung mit den § die das belegen nennen. Und immer sagen, sie haften für Fehler.
Weil wenn bei der HU der Unterfahrschutz bemängelt wird, einfach wo anderst hingehen. Ne Vollabnahme kann natürlich nur der TÜV. Und hieße Euro 6 und so weiter...

Hier findest du alles Wissenwertes. Als letztes steht ein Gutachten nach §21. Die Gründe dafür sind für dich nicht relevant. Wie du schon erwähnt hast, hast du eine Bescheinigung der Bundeswehr. Lies mal was unter der Bescheinigung steht! Zur Ausstellung eines KFZ-Briefes zur Zulassung! Die Bundeswehr ist keine Besatzungsarmee... sondern unsere Deutsche Armee... :lol: :lol:
Vieleicht verwechselt da jemand auf dem Amt was... Suche mal in dem Portal §21 Dort steht was über Bundeswehrfahrzeuge. Es dürfen nur Fahrzeuge mit Betriebserlaubniss auf deutschen Straßen fahren..

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_06.php

... aus welcher Ecke stammst du?
#409050
Hallo,

mal grundsätzlich: Eine Vollabnahme nach §21 heißt nicht, dass das Fahrzeug den akutellen Vorschriften entsprechen muss (EURO 6 usw.). Auch für die Vollabnahme gelten hier die Vorschriften, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung bzw. Inbetriebnahme des Fahrzeuges galten. Allerdings gibt es auch Pflichtnachrüstungen wie z.B. Unterfahrschutz hinten und/oder seitlich, Warnblinkanlage usw..
Von der BW gibt es ein Datenblatt. Allerdings heißt das nicht, dass das Fahrzeug so, wie es von der BW kommt, auch zivil zugelassen werden kann. I.d.R. müssen z.B. die Tarnleuchten ausgebaut werden auch Ausnahmen zum Personentransport auf der Pritsche gelten bei Zivilzulassung nicht mehr. Das Datenblatt dient lediglich als Grundlage für die Zulassung.

Für den Unterfahrschutz gibt es Ausnahmen für Gelände-/Baustellenfahrzeuge, dies kann jeder TÜV-Prüfingenieur bei der Vollabnahme festlegen, ob das Fahrzeug zu diesen Zwecken gehört, egal, ob du nun ein Dokument des Fahrzeugherstellers vorlegst oder nicht. Die Zulassungsstelle hat das zu akzeptieren, was der TÜV festlegt.

Ich hatte da weder beim TÜV noch bei der Zulassungsstelle Probleme. Die wollten nur erst für irgendeine Ausnahme noch Gebühren haben, konnte ich denen aber ausreden (dabei ging es um den Eintrag mit der nicht ausreichend wirksamen Radabdeckung, die wohl bei jedem Unimog drinsteht. Zum Unterfahrschutz steht wenn ich mich richtig erinnere gar nichts in meinen Papieren drin.

Gruß,
Michael

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