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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#79519
Hallo

Bei meinem Mog ist die Frontscheibe heftig verkratzt. Irgend jemand hat wohl mal vergessen die Wischerblätter drauf zu tun.

Das dies nicht nur Einbildung ist befand auch der TÜV mit einer Bemängelung.

Frage ist ob das ein Versicherungsfall ist?


Gruß

Thomas
#79526
Hallo Thomas,


Sorry, ich verstehe die Frage nicht ganz?

1. Haben der Vorbesitzer oder du die Wischerblätter nicht rechtzeitig gewechselt, so sind die Kratzer Verschleiß.
Dafür zahlt allerdings keine "normale" Kraftfahrtversicherung.
Ich nehme ja nicht an dass du bei dem alten Schätzchen eine Versicherung abgeschlossen hast, die den Verschleiß einschließt.
(Dürften wohl ziemlich teuere Beträge sein)

2. Hast du beim Basteln die Wischer demontiert und danach versehendlich den Schalter betätigt, so bist du selbst Schuld. Da zahlt wohl auch keine Versicherung.
(Man kann sich natürlich gegen alles versichern - Ist halt ne Frage der Beiträge)

3. Du bittest deinen Kumpel (nicht gewerblich) die Arbeiten aus Punkt 2 durchzuführen. Dann zahlt auch keine Versicherung.

4. Dein Dein Kumpel drängt sich auf die Arbeiten durchführen zu wollen (Initiative geht von ihm aus) . Er repariert den Mog (am Besten noch ohne dein Wissen von der Sache - evtl. als Überraschung)
so sollte eigentlich seine Privathaftpflicht einspringen.

5. Randalierende Jugendliche ziehen nachts durch die Straßen und verkratzen deine Scheibe z. B. mit einem Schraubenzieher.
Zahlt bei Vandalismus nicht die Teilkasko?


Ich bitte die "Versicherungsexperten" meinen Beitrag ggf. zu verbessern


Gruß Martin
#79552
Hallo

Das kannst Du nehmen wie Du willst. In dem Fall hat wohl jemand der vorbesitzer die Wischer ohne Gummi laufen lassen so sieht es zumindest aus.

Wenn der TÜV es bemängelt liegt aus seiner Sicht eine beeinträchtigung der Fahrsicherheit vor.

Im Prinzip das selbe wie beim Steinschlag den auch in 99% die eigene Versicherung bezahlen muss in soweit es nicht duch die Beladung des vor mir fahrenden enstanden ist. (Kieslaster)

Zumal ich weiß das auch schon zerkratze Scheiben von der Teilkasko ersetzt wurden.

So dumm ist folglich die Frage nicht :!:


Gruß

Thomas
#79560
Hi,

So einfach darf ich es mir aber doch nicht machen.


Wenn ich ein Fahrzeug mit verkratzter Scheibe kaufe und der TÜV sagt "neue Scheibe" , dann ist dieser Schaden ja schon beim Vorbesitzer entstanden.

Wie soll meine Versicherung für einen Schaden zahlen, der gar nicht während meiner Besitzdauer entstanden ist.

Da könnte ich höchstens den Vorbesitzer belangen, weil er mir ein Fahrzeug verkauft hat welches nicht tüv-fähig war bzw. ist.

(Kommt aber ganz auf den Inhalt des Kaufvertrages an)


Alle anderen Kostellationen halte ich für Versicherungsbetrug.

Ich lasse mich aber auch gern belehren.


Gruß Martin
#79876
Du solltest mal zu dem Autoglaser deines geringsten Mißtrauens gehen und dich beraten lassen.
Es ist durchaus möglich, die Frontscheibe mittels Teilkasko ersetzt zu bekommen, ohne einen Cent zu bezahlen (trotz Selbstbeteiligung).
Es gibt da wohl irgendeinen Kniff mit Restwert der alten Scheibe und so...

Hab das Spiel bei meinem PKW schon hinter mir, kam mir vor, wie bei Fielmann: "nicht einen Pfennig dazubezahlt"
:wink:

Gruß,
Oliver
#83792
guude,
da Dein mog eine plane scheibe hat, ist ein ersatz keine große kostensache. guckst Du hier:
http://www.unimog-community.de/index.ph ... ply&t=9607

abgesehen davon, fahre doch mal zu diesen lautstark für glasreparaturen webenden glasfutzies, die wissen, ob da was versicherungsmäßig geht. ist zwar stark im bereich der grauzohne, und die gemeinschaft der versicherten muß für die sache aufkommen, aber der schwarze peter liegt dann auch bei denen, wenn sie gefälscht abrechnen.
unterschreiben mußt Du aber auch.......

guden noch, justus.
#83837
Hallo Thomas,

in der Teilkasko ist "Glasbruch" versichert. Abnutzung und Kratzer sind aber kein "Glasbruch" und damit nicht versichert.

"Steinschlag" oder "Riss durch Steinschlag" oder "Glasbruch" sind typische Teilkaskoglasschäden.

Da Deine Unimogscheibe nicht ganz billig ist und der Unimog vermutlich schon etwas älter ist, kann es je nach Gesellschaft sein, dass die vor Reparatur einen Gutachter zu Kontrolle senden. Die Versicherungen sind ja auch nicht blöd, wissen das Scheiben altern und haben solche Fälle zu hunderten. Dann ist es für die Versicherungsgesellschaft auch immer ein Thema, ob Du nur einen Vertrag bei dieser Gesellschaft hast, oder alle Verträge. Und ganz wichtig - wie schadenanfällig Du bist. Bist Du wenig schadenanfällig und hast schon länger alles bei einer Gesellschaft, würde ich den zuständigen Betreuer/Vermittler vor Ort mal ansprechen. Der weiss, wie der Schaden am besten "durchläuft" und will Dich ja auch als Kunden behalten.

Die Tipps mit Abwicklung über die Privat-Haftpflicht eines Dritten sind in Bezug auf den KFZ-Glasschaden nicht toll - da läufst Du voll auf.

gruesse
hueroth
#83840
@ MagMog

Hallo Justus,

Du schreibst weiter oben: "abgesehen davon, fahre doch mal zu diesen lautstark für glasreparaturen webenden glasfutzies, die wissen, ob da was versicherungsmäßig geht"

Hier unterliegst Du einer Fehlannahme. Die Glasreparaturfirmen sind alle in Ketten organisiert und arbeiten sehr eng mit den Versicherungen zusammen, machen gemeinsames Marketing und erarbeiten gemeinsame Konzepte. Das ist eine typische lukrative WinWin-Situation, wo richtig Geld gemacht wird. Die Versicherungen sparen Unmengen an Kosten zu den Reparaturen in den Vertragswerkstätten, weil die mit den Glasreparaturfirmen Rahmenverträge haben. Die Glasreparaturfirmen haben durch diese Abkommen Aufträge und können dadurch überhaupt erst existieren.

Ich meine sogar, gelesen zu haben, dass eine einer Versicherung gehört.

Wer schaltet denn die Lautstarke Werbung für die Glasreparatur? Die Glasreparaturfirmen?

gruesse
hueroth
#83858
guude Hueroth,

gerade aus den von Dir beschriebenen gründen habe ich die glasreparatöre als anlaufstelle genannt.
wenn da was geht, ist dei sache einigermaßen gebügelt, wenn nicht, kann man es getrost knicken mit einer kostenübername durch eine versicherung.

weil es sich bei Thomas' scheibe um ein planes glas handelt, ist die sache nicht so teuer. wenn genug für eine ganze tafel zusammen kommt, kann ich zum selbstkostenpreis weiterhelfen, an sonsten gibt es ja autoglaser, die gestempeltes fahrzeugglas vorrätig haben. die schebe müsste mit 140,- bis 160,-¤ bezahlt sein.

guden noch, justus.
#83864
Hallo Justus,

Du hast vollkommen recht! Hab das irgendwie von einer anderen Perspektive aus gesehen.

Er sollte aber trotzdem vorher mit seinem Versicherungsfritzen sprechen. Wenn er das in einem solchen Fall nicht kann, hat er den falschen Vermittler. Ich bin immer froh, wenn sich meine Kunden erst bei mir melden, bevor Sie irgendwelche Sachen lostreten oder selbst schildern.

gruesse
hueroth
#83939
Also nochmal zur eigentlichen Frage von Thomas,
wenn für das Fahrzeug eine Teilkasko besteht , zahlt diese natrürlich den Schaden. Wenn das Auto allerdings mit dem Schaden gekauft wird und dann eine Teilkasko abgeschlossen wird, zahlt sie nicht, das wäre dann so wie ein brennendes Haus versichern.
Teilkasko Versicherung zahlt Glasschäden und zwar immer, egal wie sie eingetreten sind. (ausser Vorsatz natürlich).
Wenn man eine Selbstbeteiligung drin hat, kann diese teilweise umgangen werden durch - wie bereits weiter obe geschildert - reparatur bei speziellen Glasfirmen, sofern die eigene Versicherung diesem Kreis angeschlossen ist, verzichtet diese dann auf die Selbstbeteiligung.....
Gruß
Bernd

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