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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#469189
Hallo Andreas,

da ja mittlerweile Nebelschlussleuchten und Rückfahrscheinwerfer für neu zugelassene Anhänger Pflicht sind, wird man wohl hier keine 7-poligen Stecker mehr finden. Mit Fahrtrichtungsanzeiger links und rechts, Rückleuchte links und rechts, Masse, Bremslicht, Nebelscheinwerfer und Rückfahrlicht sind wir schon bei 8 erforderliche Pole.

Die Pflicht gilt für neu zugelassene Anhänger seit 2011, daher wirst du egal wie groß der Anhänger ist nur noch neue mit 13-poligerm Stecker finden. Alte Änhänger müssen aber nicht umgerüstet werden. In meinem Miniglobe sind auch weiße Steruscheiben in den Leuchten vorhanden, aber weder Fassung noch Kabel verlegt, eine 13-poligen Stecker hat er aber.

Also am Unimog mit Adapter.

Gruß,
Markus
#469191
Hallo Markus,
daß Rückfahrleuchten pflicht sind, ist mir neu. Wir bauen nach wie vor auch 7 polige Steckdosen bei AHK Anbau ein.
Richtig ist, daß seit Nebelschlußleuchten an Hängern vorgeschrieben sind, alle 7 Pole belegt sind. Benötigt man jetzt einen weiteren Verbraucher, wie z.B. Rückfahrscheinwerfer od. Wohnwagen Dauerplus od. Pferdeanhänger ein zusätzl. Licht usw. dann geht das nur über einen 13 poligen Stecker.
Gruß
Siegfried
#469195
Hallo,

dazu mal ne Frage: die 7poligen gibts sowohl bei den Dosen als auch die Stecker in Alu-Ausführung. Ist ne durchaus dauerhafte Lösung. Die 13poligen gibts weder noch als Alu - und grad die Stecker sind da ja fast schon ein Verschleißartikel.

Weiß jemand ne Quelle, wo man die 13poligen auch in Alu kriegt?

mfG
Axel
#469200
Hallo Siegfried,

laut der DEKRA iszt das so. G...gle läßt auch einiges dazu finden. Ich war mit unserem Wohnwagen zur HU und habe vorher noch die Leuchten geprüft. Der Rückfahrscheinwerfer ging nicht. Leuchte auf und siehe da, nicht mal ein Kabel oder Fassung. Folglich so zur HU und dann gefragt. Antwort war, vor 2011 keine Pflicht, danach ja. Kommt halt beim Kugelkopfanbau darauf an, was ich ziehen will. Es gibt keine Vorschrift, dass nur noch Kugelkopfkupplungen mit 13-poligen Dosen nachgerüstet werden dürfen. Wie die Reglung allerdings ist, wenn das Zugfahrzeug 7-polig ist und der Häner nach Erstzulassung 2011 weis ich nicht.

Gruß,
Markus
#469268
Hallo, melde mich nochmal,
also laut Aussage eben eines Prüfers müssen alle Hänger mit EG Prüfzeichen ab einem best. Bj. einen Rüchfahrscheinwerfer haben
Das bezieht sich aber nur auf den Hänger, wenn vo ein Zugfahrzeug mit 7pol. Steckdose angehängt ist, muss diese Leuchte nicht funktionieren.
Gruß
Siegfried
#469277
Hallo Siegfried,

danke. Der Prüfer prüft aber unabhängig vom Zugfahrzeug ob der Rückfahrscheinwerfer auch funktioniert, wenn der Hänger geprüft wird. Das Baujahr ist 2011, wenn man mich nicht falsch informiert hat.

Gruß,
Markus

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