Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#76512
Habe mal gegoogelt. Ich denke, das ist noch aktuell:

§41 StvZO 14) [2] 1 Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein. Erforderlich sind mindestens
1. ein Unterlegkeil bei
a) Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t,
zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg,
2. 2 Unterlegkeile bei
a) drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
Sattelanhängern,
c) Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
2 Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. 3 Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.
#76548
Hallo Frank
ist doch gut wenn man jeden Scheiss aufbewahrt
Dann kram auch gleich die "tragbare Warnleuchte" heraus.

Was Du alles mitnehmen mußt kannst Du hier http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_31b.php nachlesen.

Krieg keinen Schreck, einige Dinge wie Feuerlöscher oder "windsichere Handlampe" müssen nur von Bussen mitgeführt werden.

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo
#76693
Hallo Jörn
habe letzten Freitag Vollabnahme und Gutachten für meinen 411.117 erstellen lassen. Von einem Unterlegkeil war aber nie die Rede, d. h. der Prüfer wollte keinen sehen. Obwohl ich auch eine Anhängevorrichtung habe.
Wie Du in dem oben schon zitieren §41 StVZO - Bremsen und Unterlegkeile, Absatz 14 http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php nachlesen kannst ist ein Unterlegkeil erst ab einer zGM von mehr als 4t erforderlich, Dein 411 wiegt aber nur 3,5to richtig?
Also nicht erforderlich!

Mit dem Vorhandensein einer Anhängekupplung hat das nichts zu tun, Anhänger müssen ja u.U jeder für sich eingene Keile haben. (ebenda)

Grüße aus dem Sauerland
Euer Theo

Moin, ist jemand im Forum, der mir 2 kleinere Te[…]

U411, Anhängersteuerventil

Guten Morgen Franz Damit das abblasen des Ventils […]

Breite Kotflügel Unimog 427

Servus, WhatsApp Image 2025-05-08 at 21.05.48.jpe[…]

Verkaufe Unimog U1000 424 Vollagrar

Sorry aber so geht das hier nicht, die Regeln gel[…]