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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#560714
Hallo an die alten Hasen hier,

wir beabsichtigen einen U 1300L Bj. 1978 mit WoMo-Aufbau zu kaufen.
Er hat bis jetzt kein H-Kennzeichen, da in Österreich zugelassen.
Natürlich hätten wir das H gerne.
Als Wo-Mo ist er natürlich weit vom Originalzustand entfernt. Aber andere Unimog-WoMos fahren ja auch mit H.
Müsste also gehen. Was ist zu beachten, damit er als H zugelassen wird bzw. gibt es Ausschlusskriteien?
Er ist optisch ganz o.k. . Allerdings kleinere Roststellen. Ein Loch im Aufbau wurde nur provisorisch repariert, sieht also nicht so schön aus.
Es wurde viel in der weiten Welt geschraubt. U. a. hat er Schraubenfedern vom U 4000 erhalten.
Was meint Ihr dazu?
Ich freue mich auf Eure Antworten.

Petra
#560721
Hallo und herzlich willkommen Petra,

Es ist recht schwierig aus Deinen kurzen Zeilen wirklich Substanz für eine Beurteilung zu ziehen.
Allein schon bei der Baureihe bin ich etwas skeptisch. Sind doch oft die WOMOS auf ex Militätrfahrgestellen was dann auch meist ein U1300L Baureihe 435 wäre. Ein U1300 (ohne L) ist aber ein völlig anderes Fahrzeug.
Für die H-tauglichkeit gibt es einen Leitfaden des TÜV Süd:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... 3MoNDx2aIv
Einfach mal durchstöbern.
Letztlich ist egal was wir so denken nur die Aussage des Prüfers entscheidend, also am Besteen einen Oldtimer afinen Prüfer suchen und ihn befragen, am Besten gleich mit dem Fahrzeug.
#560762
Hallo Petra,
es gab da mal ein Kriterium für Wohnmobile, dass der Aufbau innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung montiert werden mußte. Ob das noch gilt? Ansonsten entscheidet der sogenannte zeitgemäße Zustand, also dem aus dem Zulassungsjahr. Glaube nicht, dass die geänderten Federn da eine Rolle spielen. Aber wie bereits erwähnt, einen entsprechenden gut gesinnten Prüfer suchen und mit dem alles Wesentliche besprechen.
Vor Jahren war die Dekra in Wetzlar ein Geheimtip. Ob immer noch?
Mit Mog Grüßen
Roland
#560783
Hallo
mit den H und Womo wird viel Schindluder getrieben.
geosjoggen hat geschrieben:es gab da mal ein Kriterium für Wohnmobile, dass der Aufbau innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung montiert werden mußte
dieser Passus ist nach wie vor gültig.
#560788
Ich danke Euch für Eure Antworten.
Scheint nicht ganz so einfach zu sein.
Hier noch mal etwas konkreter zu dem Fahrzeug.
Er ist als LKW zugelassen, das H also für den LKW.
Hier ist ein Link zum Fahrzeug, der vielleicht hilft, die Sachlage zu veranschaulichen.

https://explorer-magazin.com/markt/unim ... it-170-ps/

Beste Grüße
Petra
#560790
Guuden,

viele Prüfer sind der Ansicht, dass Änderung der Fahrzeugart mit gleichzeitiger H-Anerkennung
nicht möglich sei.
Genau so wie viele den Passus "Änderungen die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung " zwar kennen, jedoch den Folgesatz "oder hätte innerhalb der Fahrzeugbaureihe erfolgen können" sowie "nicht zeitgenössisch Änderungen die nachweislich vor min. 30 Jahren durchgeführt wurden sind auch zulässig". in ihren Konsequenzen sehr unterschiedlich auslegen.

https://download.autobild.de/dl/1038254 ... eichen.pdf

Da sich unter "Wortlaut der Richtlinie" findet dass:
c) bei Fahrzeugen aus dem Ausland sowieso eine Abnahme nach § 29 StVZO und nach §7 FZV durchgeführt werden muss, könnte die gleichzeitige Beurkundung "Womo" und "H" evtl. gelingen.

Deshalb halte ich es für unbedingt ratsam, sehr genau nach einen kompetenten und souveränen Prüfer zu suchen.

Gut Mog! Justus.
#560796
Hallo
zeitgenössig bedeutet mit den damals verfügbaren Werkstoffe in dem damals üblichen Design mit der möglicher Bauweise und Bauteilen, sogar die Farbwahl muss der damals üblichen Farbpalette entsprechen.
Alle Punkte müssen zueinander im Kontex beachtet werden, man kann sich keinen Einzelpunkt rauspicken sonder alle Einzelpunkte müssen gemeinsam beachtet werden.
Die Empfehlung, auf gutgesonnene Prüfer auszuweichen kann schon im nächsten Jahr ein böses Erwachen haben.
Denn schon ein missachteter Punkt kann schon rechtlich gesehen alles andere zunichte machen. Deshalb besser einen kritischen Prüfer wählen, der alles beachtet, nur das schafft Rechtsicherheit.
Und noch ein nicht unwichtiger Punkt. Genauso wie die Rennleitung einen fragwürdigen Eintrag eines Auspuff oder Bereifung in Frage stellen kann, kann sie das mit jedem anderen Punkt auch, auch das H-Merkmal. Dann fährst du zum Prüfer und der muss das bemängelte Merkmal explizit als rechtmäßig bescheinigen.
Man kann das auch als Steuerbetrug bewerten. Mir ist definitiv ein Fall bekannt, wo der Zoll ermittelt hat, den der ist für die Erhebung der KFZ-Steuer zuständig. Das FA bekommt nur die Knete.
Ein hier im Forum vertretener Unimog-Besitzer ist schon mal von der Rennleitung gestopt worden, der Streifenführer war selber Unimog-Besitzer, da war nix mit rausreden.
#572828
Hallo Petra,
Deine Anfrage ist ja schon ein Weilchen her. Mich würde interessieren, ob Du Erfolg hattest mit der H-Eintragung. Mir steht ähnliches bevor, allerdings ist das Basisfahrzeug von 1974 (U406.200) und der Umbau und Eintragung zum Wohnmobil von 1988. Zwischen Baujahr und Umbau sind es also auch mehr als 10 Jahre, der komplette Umbau nun aber auch schon wieder 35 Jahre alt.
Auf Deine Erfahrung bin ich gespannt.
Beste Grüße,
Bernhard
#572832
Hallo Bernhard,

Petra hat sich hier in diesem Forum angemeldet und war auch nur wenige Tage mit diesem Beitrag aktiv.
Ich glaube, dass war mal wieder der klassische Fall, ich greife mal schnell das Wissen von anderen ab und gebe noch nicht mal eine Rückmeldung.

Ich denke nicht, dass du hier von ihr eine Antwort bekommst. Ich mag mich aber auch täuschen.

Gruß

Ingo
#572854
Moin
Man liest ja allenthalben von dem rigoroserem durchgreifen bei der HU,wegen dem H.
Ich denke,in Zukunft wird man nur noch den Unimog als Womo betreiben können,in dem man den 1300er original läßt+den Aufbau als Ladung baut,da kann denn keiner mehr meckern,bis zur nächsten Steigerung.
Gruß,Rainer
#572855
Hallo Rainer
RainerausRhedeems hat geschrieben:Ich denke,in Zukunft wird man nur noch den Unimog als Womo betreiben können,in dem man den 1300er original läßt+den Aufbau als Ladung baut,
Sicher meinst du den 1300L, ein 1300er sieht anders aus.
Das ist nicht mehr wie richtig, die Regeln sind doch unverändert. Auch der Aufbau muss historisch sein. Was würdest du sagen, wenn einer mit nem Böhringer und Alu-Bordwänden mit H-Kennzeichen daherkommt.
Wenn mindestens 30 Jahre alt und innerhalb der ersten 10 Jahre als Womo umgebaut ist das ok. Wenn beim Fahrzeug später als 10 Jahre der Womo-Umbau erfogte, muss die Kiste mindesten 30 Jahre als Womo zugelassen sein.
Der Schindluder mit Trickserei weckt irgendwann auch den tiefschlafenden Steuereintreiber. Leidtragende sind die echten Oldtimerfreunde, denen schaut jetzt jeder peinlich genau auf die Finger. Wenn man so sieht, was mit allem moderne Krimskram und LED mittlerweile mit H-Kennzeichen rumfährt, darf man sich doch nicht wundern, wenn dem ein Riegel vorgeschoben wird. Dem Wildwuchs hätte man viel früher ein Ende setzen müssen.
Wir erinnern uns, an die 20-Jahres-Regelung für rotes Kennzeichen. Das ging easy ohne HU und man konnte das selbst in das Zulassungsheft eintragen. Auch das wurde massiv missbraucht und nur deshalb wurde die Regelung verschärft. Wer ist der Verlierer?
mo.haaga liked this
#572859
Hallo Zusammen,

ich stimme hier Helmut völlig zu

Grundlage für das H-Kennzeichen ist die Definition nach FZV §2 Satz 1 Nummer 22:
Oldtimer: Fahrzeug, das zum Zeitpunkt seiner Begutachtung als Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient;
Dort steht nicht nur das das Fahrzeug ein bestimmtes Alter haben muss sondern weitere Bedingungendie alle erfüllt sein müssen. Nicht jedes alte Auto dient dem Geist dieser Definition, der Pflege des kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut.

Ich habe gleich zwei Fahrzeuge die Altersmäßig ein Oldtimer sein könnten aber wenn ich ehrlich bin dient weder Truck Trial noch meine gelegentlichen Motorradtouren zu Freizeit und Urlaubszwecken der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.

Ein alter Unimog als Wohnmobil vielleicht noch ausgerüstet mit modernen Annehmlichkeiten auf der Urlaubsreise durc die Welt fährt meist um eben Urlaub zu mchen und nicht um dieses Fahrzeug als solches zu präsentieren wenn wir ehrlich sind. Eigentlich wollen wir ja nur auch hier die Vorteile mit nehmen, weniger Steuern, befahren von Umweltzonen mit einem Umweltsünde. Aber wenn es daran geht die Nachteile wie eben eine kostenintensive Erhaltung des Kulturgutes zu erfüllen sind wir pikiert.

Also seid ehrlich zu Euch selbst. Habt Ihr wirlich die ganzen alten Fahrzeuge nur um sie der Nachwelt als Kulturgut zu erhalten oder vielleict doch um Euch ein persönliches Hobbie zu geben.
#572860
Hallo zusammen,

Bedenken sollte man auch, dass es immer wieder Stimmen gibt, die die „H“ Zulassung in Frage stellen. Insofern sollte jeder eigenverantwortlich prüfen, ob er nur „tricksen“ will (Nach dem Motto „Geiz ist g….“) , oder ernsthaft das Kfz als Oldtimer betreiben will.

Wie so oft im Leben macht einer von 100, 99 anderen die Sache kaputt. Beispiel „Streckensperrungen“ u.a.

Beste Grüße

Stefan
#572907
Hallo Bernhard,
ich möchte kurz auf Deine Anfrage antworten.
Ja, es stimmt, ich war seit dieser Anfrage hier nicht mehr aktiv.
Sorry, wenn ich dir erst jetzt antworte. :sorry
Wir haben inzwischen ein Unimog-Womo, nicht den damals anvisierten, aber auch einen, der kein H-Kennzeichen hatte.
Und er hat immer noch keins. Wir haben es auf Grund der Sachlage erst gar nicht versucht und zahlen brav die Steuern.
Irgendwo muss man immer Abstriche machen, wenn man sich einen gebrauchten kauft.
Ich wünsche Dir viel Spaß und tolle Erlebnisse mit Deinem MOG.
Liebe Grüße
Petra :mog2
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