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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#297250
Hallo Mogler,
ich habe vorgestern einen Beitrag in Sachen TÜV online gestellt, darauf hin habe ich diverse PNs bekommen unter anderem war da was dabei mit Ablasten auf 3,5t, das Thema hatte ich aber schon als persönlich bzgl. Zulandungsmangel als abgeschlossen angesehen. Jetzt kam da aber noch ein Thema auf wo es um die Fahrerlaubnis ging und das hat mich noch mal ein wenig nachdenklich gestimmt. :(
Folgender Sachverhalt ist gegeben:
Unimog 421 (U600/52PS) zugelassen als LOF natürlich mit grüner Nummer, hinter dem besagten Unimog werden ein 2achser und ein 1achser (Abmessungen ca. 5m lang und 1,80m breit) mit grünem Folgekennzeichen und 1Leiter Druckluftbremse (also 25km/h) betrieben.
Welche Führerscheinklasse wird dazu offiziell benötigt?
Ändert sich die Klasse noch mal sobald an Fahrzeug z.B. Anbaugeräte am Frontkraftheber montiert sind?

Ach so ich bin im Besitz der C1E>12000kg,LS3 / was bedeutet denn der Zusatz LS3?
Und vor allem darf ich meine Unimog in der oben genannten Konstellation betreiben ohne rechtswidrig zu handeln?

Danke für euere Hilfe
Gruß
Michael
#297299
Hallo Michael,
Ach so ich bin im Besitz der C1E>12000kg,LS3
ich interpretiere diese Aussage, dass Du Dir einen alten Dreier hast umschreiben lassen, mit der Option CE79, Du bist noch keine 50 oder warst erfolgreich bei der entsprechenden medizinischen Untersuchung alle fünf Jahre ab 50.

Dann hast Du über diese Methode Deinen alten Besitzstand gewahrt, darfst hinter dem Mog weiterhin mit Anhängern fahren, die zusammen mit der Zugmaschine das Zuggesamtgewicht von 12to überschreiten aber nur maximal 1 Achse habe.
(LS3 müßte egentlich L<=3 sein, schau noch mal nach).
Glücklicherweise darfst Du damit auch Führerscheinrechtlich dann die von Dir beschriebene Kombination bewegen.
Anbaugeräte haben keinen Führerscheinrechtlichen Einfluss
#297303
Hallo,

da gibts noch ne nette Dreingabe (zumindest mit dem Umgeschriebenen). Man darf im Gegensatz zum alten Dreier auch Zweiachser dranhängen und 80 fahren - allerdings zul.Ges des Hängers nicht größer als Leergewicht - ach was schreib ich, wurde ja schon dutzend male hier irgendwo durchgeackert.

mfG
Axel
#297336
Hallo Jürgen, hallo Axel,
recht herzlichen Dank für eure schnellen Antworten.
@Jürgen,
ja ich habe den Führerschein umschreiben lassen und ich bin noch unter 50 um genau zu sein noch 14 Jahre ;-)
Das damaliege Umschreiben habe ich wegen der Feuerwehr machen lassen.
ich guck noch mal auf meine Fahrerlaubnis ob ich mich da bzgl. des LS verguckt habe.
Gruß
Michael
#297407
Hallo,

eigentlich gibt es ja für solche Fragen ein spezielles Forum. Aber ok:
Unimog 421 (U600/52PS) zugelassen als LOF natürlich mit grüner Nummer, hinter dem besagten Unimog werden ein 2achser und ein 1achser (Abmessungen ca. 5m lang und 1,80m breit) mit grünem Folgekennzeichen und 1Leiter Druckluftbremse (also 25km/h) betrieben.
Welche Führerscheinklasse wird dazu offiziell benötigt?
Gehen wir mal davon aus, dass die weiteren Voraussetzungen entsprechend erfüllt sind, d.h.:
- land- oder forstwirtschaftliche Nutzung
- Anhänger sind vorschriftsgemäß mit 25km/h-Schildern ausgestattet
- die für den 421 zulässigen Anhängelasten werden eingehalten

Hier reicht für den Unimog alleine Klasse C1, mit Anhänger die Klasse C1E (sofern das zul. GG des Anhängers maximal dem Leergewicht des Mogs entspricht [die 12t-Regel spielt in dem Fall keine Rolle]) oder Klasse CE (sofern der/die Anhänger ein höheres zul. GG haben). Für diese Klassen spielt es keine Rolle, ob die Anhänger zulassungsfrei sind oder nicht.

Für Altinhaber des grauen/rosa Führerscheins reicht Klasse 3, aber nur, wenn sie noch keine 50 Jahre alt sind. Sind sie älter und haben den FS nicht umschreiben lassen, so darf max. das in Klasse C1E erlaubte (s.o.) gefahren werden.

Wurde bei der Umschreibung eines Altführerscheins der Klasse 3 in eine neue Karte die Klasse CE(79, C1E>12000kg, L<3>12000kg,LS3 / was bedeutet denn der Zusatz LS3? [/quote]

Entweder ist dein Führerschein falsch ausgestellt worden oder du hast dich verlesen, der C1E sollte ganz normal erteilt sein, in der Zeile CE sollte der Eintrag "C1E > 12000kg, L <= 3" enthalten sein. Das bedeutet, dass diese Klasse CE wie oben beschrieben auf das beschränkt ist, was früher in Klasse 3 über die heutige Klasse C1E hinaus enthalten war.
Und vor allem darf ich meine Unimog in der oben genannten Konstellation betreiben ohne rechtswidrig zu handeln?
Ja, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind und du auch nicht schneller als 25km/h fährst. Sonst werden die Anhänger zulassungspflichtig und du bräuchtest Klasse CE ohne Beschränkung für das Gespann.

Gruß,
Michael
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