- 01.03.2007, 11:55
#142293
Hallo,
ziemlich viele und verwirrende Antworten. Aber nun mal zusammenfassend:
Du hast den alten 3er Führerschein, noch nicht umschreiben lassen auf den Kartenführerschein.
Dann darfst du Fahrzeuge bis 7,5t zul. Gesamtgewicht fahren, darunter fallen auch viele Unimogs und auch MB-tracs, aber nicht alle. Also immer erst mal in die Papiere schauen, ob das zul. GG maximal 7,5t beträgt.
Willst du auch Anhänger an diesen Fahrzeugen anhängen, so ist folgendes zu beachten:
a) Du bist noch keine 50 Jahre alt
b) Du bist über 50 aber noch keine 52 Jahre alt
c) Du bist über 52 Jahre alt
Im Falle a) darfst du entweder zugelassene Anhänger ziehen, wobei der Zug maximal 3 Achsen haben darf (Tandemachse unter 1m Achsabstand zählen als 1 Achse) oder beliebige zulassungsfreie Anhänger (zulassungsfrei sind z.B. die mit 25km/h-Schildern gekennzeichneten landwirtschaftlichen Anhänger hinter einem als Zugmaschine zugelassenen Fahrzeug, wenn auch der Zug nur mit max. 25km/h bewegt wird).
Im Falle b) und c) darfst du nur noch Anhänger mitführen, die nach neuer Regelung nicht in Klasse CE fallen. Die Beschränkung auf 3 Achsen gilt auch da erst mal noch, außerdem darf das zul. GG des Anhängers maximal dem Leergewicht des Zugfahrzeuges entsprechen und das zul. GG des Zuges (also zul. GG des Zugfahrzeuges + zul. GG des Anhängers) max. 12t betragen. Dies gilt hier auch für zulassungsfreie Anhänger. Die Berechtigung zum Führen von Kombinationen, die in Klasse CE fallen, erlischt mit dem 50. Geburtstag.
Im Falle b) hast du aber die Möglichkeit, den Führerschein für die unter a) genannten Gespanne mit Umschreibung auf den Kartenführerschein weiter zu behalten. Dafür sind aber die gleichen ärztlichen Atteste wie für den vollen LKW-Führerschein nötig und du mußt eine beschränkte Klasse CE (eben für den Altbestand in Klasse 3) beantragen.
Ansonsten würde ich generell zu einer Umschreibung des alten 3ers ins Scheckkartenformat raten. Davon hast du nur Vorteile, wenn du zwei Dinge beachtest:
- Du beantragst den beschränkten CE (siehe oben, sofern du noch keine 52 Jahre alt bist)
- Du beantragst Klasse T, evtl. unter Vorlage einer Bescheinigung, wenn diese verlangt wird
Dann darfst du zusätzlich zu dem, was du jetzt fahren darfst:
- Mit BE und C1E auch Züge mit mehr als 3 Achsen bewegen.
- Mit Klasse T land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auch mit Anhängern fahren, die eine Höchstgewschwindigkeit bis 60km/h haben dürfen.
- Auch alles fahren, was du bisher mit Klasse 3 durftest.
Gruß,
Michael