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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#556121
Servus zusammen,
Aktuell stellt sich für mich die Frage, wie die Mautsituation für meinen U406 mit einem 3,5to Anhänger aussieht.
Der Unimog selbst ist als Zugfahrzeug mit H Kennzeichen zugelassen, der Anhänger (Pritsche) ist mit zgg 3,5to zugelassen
Die magischen 7,5to für die Maut sind ja daher geknackt, aber ich habe nun so viele Verschiedene Aussagen gelesen, ohne wirklich schlau daraus zu werden.
Wenn der Anhänger am Mogl hängt, ist das ausschließlich eine private Fahrt und ohne gewerbliche Absichten.
Wie ist hier eure Erfahrung? Kann jemand da eine belastbare Aussage treffen?
Viele Grüße
Clemens
#556125
Hallo Clemens,
wirklich belastbare Aussagen bekommst Du nur vom Mautbetreiber und der zuständigen Behörde
Aber die Maut hat nichts mit Steuerbefreiungen zu tun. Auch ist es egal ob Du privat, voll oder leer fährst oder wie alt Dein Auto ist. Es ist eine Straßennutzungsgebühr.
#556128
Hallo Clemens,

das Thema hatten wir schon mal, schau mal hier: aenderung-der-mautpflichtigen-strassen- ... 94232.html

Und dann speziell zu Deiner Frage mal das hier: https://toll-collect-blog.de/lkw-maut-a ... pflichtig/

Nachfolgend auszugsweise die interessanten Bereiche:


Gerd Künne
16.06.2018 14:17

Ich habe einen LKW mit 13t zul. Gesamtgewicht mit H-Kennzeichen. Eine entsprechende Mautbefreiung habe ich bei ihnen (TC) registriert. Ich möchte einen Tieflader mit 12t Gesamtgewicht anhängen und einen alten Trecker privat damit transportieren. Entsteht dabei eine Mautpflicht ?

Vielen Dank


Und die Antwort darauf:


Stephanie Kunert
22.06.2018 12:01


Guten Tag Herr Künne,

Oldtimerfahrzeuge mit einem H-Kennzeichen unterliegen nicht der Mautpflicht, wenn diese nicht mehr am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen. Diese Fahrzeuge dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes.
Auch die Mitnahme eines Tiefladers mit einem weiteren Oldtimerfahrzeug wäre zu privaten/hobbymäßigen Zwecken mautfrei.

Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an unseren Customer Service: 0800 222 26 28.
Viele Grüße
Stephanie Kunert


Vielleicht hilft Dir das weiter.
#557114
Hallo zusammen,
nachdem ich heute eine Rückmeldung von Toll collect bekommen have wollte ich euch auch noch teilhaben lassen.
So lange das Gespann im privaten genutzt wird kann ich machen was ich will, es kann nur sein, dass ich mal einen Anhörungsbogen ausfüllen muss oder aber den Antrag für Mautbefreiubg ausfüllen.
Viele Grüße
Clemens
#557134
kinzigsegler hat geschrieben:Hallo Clemens,

Super :D
Aber ich hoffe aus leid voller Erfahrung eines Bekannten, daß Du dies schriftlich bekommen hast.
Servus Jürgen,
leider noch nicht, sondern nur die telefonische Auskunft von Toll Collect aber die nette Dame am Telefon hat mir gleich noch mit auf den Weg gegeben, dass ich unbedingt den Antrag auf Mautbefreiung stellen soll.
Danach hab ichs ja schriftlich :D
Viele Grüße
Clemens
#565814
Hallo

Aus gegebenem Anlass: Ab 2024 wohl Maut ab 3,5t (>= nicht > !)

Gibts hir inzwischen was Neues schriftich?

Mein eigenes Gespann ist seit letztem Jahr mit 10,99t Zul.Ges.Gew. bei TollCollect registriert und bisher mautfrei. Ein Verfahren der BAG konnte ich mit Anwalt zur Einstellung bringen. Den Kontrolleur selbst haben meine Argumente nicht interessiert. Aber da stand dann ziemlich oft 'Hobby' in den Schreiben der BAG und der Begriff ist im Gesetz nicht definiert. Hobby heist in dem Fall 'kein Güterverkehr'. Es kommt also extrem auf die Art der Ladung an. Ich habe allerdings LoF-Zulassung und die Befreiung gilt nur explizit für mein Fahrzeug über die Ausnahmeliste. Ich kenne auch keinen, der es bisher beim LKW gemacht hat, sich mit der BAG proaktiv abzustimmen, weil alle 7,49t oder H vorhanden, und kaum einer zieht nen Anhänger um. Mit Privat oder H hat das formal aber nach meinem Verständnis nichts zu tun. Im Gesetzt steht sogar, dass es egal ist, ob man privat fährt. Auch Leerfahrten werden eigenlich auch im Gesetz nur bei LoF erwähnt als mautfrei, auch wenn das viele auch beim LKW so sehen. H wird wohl idR. als Hobby-Nutung interpressiert, wenn man es bei der Ladung nicht übertreibt. Aber grade das scheint die BAG in manchen Ländern auf dem Kieker zu haben. Genau mit den Worten 'Das sehen wir hier nicht mehr so. Die Funkkabine ist ein Transportgut, also Mautpflicht', wurde ich mit 'Bitte Folgen' rausgezogen. Ich hatte übrigens mal versucht von TollCollect eine schriftliche Aussage zu bekommen, ob ich jetzt Maut-Fahrt registrieren muss oder nicht. Da war nix zu bekommen, ausser Links auf die Gesetze, aber keine konkrete Aussage zur Einzelfahrt. Man mus also immer selber entscheiden und ist ist in einer Grauzohne, solange man sich nicht von der BAG mit den konkreten Fahrzeugdaten was besorgt. Damit kann man sich dann auch bei TollCollect registrieren und vergnügt an den Blauen-Säulen vorbei fahren. Im Zweifel hat die BAG aber immer recht.

Da es ab 2024 aber wohl eine Gesetzesänderung geben wird, sollte man das schon mal sehr genau im Auge behalten. Wenn da mehr geändert wird als die Zahl 7,5 durch 3,5 zu ersetzen, dann kann es ein böses Erwachen geben. Für mich bedeutet das konkret, dann dass die Maut für die Lagerfeuer-Holzspende zu nem Treffen höher wäre, als dort das Holz zu kaufen. Dann kommt der Anhänger wieder weg. Entscheident ist da wohl die Interprettation des Begriffs 'Gütertransport' und wie es TollCollect und die BAG dann in Zukunft auslegt. Das sind auch 2 Organisationen, wo die eine (BAG) schon mal sagt, dass es Sie nich interessiert, was TollCollect sagt. Wenn man die Ziele der Änderung liest, dann ist da kein großes Verständnis für die Freunde von Alteisen zu erwarten. Ich bin mal gespannt.
#565815
PS

Die Registrierung bei TollCollect habe ich nur per Mail geschafft und ich hab nur ne Meil wo drin steht: Wir haben die Kombination unter Vorbehalt registriert.

Eine Registrierung über das Formular im Nezt geht (oder ging?) nur mit einer Firmennummer als Mussfeld. Für Privatpersonen war da nix vorgesehen.

Grüße
Harald
#575811
M'oin

Wollte mal aktualisieren. Mit der neuen Registrierseite konnte ich meine Kombo und das Zugfahrzeug jetzt online registrieren. Ich habe auch eine neue Bestätigung vom Amt, dass ich weiterhin Mautfrei bin ab 1.7. Allerdings: Weiterhin nur als LOF! Was auch jetzt da geht, ist H oder WoMo als Grund.

Allerdings: Auf die geplante Kugelkopf-Kupplung werde ich wohl verzichten. Motorräder und Autos gehen nicht mehr als landwirtschaftliches Hobby durch und dann wäre ich ohne WoMo-Zulassung mautpflichtig. Auch als WoMo wäre meine Wohnfläche kleiner als ein Autotransporter. Ob H was nützt, ist extrem fragwürdig, da ein Motorrad kein landwirtschaftliches Gut oder Campingausrüstung ist. Da werden ja auch KFZ über 3,5t Mautpflichtig. Die Pferdebesitzer freuen sich schon. Interessant wäre höchstens noch: Was gilt, wenn der Anhänger auch H hat und das transportierte Auto über 30 Jahre alt ist? :D
#576317
Hallo Justus,

dies ist nach meiner Beobachtung nicht ganz richtig.
Auch wenn das Zugfahrzeug Mautbefreit ist, z.b. großes Wohnmobil (>3,5to) , welches einen Anhänger mit führt auf dem Güter transportiert werden können und die Nutzfläche des Anhängers größer ist als die Wohnfläche des Zugfahrzeuges besteht für das Gespann Mautpflicht. So bei Sportkameraden von mir.
#576321
Ei Guuden Jürgen, Kapitän der Kinzig!

Spannend wird es wenn der Anhänger ein zulassungsfreier Sportanhänger ist
um ausschließlich ein privat genutztes Trailfahrzeug zu transportieren!

Da dürfte noch einiges zu klären sein,
und die Juristen können sich auch schon kräftig die Hände reiben!

Gut Mog!
Justus
#576324
Hallo Justus,
nun, einen zulassungsfreien Sportgeräteanhänger habe ich im TruckTrial noch nicht gesehen, was nicht heißt, dass es dies nicht geben mag.
Meist aber sind es einfach Tiefladeanhänger für Fahrzeug oder Baumaschinentransport. Und vor allem bei den Teams mit den größeren Autos sind dies auch Anhänger die außerhalb vom TruckTrial gewerblich genutzt werden.
Konkret geht es um LKW mit zum Wohnmobil umgebauten Koffer, natürlich entsprechend eingetragen und auch Mautbefreit obwohl über 7.5to. Als Solo Fahrzeug mautbefreit und entsprechend beim Mautbetreiber registriert.
Aber der Anhänger ist bei gleicher Breite wie der Koffer, 2.5m, ca 0,5m länger als der Koffer. Das Gespann wird ausschließlich für TruckTrial und ausschließlich privat genutzt. Die Entscheidung des Mautbetreibers, der Zug ist mautpflichtig hat bisher auch nach Gerichtsverfahren leider bestand.
#576329
Hallo
MagMog hat geschrieben:Spannend wird es wenn der Anhänger ein zulassungsfreier Sportanhänger ist
um ausschließlich ein privat genutztes Trailfahrzeug zu transportieren!
Lesen hilft

Die Mautpflicht besteht nach dem § 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) grundsätzlich für Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen für den Gütertransport
  • Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen,
    1. die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
    2. deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
Der Sportanhänger wird die Kriterien eher nicht erfüllen.(im Gesetz steht eine und-Verknüpfung)
#576334
Jürgen-Fahlbusch hat geschrieben: 07.07.2024, 20:28 Hallo Justus,
nun, einen zulassungsfreien Sportgeräteanhänger habe ich im TruckTrial noch nicht gesehen, was nicht heißt, dass es dies nicht geben mag.
Meist aber sind es einfach Tiefladeanhänger für Fahrzeug oder Baumaschinentransport. Und vor allem bei den Teams mit den größeren Autos sind dies auch Anhänger die außerhalb vom TruckTrial gewerblich genutzt werden.
Konkret geht es um LKW mit zum Wohnmobil umgebauten Koffer, natürlich entsprechend eingetragen und auch Mautbefreit obwohl über 7.5to. Als Solo Fahrzeug mautbefreit und entsprechend beim Mautbetreiber registriert.
Aber der Anhänger ist bei gleicher Breite wie der Koffer, 2.5m, ca 0,5m länger als der Koffer. Das Gespann wird ausschließlich für TruckTrial und ausschließlich privat genutzt. Die Entscheidung des Mautbetreibers, der Zug ist mautpflichtig hat bisher auch nach Gerichtsverfahren leider bestand.
Guuden,

bleibt abzuwarten was die nächste Instanz entscheidet.
Ich sage ja, für Juristen eine fette Weide!

Gut Mog!
Justus
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