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Unimog 411 als LoF ohne T. zulässig?

Verfasst: 20.03.2019, 13:04
von wuensch1607
Servus,

Ich möchte meinen 411er (landw. Zugmaschine) normal auf mich als Privatperson zulassen (schwarzes Kennzeichen).
Da er unter 3,5t liegt kann er ja normalerweise mit dem B-Schein gefahren werden...
Oder benötige Ich den T, da er ja als landwirtschaftliche Zugmaschine im Schein steht und mit 53km/h eingetragen ist?

Wäre gut wenn mich da jemand aufklären könnte. Habe zu genau dieser Sachlage im Netz noch nichts gefunden.

Danke schonmal, Gruß Thomas

Re: Unimog 411 als LoF ohne T. zulässig?

Verfasst: 20.03.2019, 13:53
von Halunke
Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
A

Heißt fast alles mit 4 Rädern bis 3500kg auch Unimogs.

Einfach mal Führerschein google`n und lesen.

Re: Unimog 411 als LoF ohne T. zulässig?

Verfasst: 14.06.2019, 12:37
von Michael_Weyrich
Hallo,

B reicht, allerdings aufpassen beim Betrieb mit Anhänger. Entweder B (bis 750kg zul. Gesamtmasse bei 3,5t zul. Gesamtmasse des Unimog) oder es wird Klasse BE benötigt (bis 3,5t zul. Gesamtmasse des Anhänger je nach Erteilungsdatum des Führerscheins bei schweren Anhängern auch dann C1E bzw. CE).

T ist (von ein paar Ausnahmen abgesehen) nur bei Einsatz in LoF-Betrieben relevant.

Gruß,
Michael